Hubertus Kohle zur Urheberrechtsform

Filter kann zwischen erlaubtem Zitat und Raubkopie nicht unterscheiden

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Ein Gemälde von Antonio di Benedetto Aquilio in der Sixtinischen Kapelle. Das Gemälde ist verpixelt dargestellt. Man erkennt schemenhaft zwei Personen in einer Landschaft.
Forschungsergebnisse sollen frei zugänglich im Internet stehen. Aber was, wenn ein Uploadfilter das Hochladen der Bilder unmöglich macht? © imago / Artokoloro / Antonio di Benedetto Aquilio
Moderation: Max Oppeln · 26.03.2019
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Das EU-Parlament hat der Urheberrechtsreform - und damit dem umstrittenen Artikel 13 - zugestimmt. Der Kunsthistoriker Hubertus Kohle fürchtet, ein Uploadfilter würde eine Veröffentlichung seiner Forschung im Netz erschweren.
Der Upload-Filter kommt. Vermutlich. Denn das Europaparlament hat die Reform des Urheberrechtes ohne Änderungen gebilligt. Auch der besonders umstrittene Artikel 13, der Plattformen wie Youtube stärker in die Pflicht nimmt, wurde angenommen.
Kritiker der Reform, insbesondere von Artikel 13, wenden ein, dass Plattformen wie Youtube künftig schon beim Hochladen von Inhalten überprüfen sollen, ob diese – etwa Videos oder Fotos – urheberrechtlich geschütztes Material erhalten. Dabei werde dann mehr als nötig aussortiert, befürchten sie.
Solche Sorgen hat auch Kunsthistoriker Hubertus Kohle von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Kollegen und er seien durch den "Plan S", der ab dem 1. Januar 2020 gültig ist, verpflichtet, Ergebnisse von Forschungsprojekten frei zugänglich zu veröffentlichen.

Uploadfilter bringt ein neues Problem

Mit dem Plan haben sich elf europäische Förderorganisationen darauf verständigt, dass Forschungsergebnisse, die mit ihren Geldern entstehen, ab dem kommenden Jahr in Open Access Zeitschriften oder auf entsprechenden Plattformen publiziert werden müssen. Das Problem: Kunsthistoriker würden ihre Texte normalerweise mit Bildern der Gegenstände illustrieren, die sie diskutieren, erklärt Kohle. Die Fotos dieser Gegenstände seien aber nicht immer gemeinfrei, da die Rechte beim Fotografen lägen.
Zwar bestehe bisher grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Wissenschaftler das Foto beispielsweise eines Gemäldes als Zitat verwenden könne, sagt Kohle. Ein Uploadfilter würde hier aber ein neues Problem bringen: "Wie will ein Upload-Filter ein legitimes Zitat von einer Raubkopie unterscheiden? Das kann der nicht."

Appell an Museen, großzügiger mit Fotofreigaben umzugehen

Kohle appelliert daher auch an Museen, Fotos freizügiger zur Verfügung zu stellen: "Die Museen halten das bisher oft sehr restriktiv. Die müssen verstehen, dass je mehr sie auch in der Internetöffentlichkeit präsent sind, desto bekannter werden sie."
Sinnvoll wäre es aus seiner Sicht auch, wenn die Museen ihre Fotografen fest anstellen würden. So könne sichergestellt werden, dass die Fachkraft nicht von den Reproduktionsgebühren der eigenen Bilder leben müsse.
Ob und wann der Uploadfilter kommt, ist aber noch ungewiss. Die EU-Staaten hatten die Reform bereits bestätigt. Nun müssen sie der Einigung jedoch noch einmal final zustimmen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April. Anschließend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

(ske)
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