Home Office

Noch immer Misstrauen gegenüber Heimarbeit

Ein Notebook auf einem Tisch.
Studien weisen nach, dass die meisten Arbeitnehmer im Home Office sogar effizienter arbeiten. © imago/Westend61
Arbeitsrechtler Peter Wedde im Gespräch mit Marianne Allweis und André Hatting  · 05.07.2016
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Treppensturz beim Wasserholen im Home Office nicht als Arbeitsunfall gilt. Arbeitsrechtler Peter Wedde empfiehlt, die rechtlichen Fragen rund um die Heimarbeit frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu regeln.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat darüber entschieden, dass ein Treppensturz beim Wasserholen im Home Office nicht als Arbeitsunfall gilt. Die Klägerin hatte ihr Arbeitszimmer im Dachgeschoss und in der Küche ein Stockwerk darunter ein Glas Wasser geholt. Die Unfallkasse erkannte den Sturz nicht als Arbeitsunfall an und es kam zur ersten erfolglosen Klage vor dem Sozialgericht Mainz. Das Landessozialgericht entschied dagegen, dass eine Nahrungsaufnahme zwar grundsätzlich nicht versichert sei, aber die Wege zum Ort der Nahrungsaufnahme schon. Die dortigen Richter werteten mit dieser Begründung die Treppe als zu der Betriebsstätte zugehörig und gestanden der Klägerin zu, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Das Bundessozialgericht sah das nun wieder ganz anders und gab der Unfallkasse recht. Die Klägerin habe sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem Betriebsweg befunden. Sie sei auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche und damit im persönlichen Lebensbereich ausgerutscht.

Klare Vereinbarung wichtig

"Man hat schon die gleichen Rechte, es gibt nur andere Rechtsproblematiken, die sich zu Hause stellen können", sagte der Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde im Deutschlandradio Kultur angesichts des Urteils am Bundessozialgericht. "Wie beweist man, dass man gearbeitet hat, als ein Arbeitsunfall passiert ist?" Es sei wichtig, mit dem Arbeitgeber eine klare Vereinbarung zu treffen, dass Homeoffice gemacht werden dürfe und es sei wichtig Haftungsfragen zu besprechen. Die meisten Unternehmen stellten notwendige Geräte wie einen Computer oder Drucker für die Heimarbeit zur Verfügung.

Wenn der Strom ausfällt

Es werde immer gestritten, wenn etwas schief gehe, sagte Wedde. Neben der Frage von Arbeitsunfällen sei auch die Anerkennung von Arbeitszeiten schwierig. Als Beispiel nannte der Jurist den Fall, wenn zu Hause der Strom ausfalle und nicht gearbeitet werden könne. "Wenn sie im Betrieb sitzen und da fällt der Strom zwei Stunden aus, ist das gar keine Debatte", sagte er. "Das ist das sogenannte Betriebsrisiko." An solchen Themen entzündeten sich Konflikte.

Effizientere Heimarbeit

Wedde betonte, dass Studien zeigten, dass zu Hause bis zu 30 Prozent effizienter gearbeitet werde. Dennoch sei das Misstrauen bei den Arbeitgebern immer noch groß. "Das ist in Deutschland ganz typisch, man will die Leute am Schreibtisch sitzen sehen und gucken, dass sie auch arbeiten", sagte Wedde.
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