Hellmut Königshaus: Weniger Pflicht, mehr Neigung
Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion im Kundus-Untersuchungsausschuss, Hellmut Königshaus, hat Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) den Rücken gestärkt.
So hätte sich der Verteidigungsminister eigentlich nicht für die kritisierte Entlassung des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, und des Staatssekretärs Peter Wichert rechtfertigen müssen, erklärte der FDP-Politiker. Ein Minister müsse zu seinem engsten Mitarbeiterstab ein Vertrauensverhältnis haben: "Er hätte dazu im Übrigen nach der Rechtslage überhaupt keine Erklärung abgeben müssen. Dann wäre die Sache erledigt gewesen." Bei der Entlassung des Brigadegenerals Henning Hars habe der Minister von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Erklärung, die zu Guttenberg seinerzeit genannt hatte, wollte Königshaus allerdings nicht als Fehler bezeichnen: "Im Ergebnis hat er sich, das kann man schon sagen, aus genau diesen Erklärungen heraus, viele der Probleme, die er jetzt hat, selbst herbeigeredet." Den Versuch des Ministers, der Öffentlichkeit einen Grund für die Entlassungen zu liefern, müsse aber nicht negativ bewertet werden: "Möglicherweise wollte er damit ja auch deutlich machen, dass denen im Grunde genommen nichts vorzuwerfen ist." Die Frage, was zu Guttenberg schließlich zu der Entlassung und zu seiner Erklärung verleitet hat, werde Thema im Untersuchungsausschuss sein, sagte Königshaus.
Die von der Koalition angestrebte Verkürzung der Wehrpflicht hat der von seiner Partei für den Posten des Wehrbeauftragten des Bundestags vorgeschlagene Königshaus gerechtfertigt: "Die Streitkräfte insgesamt müssen so attraktiv gestaltet werden, müssen so ausgerichtet werden, dass wir keine Pflicht brauchen, sondern dass wir eben auch für Freiwillige so attraktiv sind, dass sie dort hingehen wollen." Die Klagen über den damit verbundenen Wegfall von Zivildienstleistenden lehnte Königshaus als Argument gegen die Wehrpflichtverkürzung ab: "Was eben nur nicht geht, ist, dass gesagt wird: Weil ja sonst der Ersatzdienst wegfiele, mit den vielen Vorteilen für die Budgets der Krankenhäuser und der Sozialverbände, müssen wir die Wehrpflicht beibehalten."
Eine eigene Justizbehörde zur Behandlung von Vorfällen bei Auslandseinsätzen wie der Bombardierung bei Kundus lehnte der Verteidigungspolitiker Königshaus ab. Die Streitkräfte dürften sich nicht als ein von der Gesellschaft isolierter Körper empfinden. Dagegen sprach sich der FDP-Politiker für eine "Stelle" innerhalb der Justiz aus, die speziell auf diese Fälle ausgerichtet sei: "Es macht ja wenig Sinn, wenn ein nach dem Zufallsprinzip, nach Nummern oder Namen oder sonst wie ausgesuchtes Gericht oder eine Staatsanwaltschaft in Frankfurt oder Görlitz oder sonst irgendwo über Vorgänge an einer Straßensperre in Kundus ... entscheidet."
Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 20.8.2010 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.
Die Erklärung, die zu Guttenberg seinerzeit genannt hatte, wollte Königshaus allerdings nicht als Fehler bezeichnen: "Im Ergebnis hat er sich, das kann man schon sagen, aus genau diesen Erklärungen heraus, viele der Probleme, die er jetzt hat, selbst herbeigeredet." Den Versuch des Ministers, der Öffentlichkeit einen Grund für die Entlassungen zu liefern, müsse aber nicht negativ bewertet werden: "Möglicherweise wollte er damit ja auch deutlich machen, dass denen im Grunde genommen nichts vorzuwerfen ist." Die Frage, was zu Guttenberg schließlich zu der Entlassung und zu seiner Erklärung verleitet hat, werde Thema im Untersuchungsausschuss sein, sagte Königshaus.
Die von der Koalition angestrebte Verkürzung der Wehrpflicht hat der von seiner Partei für den Posten des Wehrbeauftragten des Bundestags vorgeschlagene Königshaus gerechtfertigt: "Die Streitkräfte insgesamt müssen so attraktiv gestaltet werden, müssen so ausgerichtet werden, dass wir keine Pflicht brauchen, sondern dass wir eben auch für Freiwillige so attraktiv sind, dass sie dort hingehen wollen." Die Klagen über den damit verbundenen Wegfall von Zivildienstleistenden lehnte Königshaus als Argument gegen die Wehrpflichtverkürzung ab: "Was eben nur nicht geht, ist, dass gesagt wird: Weil ja sonst der Ersatzdienst wegfiele, mit den vielen Vorteilen für die Budgets der Krankenhäuser und der Sozialverbände, müssen wir die Wehrpflicht beibehalten."
Eine eigene Justizbehörde zur Behandlung von Vorfällen bei Auslandseinsätzen wie der Bombardierung bei Kundus lehnte der Verteidigungspolitiker Königshaus ab. Die Streitkräfte dürften sich nicht als ein von der Gesellschaft isolierter Körper empfinden. Dagegen sprach sich der FDP-Politiker für eine "Stelle" innerhalb der Justiz aus, die speziell auf diese Fälle ausgerichtet sei: "Es macht ja wenig Sinn, wenn ein nach dem Zufallsprinzip, nach Nummern oder Namen oder sonst wie ausgesuchtes Gericht oder eine Staatsanwaltschaft in Frankfurt oder Görlitz oder sonst irgendwo über Vorgänge an einer Straßensperre in Kundus ... entscheidet."
Sie können das vollständige Gespräch mindestens bis zum 20.8.2010 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.