Grenzen der Kunstfreiheit

    Karlsruhe verhandelt über Sampling

    Wann ist Sampling erlaubt und wann nicht?
    Wann ist Sampling erlaubt und wann nicht? © picture alliance / dpa / Maximilian Schönherr
    25.11.2015
    18 Jahre Rechtssteit um eine zweisekündige Tonfolge: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Musikplagiate beim sogenannten Sampling. Bei dem Streit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham geht es um mehr als um eine Kleinigkeit.
    Seit inzwischen 18 Jahren dauert der Rechtsstreit an. Der Verhandlungsgegenstand: eine zweisekündige Tonfolge. Jetzt sollen Deutschlands höchste Richter, das Bundesverfassungsgericht, den Fall beenden.
    Produzent und Komponist Moses Pelham hatte für Sabrina Setlurs 1997 veröffentlichten Song "Nur mir" eine zwei Sekunden lange Rhythmus-Sequenz aus dem Stück "Metall auf Metall" der Band Kraftwerk verwendet. Pelham vervielfältigte sie, um damit das Lied zu unterlegen. Kraftwerk waren wenig begeistert - und geboren war der jahrzehntelang andauernde Rechtsstreit, in dem es im Kern um die Frage geht: Wann ist eine kurze Musiksequenz ein Plagiat - und wann nicht?
    Ist Sampling im Rahmen der Kunstfreiheit möglich?
    Am Mittwochvormittag beginnt nun die mündliche Verhandlung, bei der die Verfassungshüter prüfen wollen, ob ein freies Sampling im Rahmen der Kunstfreiheit möglich ist oder ob Plattenlabel dafür Lizenzgebühren verlangen können.
    Beschwerdeführer: der Musiker, Produzent und Komponist Moses Pelham.
    Beschwerdeführer: der Musiker, Produzent und Komponist Moses Pelham.© picture alliance / dpa / Uli Deck
    Bereits Ende 2012 hatte der Bundesgerichtshof in dem Fall zwei Urteile gefällt. Zum einen kann ein Sampling gegen die Leistungsschutzrechte der Plattenlabel verstoßen. Zum anderen sei die Verwendung selbst "kleinster Tonfetzen" insbesondere dann nicht zulässig, wenn sie so simpel sind, dass sie ein "durchschnittlicher Musikproduzent" hätte selbst herstellen können. Pelham sei also schlicht zu faul gewesen, kann man aus diesem Urteil herauslesen, und hätte deshalb dafür zahlen müssen.
    Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Nur wenn Tonsequenzen technisch so komplex sind, dass sie gleichwertig nicht hergestellt werden können, dürfen sie frei kopiert werden. Gegen das Urteil legte die gegnerische Seite Verfassungsbeschwerde ein - und erwirkte so die Verhandlung in Karlsruhe.
    Über die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht sprachen wir in unserer heutigen Sendung "Kompressor" mit Rolf Großmann, Professor für digitale Medien und auditive Gestaltung. Auch in unserer Sendung "Tonart" haben wir uns am Beispiel der dänischen Musiker Den Sorte Skole mit Sampling beschäftigt. Das Gespräch können Sie hier nachhören:
    Auch in der Tonart ging es ums Sampling, am Beispiel der dänischen Musiker Den Sorte Skole. Sie bieten ihr Album zum freien Download an. Hier der Beitrag zum Nachhören:
    Die dänischen Musiker Den Sorte Skole
    Die dänischen Musiker Den Sorte Skole© Foto: Thorsten Bednarz
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