Gesundheitsethiker zur Sterbehilfe

"Das Angebot hat die Nachfrage erzeugt"

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In einer Hand liegen viele verschiedenfarbige Tabletten.
Sterbehilfe wird zum Beispiel durch die Verabreichung einer Überdosis von Medikamenten geleistet. © imago / Sepp Spiegl
Theo Boer im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 26.02.2020
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Aktive Sterbehilfe war als Ausnahme gedacht: Das sagt der niederländische Gesundheitsethiker Theo Boer über die rechtliche Situation in seinem Heimatland. Die zunehmende Inanspruchnahme habe dort inzwischen viele Menschen zum Nachdenken gebracht.
Liane von Billerbeck: Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch sein Urteil zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verkünden. Es geht um die Frage, ob geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung weiter strafbar bleiben soll – anders als beispielsweise in unserem Nachbarland, den Niederlanden. Wohin die Liberalisierung führen kann, darüber will ich mit Theo Boer über die Entwicklung in den Niederlanden reden.
Das ist das Land, in dem in puncto Sterbehilfe weltweit am meisten erlaubt ist. Theo Boer ist Professor für Gesundheitsethik an der Protestantisch-theologischen Universität in Groningen und Mitglied des niederländischen Gesundheitsrats. Von 2005 bis 2014 war er Mitglied einer staatlichen Prüfungskommission für aktive Sterbehilfe.
In den Niederlanden ist in puncto Sterbehilfe fast am meisten möglich, und das auch legal. Weltweit war es das erste Land, das auch aktive Sterbehilfe zugelassen hat. Die Zahl derjenigen, die so eine Sterbehilfe in Anspruch nehmen, steigt Jahr für Jahr. Woran, meinen Sie, liegt das?
Theo Boer: Dass die Zahl sich tatsächlich verdreifacht hat, hat uns eigentlich alle ein bisschen erstaunt, denn in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende war die Zahl stabil auf etwa 2000 und blieb einige Jahre stabil auf dieser Nummer. Ich glaube, da gibt es zwei Erklärungen.
Zum einen glaube ich, dass ein Land einfach eine gewisse Zeit braucht, um sich überhaupt an die Idee eines regisierten Sterbens zu gewöhnen. Zum Zweiten glaube ich, dass das Gesetz dann schließlich, obwohl es gemeint war als eine Ausnahme, dann doch den Eindruck erweckt hat, dass aktive Sterbehilfe ein Recht des Patienten ist, das man auch beanspruchen kann.

Geringe Zahl Minderjähriger mit Sterbehilfewunsch

von Billerbeck: In den Niederlanden ist sogar bei Minderjährigen Sterbehilfe möglich, und das generell auch nicht nur bei totbringenden Krankheiten. Welche Motive haben solche Menschen mit Todeswunsch?
Boer: Zum Glück kann ich Ihnen sagen, dass die Zahl derer, die minderjährig sind und sich Sterbehilfe wünschen, die Zahl ist an den Fingern von zwei Händen zu zählen in den vergangenen 20 Jahren. Ich glaube, das waren insgesamt nur zehn Kinder im Alter von zwölf bis 18 Jahren. Davon waren die meisten 17 Jahre alt. Für die war auch eine terminale Krankheit der Grund, weshalb sie die aktive Sterbehilfe beanspruchten.
Was Sie aber richtig sagen, ist, dass auch eine immer größere Zahl derer, die sich das wünschen, also der Erwachsenen, die leiden nicht an einer unheilbaren tödlichen Krankheit, sondern die leiden an dem Leben. Die haben im Durchschnitt Monate, Jahre oder sogar auch noch Jahrzehnte zu leben.

Die aktive Sterbehilfe - etwa bei fünf Prozent der Sterbefälle

von Billerbeck: Sie haben so was vorhin in der ersten Antwort schon angedeutet. Gibt es denn in den Niederlanden eine Art Gewöhnungsprozess in Bezug auf den gewünschten Tod, also erzeugen die höheren Möglichkeiten auch eine höhere Nachfrage nach Sterbehilfe?
Boer: Ja, ich glaube, das kann man ohne Zweifel sagen, dass hier das Angebot die Nachfrage erzeugt hat. Ich glaube, wir leben in einem Zeitalter, wo die Autonomie groß geschrieben wird. Da ist das regisierte Sterben für manche synonym mit würdigem Sterben geworden. Wenn man auch bedenkt, dass die andere Form des regisierten Sterbens, nämlich palliative Sedierung – das heißt, dass der Arzt mich in ein Koma versetzt, wo ich dann innerhalb von einer Woche sterbe –, die Zahl hat sich auch sprunghaft erhöht, sodass die aktive Sterbehilfe etwa bei fünf Prozent der Sterbefälle ist und die palliative Sedierung daraufhin auch noch mit 20 Prozent. Das heißt, das regisierte Sterben wird tatsächlich zur Norm.
von Billerbeck: Fühlen sich denn auch viele Menschen, die dem Gesundheitssystem hohe Kosten verursachen, unter Druck gesetzt, die Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie zu teuer sind?
Boer: Nein, ich glaube, das Stadium haben wir nicht erreicht, noch nicht vielleicht - und das zum Glück. Was ich schon gesehen habe in etlichen Fällen, das ist, dass die Leute die aktive Sterbehilfe beanspruchen, weil sie es ihren Geliebten nicht zumuten wollen, das zu sehen, was sie selber bei ihren Eltern gesehen haben.
Ich glaube, dieses Argument ist zum Teil auch nicht gültig. Denn, wie ich sage, die Gespenster aus der Vergangenheit – das heißt, man hat seinen eigenen Eltern unter schrecklichen Bedingungen sterben sehen –, die braucht es wirklich nicht mehr zu geben, weil die Palliativmedizin, also die Erleichterung der Symptome, so weit vorangeschritten ist, dass so ein schreckliches Sterbebett nicht mehr nötig zu sein braucht. Allerdings habe ich immerhin noch viele Leute gesehen, die das ihren Kindern und Geliebten ersparen wollen.

Sterbewunsch wegen Lebensmüdigkeit

von Billerbeck: Sie haben nun gesagt, der Sterbewunsch kommt auch von Menschen, die nicht unbedingt todkrank sind, sondern am Leben leiden. Eine Studie der Universität Utrecht hat kürzlich zutage gebracht, dass viele Menschen mit Sterbewunsch in den Niederlanden gar nicht so alt sind, also zwischen 55 und 65. Viele fühlen sich einsam, kommen finanziell nicht über die Runden. Haben diese Studienergebnisse manche Sterbehilfebefürworter vielleicht auch zum Nachdenken gebracht, ob der bisherige Weg einer immer weiteren Ausdehnung dieser Sterbehilfe richtig ist?
Boer: Ja, die Ausdehnung, von der Sie jetzt sprechen, das ist ein neues Gesetz, das von den Liberalen im Parlament vorgeschlagen wird. Das sagt, dass allen Menschen ab 70 Jahren, die lebensmüde sind, die können, ohne krank zu sein, eine aktive Sterbehilfe beanspruchen. In dem Rahmen hat die Regierung diese Untersuchung organisiert. Tatsächlich hat uns das alle sehr erstaunt, dass die größere Zahl derer, die sterben wollen, weil sie an dem Leben leiden, nicht die Älteren sind, sondern die zwischen 55 und 75 Jahren. Ich glaube, das hat viele von uns zum Nachdenken gebracht.

"Als echter Demokrat muss man das respektieren"

von Billerbeck: Sie waren lange Mitglied einer staatlichen Prüfungskommission für aktive Sterbehilfe in den Niederlanden, sind dann immer kritischer geworden gegenüber der Entwicklung. Würden Sie sagen, dass die Sterbehilfe bei Ihnen wieder restriktiver geregelt werden müsste?
Boer: Ich glaube, das könnte man noch nicht sagen, denn das hätte eine zu große Tragweite. Als echter Demokrat muss man das auch respektieren. Für andere Länder wie Deutschland würde ich allerdings sagen, dass ohne jegliche Zweifel bewiesen ist, dass die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zu Entwicklungen führen wird. Es gibt nirgendwo in der Welt ein Land, wo die bestehende Sterbehilfe praktisch nicht nach Jahren weiter und weiter ausgedehnt wird.

"Man kann Leute nicht zwingen zu leben"

von Billerbeck: Das heißt, Sie finden das gut, wie das in Deutschland geregelt ist?
Boer: Wie es zurzeit ist, finde ich es eigentlich gut. Ich glaube nämlich, man kann Leute nicht zwingen zu leben. Ich würde sagen, man muss respektieren, wenn sich Menschen das Leben nehmen wollen. Aber das Organisieren und das auch staatlich zu fazilitieren, möglich zu machen, das ginge mir viel zu weit. Ich glaube, da haben wir in Holland und in Belgien, Kanada und anderen Ländern gesehen, wohin das führen kann.
von Billerbeck: Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es um die Frage, ob die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung – so das Zitat – strafbar bleiben soll oder nicht. Da geht es nicht nur um kommerzielle Leistungen, sondern auch um die wiederholte unentgeltliche Unterstützung. Da fürchten sich manche Palliativmediziner, sich strafbar zu machen. Welche Lösung würden Sie denn empfehlen?
Boer: Ich würde den Palliativmedizinern sagen, wenn man Medikamente reicht, die dazu führen können, dass der Patient früher stirbt, ist das ethisch gesehen überhaupt kein Problem, weil die Absicht nicht das Sterben ist, sondern die Absicht ist die Schmerzenslinderung. Wenn aber die Absicht tatsächlich das Sterben ist, dann würde ich sagen, das braucht man 2020 wirklich nicht mehr, weil es so viele gute Schmerz- und andere Beruhigungsmittel gibt, die dem Patienten helfen können, nicht so unerträglich zu leiden.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandfunk Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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