Geplantes Kulturgutschutzgesetz

Baselitz kassiert Dauerleihgaben ein

Der Künstler Georg Baselitz steht vor einem Porträt seiner Frau.
Georg Baselitz vor einem Porträt seiner Frau mit dem Titel "Elke 1" © dpa-picture-alliance / Tobias Hase
Hartwig Fischer im Gespräch mit Christine Watty · 12.07.2015
Der Maler Georg Baselitz zieht alle Dauerleihgaben aus deutschen Museen zurück, allein in Dresden werden zehn Werke abgehängt. Das sei ein einschneidender Verlust, sagt Hartwig Fischer, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Grund für Baselitz' Entscheidung sei das geplante Kulturschutzgesetz.
Mit der Rückgabe der Baselitz-Werke verlieren die Pinakothek der Moderne in München, das Albertinum Dresden und die Kunstsammlungen Chemnitz wichtige Werkgruppen aus dem Privatbesitz des Künstlers. Allein in Dresden geht es um zehn Werke.
Hartwig Fischer, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, äußerte sich im Deutschlandradio Kultur bestürzt und sprach von einem "einschneidenden Verlust". Das Museum stehe mit Baselitz in einem kontinuierlichem Austausch. Dieser befürchte, nach einer Gesetzesänderung nicht mehr frei über sein Eigentum verfügen zu können.
Er habe den Schritt von Baselitz nicht erwartet, sagte Fischer. Er könne aber verstehen, dass die Gesetzesänderung zu Diskussionen und Verunsicherung führe. Er hoffe nun auf eine "kluge Verständigung", die allen Interessen gerecht werde. Dass Künstler ihre Dauerleihgaben zurückziehen, könne niemand gewollt haben.
Die Baselitz-Werke werden in Dresden schon in der nächsten Woche abgehängt
Die Baselitz-Kunst ist das Albertinum allerdings erst einmal los: Die Werke des Künstlers würden aller Voraussicht nach in der kommenden Woche abgehängt und zurück transportiert.
Mit dem geplanten Kulturgutschutzgesetz will die Bundesregierung den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst- und Kulturgütern strenger regeln. Wie der "Spiegel" nach einem Blick in einen Referentenentwurf berichtete, sollen Händler und private Sammler künftig bestimmte wertvolle Kunstwerke nur noch mit einer staatlichen Ausfuhrgenehmigung ins Ausland bringen können.
Händler müssen demnach nachweisen, dass die Werke nicht aus dubiosen Quellen stammen. Fehlten entsprechende Nachweise oder bestehe der Verdacht auf illegale Ein- oder Ausfuhr, könnten die Behörde die Objekte beschlagnahmen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Unter anderem soll damit der Handel mit antiken Kunstschätzen unterbunden werden, die aus Plünderungen in Kriegs- und Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten stammen.
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