Gemeinnützigkeit der NGOs

Die Grenzen des Politischen

07:17 Minuten
Protestaktion zum Klimaschutz vor dem Bundeskanzleramt
Campact-Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt: Die politische Arbeit der NGO ist multithematisch. © dpa/Michael Kappeler
Von Anastasija Roon · 06.05.2019
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Droht anderen das Schicksal von Attac? Während die Deutsche Umwelthilfe sich gelassen gibt, stellt Campact bereits vorsorglich keine Bescheinigungen für Spenden mehr aus – für den Fall, dass der NGO bald die Gemeinnützigkeit entzogen wird.
"'Flieg ja nicht zu nah an die Sonne, aber auch nicht zu tief über das Meer', warnte Dädalus seinen Sohn Ikarus", erzählt Anna Leisner-Egensperger. "Beide wurden von König Minos auf der Insel Kreta gefangen genommen. Eine Flucht über das Meer war nicht möglich, da Minos alle Schiffe bewachen lies. Also machte sich Dädalus daran, für sich und seinen Sohn Flügel aus Federn zu bauen, die er mit Wachs an ihren Körpern befestigte. Dädalus wies seinen Sohn an, nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch zu fliegen, da die Feuchtigkeit die Flügel beschweren und die Hitze der Sonne sie zum Schmelzen bringen würde. Zunächst hielt sich sein Sohn daran, doch Ikarus Übermut führte letztendlich dazu, dass er zu nah an die Sonne flog und ins Meer stürzte."
So ähnlich sei es auch der globalisierungskritischen Bewegung Attac gegangen, als ihr der Bundesfinanzhof den Gemeinnützigkeitsstatus entzog, meint Anna Leisner-Egensperger, Professorin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Sie spricht vom Ikarus-Syndrom politischer Betätigung: Attac habe zunehmend konkrete politische Ziele entwickelt und sich damit immer mehr vom gemeinnützigen Zweck – nämlich der politischen Bildungsarbeit – entfernt.

Attac agierte zunehmend wie eine Partei

Die solle laut Urteil in geistiger Offenheit erfolgen. Durch konkrete Forderungen habe Attac allerdings zunehmend wie eine politische Partei agiert. Die Richter des Bundesfinanzhofs hätten nicht anders entscheiden können, sagt Leisner-Egensperger. Sie sieht aber die Begründung des Urteils kritisch:
"Das Urteil ist trotzdem in der Begründung nicht überzeigend, weil es eben diesen verwirrenden Begriff der geistigen Offenheit einführt und weil auch in der Begründung nicht klar unterschieden wird zwischen Organisationen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, wie beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe, und Organisationen, bei denen dies nicht der Fall ist."
Demonstranten mit Fahnen ziehen am Straßenrand entlang.
Das Urteil zu Lasten von Attac sorgt bei gemeinnützigen Organisationen für Unruhe und Unsicherheit.© imago / Sven Simon
Wie auch immer: Die Urteilsverkündung hat bei gemeinnützigen Organisationen für Unruhe und Unsicherheit gesorgt. In der öffentlichen Diskussion wurde in diesem Zusammenhang auch die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe infrage gestellt. Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sieht allerdings keinen Grund zur Sorge, denn der Umweltschutz sei in der Abgabenordnung ausdrücklich unter gemeinnützigen Zwecken aufgelistet.
Auch den Beschluss der CDU, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe überprüfen zu lassen, sieht er nicht als Bedrohung:
"Die CDU hat sich da, glaube ich, ein bisschen vergaloppiert. Da ist die CDU nicht zuständig für. Das sind die Finanzbehörden. Die sind unabhängig. Es gibt natürlich sicher lebhafte Diskussionen mit der CDU oder Teile der CDU über unsere Rolle gerade in kritischen Themen wie Verkehrswende, Agrarwende, Klimaschutz, aber ich finde auch, die CDU sollte diese Auseinandersetzung mit Argumenten führen und nicht dadurch, dass sie versucht, uns unsere rechtliche Basis zu entziehen. Damit wird sie auch scheitern."
Andere Organisationen, bei denen der Umweltschutz nicht im Vordergrund steht, gehen aber sehr wohl davon aus, dass auch ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Campact ist eine NGO, deren politische Arbeit multithematisch ist und sich durch Online-Petitionen und Kampagnen auszeichnet. Eine ihrer bekannten und erfolgreichen Kampagnen richtete sich gegen das Freihandelsabkommen TTIP.

Campact stellt keine Spendenbescheinigungen mehr aus

Als Reaktion auf das Attac-Urteil stellt Campact ihren Spenderinnen und Spendern keine Bescheinigungen mehr aus. Eine präventive Maßnahme, denn Spendenquittungen können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Wer sie vorsätzlich für Aktivitäten ausstellt, die nicht gemeinnützig sind, kann für die entgangenen Steuern haftbar gemacht werden. Die Reaktionen auf diese Entscheidung fielen positiv aus, so Felix Kolb, Geschäftsführer bei Campact:
"Überwiegend haben die Leute gesagt, jetzt spende ich erst recht, jetzt spende ich mehr. Wir haben da sehr, sehr viel Rückhalt erfahren. Das sind alles Leute, die uns vergleichsweise kleine Beträge spenden. Und die Menschen tun das aus Überzeugung und nicht aus steuerlichen Gründen."
Da Campact von kleinen Spenden von hunderttausend Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird, muss sich die Organisation trotz des Urteils keine Sorgen um ihre finanzielle Sicherheit machen. Bedrohter wären kleinere Organisationen, die ihre Fördermittel von Stiftungen beziehen. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind sie nämlich nicht mehr förderungswürdig. Damit wäre ihre Existenz bedroht.

Breite Teile der Zivilgesellschaft bedroht

Verheerend, meint Christina Deckwirth, promovierte Politikwissenschaftlerin und Campaignerin bei Lobby Control:
"Es bedroht breite Teile der Zivilgesellschaft. Und das ist für eine Demokratie tatsächlich ein Alarmsignal, denn zivilgesellschaftliche Akteure bieten die Möglichkeit für viele Bürgerinnen und Bürger, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Und das ist ja etwas, was in einer Demokratie gewollt und gewünscht ist. Gemeinnützig und sich politisch zu beteiligen, schließt sich ja nicht aus. Es wird häufig argumentiert, dafür sind allein die Parteien zuständig, die sind für die politische Willensbildung zuständig. Das deckt aber nicht die Wirklichkeit ab. Es sind nicht alle Menschen in Parteien aktiv."
Christina Deckwirth, Autorin der Organisation Lobbycontrol.
Gemeinnützig sein und sich politisch zu beteiligen, schließen sich nicht aus, sagt Christina Deckwirth von Lobbycontrol.© dpa / picture alliance / Hannibal Hanschke
Professorin Leisner-Egensperger schlägt daher vor, politische Betätigungen ausdrücklich in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufzunehmen, sofern sie parteipolitisch neutral erfolgen:
"Denn das kann natürlich nicht sein, dass solche Organisationen dann wie Parteien agieren und sich dadurch Vorteile sichern, wie die Gemeinnützigkeit, die den politischen Parteien nicht zustehen."

Fällige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Laut Leisner-Egensperger ist eine Reform der Abgabenordnung ohnehin fällig, da der Katalog des Paragraphen 52 bei der Aufzählung gemeinnütziger Zwecke gegen den Gleichheitssatz verstoßen würde und somit verfassungswidrig sei. Müller-Kraenner spricht sich ebenfalls für eine Reform und für eine Erweiterung des Gemeinnützigkeitsrechts aus, denn:
"Bestimmte gesellschaftliche Ziele, Debatten, die heute relevant wären, Dinge wie Globalisierungskritik, Gleichheit der Geschlechter, Migration, Menschenrechte spielt da nicht so die Rolle. Insofern glauben wir schon, dass sich der Gemeinnützigkeitsbegriff weiter entwickeln muss. Wir sind ja eine pluralistische Gesellschaft, wo auch immer Ziele dazukommen."
Die Deutsche Umwelthilfe und andere Organisationen setzen deshalb auch auf den Koalitionsvertrag. Der sieht nämlich eine Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Vielleicht droht ihnen dann nicht mehr das Schicksal von Ikarus.
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