Jurist Hüttemann zum Urteil des Bundesfinanzhofs

"Attac kann nicht als gemeinnützig gelten"

08:04 Minuten
Attac-Aktivisten machen es sich auf ihren Schlafsäcken in der Paulskirche gemütlich. Zuvor hatten sie als symbolischer Protest den Gedenkort besetzt und wollen dort über Nacht bleiben.
Attac-Aktivisten bei einer Besetzung der Paulskirche in Frankfurt © picture alliance / dpa / Boris Roessler
Rainer Hüttemann im Gespräch mit Nicole Dittmer · 26.02.2019
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Der Bundesfinanzhof hat Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Folgen für das Spendenaufkommen dürfte das Urteil kaum haben, sagt der Rechtswissenschaftler Rainer Hüttemann. Es könnte aber Auswirkungen auf den Status anderer Organisationen haben.
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac versteht sich als Teil einer weltweiten Bewegung, der sich nach eigenen Angaben rund 90.000 Menschen aus rund 50 Ländern angeschlossen haben. Attac kämpft für eine andere, aus Sicht der Organisation "gerechtere und bessere Welt" und macht aktuell unter anderem gegen internationale Handelsabkommen Stimmung.
Attac fordert unter anderem eine höhere Besteuerung von Konzernen. Doch der Bundesfinanzhof hat dem Netzwerk jetzt die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil zwar politische Bildungsarbeit, nicht aber Tagespolitik als gemeinnützig gelte. Und als solche stufen die Richter die Betätigung von Attac ein.

Urteil folgt geltendem Recht

Die Journalistin Birgit Marschall kritisierte das Urteil im Deutschlandfunkkultur als "starkes Stück". Nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Rainer Hüttemann jedoch folgt es geltendem Recht. Attac nehme Einfluss auf die politische Willensbildung, also könne die Organisation nicht als gemeinnützig gelten. Bei politischen Parteien wiederum gelte der Grundsatz der Chancengleichheit: "Deshalb sind Parteispenden nur in etwas geringeren absoluten Grenzen abziehbar – bei gemeinnützigen Einrichtungen ist im Grunde die steuerliche Abziehbarkeit deutlich weiter nach oben geöffnet. Deshalb brauchen wir da eine Abgrenzung."
Negative Folgen für das Attac-Spendenaufkommen erwartet Hüttemann nicht: Zwar sei die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden eine Art Gütesiegel. "Allerdings hat ja die Entwicklung gezeigt, dass Attac in den letzten Jahren, nachdem das Finanzamt die Gemeinnützigkeit schon aberkannt hat, durchaus weiter erhebliche Zuwendungen bekommen hat – teilweise nach dem Motto: Jetzt erst recht", sagte Hüttemann, der Professor an der Universität Bonn ist. Zudem würden viele Kleinspenden ohnehin nicht steuerlich geltend gemacht.

Wegweisende Rechtsprechung?

Wie ordnet der Jurist das Urteil in seiner Wirkung ein? "Attac wird sicherlich – wenn wir in ein paar Jahren zurückschauen – das Urteil sein, mit dem die Grenzziehung zwischen gemeinnütziger und politischer Betätigung in Deutschland noch einmal neu konkretisiert wird." Er könne sich durchaus vorstellen, dass das jetzige Urteil einige Nachfragen bei anderen, bislang als gemeinnützig geltenden Einrichtungen nach sich ziehen werde.
Möglicherweise komme die Politik langfristig zu dem Schluss, für Bewegungen für Attac einen anderen Steuerstatus zu öffnen – "der dann allerdings in Beziehung gesetzt werden muss mit der Förderung der politischen Parteien".
(mkn)
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