Fröhlich: Verbraucher zahlen Bankenabgabe mit
Nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, Uwe Fröhlich, werden sich die Verbraucher wegen der von der Bundesregierung beschlossenen Bankenabgabe auf neue Gebühren und höhere Zinsen bei den Finanzinstituten einstellen müssen.
Nana Brink: Too big to fail – zu groß, um zu scheitern. Diesen Ausspruch haben wir oft gehört in der Finanzkrise, die mit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers 2008 begann. Und auch deutsche Banken hat es erwischt: Allein die Rettung der Commerzbank kostete den Staat 20 Milliarden Euro. Jetzt sollen die Banken für ihre Rettung zumindest in Teilen selbst aufkommen.
Die Bundesregierung hat eine Gesetzesvorlage für eine Bankenabgabe beschlossen. Geldinstitute, je nach Größe und Risikogeschäft, müssen einen Teil ihres Gewinns in einen Rettungsfonds zahlen. Und darüber spreche ich jetzt mit Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Einen schönen guten Morgen, Herr Fröhlich!
Uwe Fröhlich: Guten Morgen, Frau Brink!
Brink: Sie sind auch Vorstandsmitglied der Berliner Volksbank, was haben Sie denn zurückgelegt für die Bankenabgabe?
Fröhlich: Also ich war Vorstandsmitglied der Berliner Volksbank bis zum Jahr 2008, inzwischen bin ich eben beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken tätig. Was letztendlich aus unserer Gruppe heraus zu zahlen ist, steht sicherlich erst im Jahr 2011 fest, denn das Gesetz soll ja erst zum 1.1. des Jahres 2011 starten und bezieht sich dann auf die entsprechenden Bilanzgrößen, die die Institute im Jahr 2011 haben werden.
Aber es gibt natürlich erste überschlägige Rechnungen, die davon ausgehen – und das wissen wir alle –, dass etwa für das Jahr 2006 in Summe für über alle Bankengruppen 1,3 Milliarden Euro zusammenkommen soll. Wenn man das überträgt auf das Jahr 2010, dann würden wir etwa für die Gruppe der genossenschaftlichen Banken, also die Volks- und Raiffeisenbanken, die Spezialkreditinstitute und vor allen Dingen unsere beiden Zentralbanken DZ und WGZ von etwa 100 Millionen Euro ausgehen.
Brink: Auch die Sparkassen und Volksbanken müssen ja in den Fonds einzahlen, obwohl sie an der Krise ja nicht unmittelbar beteiligt waren – ist die Bankenabgabe ein Schritt in die richtige Richtung?
Fröhlich: Also zumindest was die Bemessungsgrundlage und diejenigen angeht, die herangezogen werden, sind wir nicht zufrieden mit der Bankenabgabe und bemängeln das auch ganz deutlich, denn sowohl die Sparkassen als insbesondere auch die Volks- und Raiffeisenbanken waren ja eher ein stabilisierender Faktor und haben auch kein Geld vom Staat bekommen. Anders sieht es ja bei den angesprochenen Bankennamen aus, die Sie bei der Anmoderation genannt haben.
Hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Steuerzahler eigentlich ein Recht hat, allein von der Commerzbank 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an Zinsen für die stille Einlage zu bekommen, und die wurden auch noch nicht gezahlt, also kann sich der Finanzminister sicherlich auch an der ein oder anderen Stelle gütlich tun. Wir sehen auf der einen Seite, dass es notwendig ist, einen Restrukturierungsfonds zu bilden, mit dem im Grunde dann große Institute gestützt werden könnten im Falle einer Schieflage, aber wir wollen natürlich ungern als Volks- und Raiffeisenbanken für die Risiken anderer Bankengruppen geradestehen.
Brink: Aber trotzdem, die Bundesregierung sagt ja, die Bankenabgabe ist keine Bestrafung für die Schuldigen, sondern eher ein Beitrag zur Vermeidung der nächsten Krise. Was ist denn daran falsch?
Fröhlich: Ein Beitrag zur nächsten Krise ist sicherlich notwendig, allerdings muss man dann auch wieder die Sicherungsmechanismen im deutschen Bankengewerbe genau heranziehen. Die Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eine eigene Institutssicherung, die über die letzten knapp 80 Jahre eben dafür gesorgt hat, dass keine Volks- oder Raiffeisenbank in Insolvenz gegangen ist und vor allen Dingen auch keinen Pfennig oder keinen Cent des Steuerzahlers benötigt wurde, um unsere Gruppe zu stabilisieren.
Und deswegen fühlen wir uns an dieser Stelle auch nicht so angesprochen, denn es ist äußert unwahrscheinlich, dass auch eine Sparkasse oder eben eine Volks- oder Raiffeisenbank aus diesem Restrukturierungsfonds irgendwann einen Euro zurück bekommt. Das ist also so, als wenn sie eine Versicherung abschließen, wo Ihnen der Versicherungsgeber von vornherein sagt, dass man zwar die Prämien zahlen darf, aber niemals im Schadensfall eine Leistung bekommt.
Brink: Nun hatte man wahrscheinlich auch nicht gedacht, dass so große Banken wie Lehman Brothers oder die Commerzbank je ins Taumeln geraten, also das ist ja ein sehr unsichereres Geschäft. Noch mal zu diesem Rettungsfonds, der soll ja, 1,3 Milliarden jährlich sollen eingezahlt werden, also in guten Zeiten – wie sollen denn große Banken mit so wenig Geld gerettet werden, das dauert ja Jahre, bis der Topf so voll ist, dass man überhaupt etwas retten kann?
Fröhlich: Das wird so sein, das heißt, es ist natürlich hoffentlich davon auszugehen, dass wir nicht wieder solche schlimmen Schieflagen großer Banken erleben, wie wir das während der Finanzmarktkrise getan haben, aber wir können alle nachvollziehen, dass eben erst in mehreren Jahrzehnten ein entsprechender Kapitalstock aufgebaut wäre, der den Steuerzahler aus der Pflicht nimmt. Wir müssen davon ausgehen, dass auf absehbare Zeit in so einem Krisenfall der Steuerzahler auch immer gefordert sein wird.
Brink: Also ein Placeboeffekt?
Fröhlich: Das möchte ich nicht sagen. Es ist ja wichtig in diesem Gesetz, und deswegen möchte ich auch ein Stück weit von der Bankenabgabe weg, darauf hinweisen, dass die Bundesregierung etwas sehr Sinnvolles tut, denn es ist ja ein Restrukturierungsgesetz, in dem im Krisenfall tatsächlich die Bundesregierung oder auch die Bankenaufsicht autorisiert wird, über die Abwicklung solcher in Notlage oder Schieflage geratener Banken zu urteilen …
Brink: …Das ist der zweite Teil des Gesetzes, ja.
Fröhlich: … und Teile dann auszugliedern. Und das hilft ja insbesondere, um den Steuerzahler aus dieser Erpressbarkeit herauszubekommen. Heute ist es ja so, dass im Grunde aus einer Ohnmacht der Bundesregierung oder des Steuerzahlers heraus dann erst mal unbedingt geholfen werden muss, um die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten, weil die Bankenaufsicht eben nicht in einem Abwicklungsfall eingreifen kann. Und das hätte uns möglicherweise im Fall HRE besser geholfen, als das in der Form, wie es jetzt gelöst wurde, umgesetzt wurde.
Brink: Trotzdem noch mal zum Schluss auf die Bankenabgabe zurück: Welche Auswirkungen hat denn das für Ihre Kunden? Sie haben gesagt, Sie müssen allein 100 Millionen aufbringen. Hat das Auswirkungen auf die Kreditvergabe im Mittelstand oder müssen wir höhere Gebühren erwarten als Kunde?
Fröhlich: Zunächst hat es ja eine Ergebnisrelevanz. Das heißt, über alle Banken hinweg wird sicherlich der durchschnittliche Gewinn aller Institute gemindert. Ich gehe davon aus, dass das im kleinen einstelligen%bereich der Fall sein wird, aber unter dem Strich wird sicherlich der Kunde auch darüber oder dafür zahlen müssen, weil Gebühren erhöht werden oder möglicherweise auch bestimmte Finanzierungen sich verteuern, denn beispielsweise auch die Verbindlichkeiten aus dem Förderkreditgeschäft und diese Themen werden im Grunde in der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe herangezogen, sodass dort eben auch ein negativer Effekt zu erwarten ist.
Brink: Wird es wieder eine Bankenkrise geben?
Fröhlich: Ich hoffe nicht. Ich denke, es wird an vielen Stellen daran gearbeitet, dass dies nicht passiert. Dieser Gesetzentwurf, über den wir jetzt sprechen, ist ja nur ein kleiner Teil, auf internationaler Ebene wird über eine Neuregelung vieler bankaufsichtsrechtlicher Kennzahlen gesprochen, es muss mehr Eigenkapital gebildet werden bei den Banken, die Bankenaufsicht ist sehr viel sensibler bei risikoreichen Geschäftsmodellen, sodass ich davon ausgehe, dass uns eine künftige Bankenkrise erspart bleiben wird.
Brink: Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Und wir sprachen über die Bankenabgabe, die die Bundesregierung gestern beschlossen hat. Schönen Dank für das Gespräch, Herr Fröhlich!
Fröhlich: Herzlichen Dank, auf Wiederhören!
Die Bundesregierung hat eine Gesetzesvorlage für eine Bankenabgabe beschlossen. Geldinstitute, je nach Größe und Risikogeschäft, müssen einen Teil ihres Gewinns in einen Rettungsfonds zahlen. Und darüber spreche ich jetzt mit Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Einen schönen guten Morgen, Herr Fröhlich!
Uwe Fröhlich: Guten Morgen, Frau Brink!
Brink: Sie sind auch Vorstandsmitglied der Berliner Volksbank, was haben Sie denn zurückgelegt für die Bankenabgabe?
Fröhlich: Also ich war Vorstandsmitglied der Berliner Volksbank bis zum Jahr 2008, inzwischen bin ich eben beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken tätig. Was letztendlich aus unserer Gruppe heraus zu zahlen ist, steht sicherlich erst im Jahr 2011 fest, denn das Gesetz soll ja erst zum 1.1. des Jahres 2011 starten und bezieht sich dann auf die entsprechenden Bilanzgrößen, die die Institute im Jahr 2011 haben werden.
Aber es gibt natürlich erste überschlägige Rechnungen, die davon ausgehen – und das wissen wir alle –, dass etwa für das Jahr 2006 in Summe für über alle Bankengruppen 1,3 Milliarden Euro zusammenkommen soll. Wenn man das überträgt auf das Jahr 2010, dann würden wir etwa für die Gruppe der genossenschaftlichen Banken, also die Volks- und Raiffeisenbanken, die Spezialkreditinstitute und vor allen Dingen unsere beiden Zentralbanken DZ und WGZ von etwa 100 Millionen Euro ausgehen.
Brink: Auch die Sparkassen und Volksbanken müssen ja in den Fonds einzahlen, obwohl sie an der Krise ja nicht unmittelbar beteiligt waren – ist die Bankenabgabe ein Schritt in die richtige Richtung?
Fröhlich: Also zumindest was die Bemessungsgrundlage und diejenigen angeht, die herangezogen werden, sind wir nicht zufrieden mit der Bankenabgabe und bemängeln das auch ganz deutlich, denn sowohl die Sparkassen als insbesondere auch die Volks- und Raiffeisenbanken waren ja eher ein stabilisierender Faktor und haben auch kein Geld vom Staat bekommen. Anders sieht es ja bei den angesprochenen Bankennamen aus, die Sie bei der Anmoderation genannt haben.
Hier möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Steuerzahler eigentlich ein Recht hat, allein von der Commerzbank 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an Zinsen für die stille Einlage zu bekommen, und die wurden auch noch nicht gezahlt, also kann sich der Finanzminister sicherlich auch an der ein oder anderen Stelle gütlich tun. Wir sehen auf der einen Seite, dass es notwendig ist, einen Restrukturierungsfonds zu bilden, mit dem im Grunde dann große Institute gestützt werden könnten im Falle einer Schieflage, aber wir wollen natürlich ungern als Volks- und Raiffeisenbanken für die Risiken anderer Bankengruppen geradestehen.
Brink: Aber trotzdem, die Bundesregierung sagt ja, die Bankenabgabe ist keine Bestrafung für die Schuldigen, sondern eher ein Beitrag zur Vermeidung der nächsten Krise. Was ist denn daran falsch?
Fröhlich: Ein Beitrag zur nächsten Krise ist sicherlich notwendig, allerdings muss man dann auch wieder die Sicherungsmechanismen im deutschen Bankengewerbe genau heranziehen. Die Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eine eigene Institutssicherung, die über die letzten knapp 80 Jahre eben dafür gesorgt hat, dass keine Volks- oder Raiffeisenbank in Insolvenz gegangen ist und vor allen Dingen auch keinen Pfennig oder keinen Cent des Steuerzahlers benötigt wurde, um unsere Gruppe zu stabilisieren.
Und deswegen fühlen wir uns an dieser Stelle auch nicht so angesprochen, denn es ist äußert unwahrscheinlich, dass auch eine Sparkasse oder eben eine Volks- oder Raiffeisenbank aus diesem Restrukturierungsfonds irgendwann einen Euro zurück bekommt. Das ist also so, als wenn sie eine Versicherung abschließen, wo Ihnen der Versicherungsgeber von vornherein sagt, dass man zwar die Prämien zahlen darf, aber niemals im Schadensfall eine Leistung bekommt.
Brink: Nun hatte man wahrscheinlich auch nicht gedacht, dass so große Banken wie Lehman Brothers oder die Commerzbank je ins Taumeln geraten, also das ist ja ein sehr unsichereres Geschäft. Noch mal zu diesem Rettungsfonds, der soll ja, 1,3 Milliarden jährlich sollen eingezahlt werden, also in guten Zeiten – wie sollen denn große Banken mit so wenig Geld gerettet werden, das dauert ja Jahre, bis der Topf so voll ist, dass man überhaupt etwas retten kann?
Fröhlich: Das wird so sein, das heißt, es ist natürlich hoffentlich davon auszugehen, dass wir nicht wieder solche schlimmen Schieflagen großer Banken erleben, wie wir das während der Finanzmarktkrise getan haben, aber wir können alle nachvollziehen, dass eben erst in mehreren Jahrzehnten ein entsprechender Kapitalstock aufgebaut wäre, der den Steuerzahler aus der Pflicht nimmt. Wir müssen davon ausgehen, dass auf absehbare Zeit in so einem Krisenfall der Steuerzahler auch immer gefordert sein wird.
Brink: Also ein Placeboeffekt?
Fröhlich: Das möchte ich nicht sagen. Es ist ja wichtig in diesem Gesetz, und deswegen möchte ich auch ein Stück weit von der Bankenabgabe weg, darauf hinweisen, dass die Bundesregierung etwas sehr Sinnvolles tut, denn es ist ja ein Restrukturierungsgesetz, in dem im Krisenfall tatsächlich die Bundesregierung oder auch die Bankenaufsicht autorisiert wird, über die Abwicklung solcher in Notlage oder Schieflage geratener Banken zu urteilen …
Brink: …Das ist der zweite Teil des Gesetzes, ja.
Fröhlich: … und Teile dann auszugliedern. Und das hilft ja insbesondere, um den Steuerzahler aus dieser Erpressbarkeit herauszubekommen. Heute ist es ja so, dass im Grunde aus einer Ohnmacht der Bundesregierung oder des Steuerzahlers heraus dann erst mal unbedingt geholfen werden muss, um die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten, weil die Bankenaufsicht eben nicht in einem Abwicklungsfall eingreifen kann. Und das hätte uns möglicherweise im Fall HRE besser geholfen, als das in der Form, wie es jetzt gelöst wurde, umgesetzt wurde.
Brink: Trotzdem noch mal zum Schluss auf die Bankenabgabe zurück: Welche Auswirkungen hat denn das für Ihre Kunden? Sie haben gesagt, Sie müssen allein 100 Millionen aufbringen. Hat das Auswirkungen auf die Kreditvergabe im Mittelstand oder müssen wir höhere Gebühren erwarten als Kunde?
Fröhlich: Zunächst hat es ja eine Ergebnisrelevanz. Das heißt, über alle Banken hinweg wird sicherlich der durchschnittliche Gewinn aller Institute gemindert. Ich gehe davon aus, dass das im kleinen einstelligen%bereich der Fall sein wird, aber unter dem Strich wird sicherlich der Kunde auch darüber oder dafür zahlen müssen, weil Gebühren erhöht werden oder möglicherweise auch bestimmte Finanzierungen sich verteuern, denn beispielsweise auch die Verbindlichkeiten aus dem Förderkreditgeschäft und diese Themen werden im Grunde in der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe herangezogen, sodass dort eben auch ein negativer Effekt zu erwarten ist.
Brink: Wird es wieder eine Bankenkrise geben?
Fröhlich: Ich hoffe nicht. Ich denke, es wird an vielen Stellen daran gearbeitet, dass dies nicht passiert. Dieser Gesetzentwurf, über den wir jetzt sprechen, ist ja nur ein kleiner Teil, auf internationaler Ebene wird über eine Neuregelung vieler bankaufsichtsrechtlicher Kennzahlen gesprochen, es muss mehr Eigenkapital gebildet werden bei den Banken, die Bankenaufsicht ist sehr viel sensibler bei risikoreichen Geschäftsmodellen, sodass ich davon ausgehe, dass uns eine künftige Bankenkrise erspart bleiben wird.
Brink: Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Und wir sprachen über die Bankenabgabe, die die Bundesregierung gestern beschlossen hat. Schönen Dank für das Gespräch, Herr Fröhlich!
Fröhlich: Herzlichen Dank, auf Wiederhören!