Fluggastdatengesetz

Permanente Rasterfahndung

13:49 Minuten
Passkontrollen am Flughafen in München.
Fluggastdatengesetz: Die Daten aller Flugpassagiere, die eine Grenze überqueren, müssen von den Unternehmen, bei denen die Flüge gebucht worden sind, gespeichert und an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden. © picture alliance / dpa / Marc Müller
Peter Schaar im Gespräch mit Vera Linß  · 25.08.2018
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Es soll den Terrorismus bekämpfen und ist zugleich ein Eingriff in die Grundrechte aller. Nach dem Fluggastdatengesetz müssen massenhaft Daten von Fluggästen an das Bundeskriminalamt übermittelt werden. Brauchen wir wirklich mehr Überwachung?
Name, Flugverbindung, Sitzplatz: Das sind nur drei von bis zu sechzig gespeicherten Informationen, die nach dem Fluggastdatengesetz an das Bundeskriminalamt übermittelt werden müssen. Das Gesetz beruht auf einer Richtlinie der EU von 2016, die die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zum Ziel hat.
Ob online gebucht, beim Reisebüro oder bei der Airline: Die jeweiligen Unternehmen sind verpflichtet, die Passagierdaten an eine "Fluggastdatenzentrale" zu übermitteln. Diese Zentrale ist Teil des Bundeskriminalamts (BKA). Das Sytem wird derzeit noch getestet und soll voraussichtlich Ende September den Betrieb aufnehmen.

Verknüpfung von immer mehr Informationen

Das Gesetz sieht vor, dass das BKA in diesen Fluggastdaten nach Menschen suchen darf, die wahrscheinlich eine schwere oder terroristische Straftat begangen haben oder eine solche Straftat "innerhalb eines übersehbaren Zeitraums" begehen werden. Die Infos können auch mit anderen Datenbanken wie Fahnungsdatenbanken abglichen werden. Zusätzlich darf das BKA in den Fluggastdaten nach Mustern suchen.
"Welcher Art diese Muster sein sollen, die da erkannt werden, das ist völlig unbekannt. Da dürfen die Polizeibehörden auch probieren", kritisiert Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit. "Sie sollen praktisch einfach mal versuchen, was vielleicht zu entsprechenden Mustern beiträgt und dann werden diese Muster dauerhaft abgefragt." Schaar spricht deshalb von "permanenter Rasterfahndung, um immer mehr Informationen miteinander zu verknüpfen und daraus Schlüsse zu ziehen".

Ist das Gesetz verhältnismäßig?

Der Datenschützer bezeichnet das Fluggastdatengesetz als Eingriff in die Grundrechte: "Immer wenn staatliche Stellen personenbezogene Daten – noch dazu in diesem Umfang – erheben, die für ganz andere Zwecke erhoben werden, dann ist das ein Eingriff in unsere Grundrechtsordnung." Dann müsse eine strenge Prüfung nach der Verhältnismäßigkeit geben – die Schaar in diesem Fall anzweifelt.
Ein ähnliches Gesetz, das Fluggast-Abkommen mit Kanada, wurde 2017 vom Europäischen Gerichtshof auf Eis gelegt. Für Peter Schaar geht das jetzige Fluggastdatengesetz in seinem Ausmaß der Überwachung sogar über die ebenfalls ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung hinaus. Denn in diesem Fall ist die Speicherung der Passagier-Daten bedeutend länger angelegt – auf fünf Jahre.
Peter Schaar
"Ich denke, da wird eine Grenze überschritten." Der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit Peter Schaar kritisiert das Fluggastdatengesetz. © dpa / picture alliance / Wolfgang Kumm

Überwachung als politisches Alibi

Ein Aspekt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung war, dass das Überwachungsnetz insgesamt immer engmaschiger werde. So müsse man auch in diesem Fall bedenken, fordert Schaar, dass es immer mehr Überwachung gebe. Der Datenschützer führt das bayerische Polizeigesetz an sowie die Diskussion über weitere Gesetze in anderen Bundesländern, die neue Überwachungsbefugnisse schaffen, ohne dass Straftaten vorliegen. "Da, denke ich, wird eine Grenze überschritten", sagt Schaar.
Auch fordert er, über die europäischen Grenzen hinaus zu denken: Andere Staaten wie China, in denen es politische Gefangene und keine unabhängige Justiz gibt, verlangen ebenfalls solche Informationen von den ausländischen Behörden. Schaar fragt: "Mit welchem Argument wollen wir jetzt diesen Staaten diese Daten verweigern, wenn wir sie selbst einfordern?"
Final bleibt die Frage: Ist stärkere Überwachung tatsächlich das beste Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus? Der Datenschützer Schaar ist da sehr kritisch: "Mehr Überwachung führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit. Mehr Überwachung kostet erst einmal sehr viel mehr Geld, greift in unsere Grundrechtsordnung ein und ist manchmal ein politisches Alibi dafür, dass man sich mit den Ursachen, die zu solchen Gefährdungen führen, nicht ernsthaft auseinandersetzt."
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