Femizide in Deutschland

Getötet, weil sie Frauen sind

29:48 Minuten
"SIE VERLÄSST IHN - ER TÖTET SIE - #Stopp Femizide" steht auf Zetteln an einer Mauer mit Graffiti in Potsdam am 14. April 2021.
Laut Monika Schröttle befinden wir uns "in einem großen Geschlechterkampf". Einerseits blühten Bewegungen zurück zum Machismus auf, andererseits solidarisierten sich immer mehr junge Männer mit den Frauen. © IMAGO / Martin Müller
Moderation: Susanne Führer · 18.09.2021
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Eine Frau, die ihren Partner verlässt, lebt auch in Deutschland gefährlich. An jedem dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Ein Erbe des Patriarchats, denn noch immer wähnen sich Männer in dem Glauben, dass ihnen eine Frau gehöre.
"Alle Formen von Gewalt gegen Frauen sind eingebettet in patriarchalische Kontroll- und Dominanzmuster", sagt die Sozialwissenschaftlerin Monika Schröttle, die seit Jahren auf diesem Gebiet forscht.
Beispielsweise hatte ein Richter im Januar noch von einem "Verbrechen aus Leidenschaft" gesprochen, als er einen Mann wegen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilte. Die Frau, in die sich der Mann verliebt hatte, wollte ihn nicht heiraten.
Doch um Leidenschaft geht es nicht, sagt Monika Schröttle: "Die Machtkomponente bei Gewalt im Geschlechterverhältnis wird nicht gesehen und auch nicht diese patriarchalischen Muster, die Jungen und Männer im Laufe ihrer Sozialisation erlernt haben."

Männer töten, um die Macht über die Frau zu behalten

Auch in Deutschland setzt sich immer mehr der Begriff Femizid durch für die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind. Insgesamt gesehen sind bei Gewaltverbrechen Männer in großer Mehrheit nicht nur Täter, sondern auch Opfer, nämlich in acht von zehn Fällen. Nur bei der Partnerschaftsgewalt dreht sich dieses Verhältnis um: Die Opfer sind in acht von zehn Fällen Frauen.
Männer töten, um die Macht zu behalten, um die Frau zu behalten – so absurd das auch klingt. Wenn er sie schon nicht bekommt, dann soll sie auch niemand anderer, bekommen. Während Frauen eher töten, um sich aus einer langjährigen Gewaltbeziehung zu lösen.
Täter wie Opfer kommen aus allen sozialen Schichten, sagt Monika Schröttle, anders als bei anderen Gewaltdelikten. Der Anteil der Täter nicht deutscher Staatsangehörigkeit ist unter den Tätern höher als in der Gesamtbevölkerung. "Aber das ist ein gradueller, kein prinzipieller Unterschied."

Trotz rechtlicher Fortschritte kein Rückgang der Gewalt

Rechtlich und politisch wurden in den vergangenen Jahrzehnten große Fortschritte erzielt. Doch die Gewalt gegen Frauen ging nicht zurück, weder die häusliche Gewalt noch die Tötungsdelikte in der Partnerschaft.
"Alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer Präventions-Strategie zusammengefügt werden, wenn wir das Problem langfristig lösen wollen." Es brauche dringend mehr Täterarbeit, mehr Anti-Gewalt-Trainings, mehr Konfliktberatung. Und es braucht mehr Daten.
Daher gehört Monika Schröttle zu den Gründerinnen des European Observatory on Femicide, einer europäischen Beobachtungsstelle von Femiziden, das in mehreren Ländern Daten sammelt und auswertet, damit im Vorfeld alles getan werden kann, um eine Gewalttat zu verhindern. In einer aktuellen Studie untersucht die Beobachtungsstelle auch den rechtlichen Umgang mit Femiziden.
In Deutschland beispielsweise hat der Bundesgerichtshof noch 2019 entschieden, dass der Umstand, dass das Tatopfer sich vor der Tat vom Mann getrennt hat, so beurteilt werden darf, dass er gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes spricht. Das heißt, wenn ein Mann seine Ex-Partnerin tötet, weil sie sich von ihm getrennt hat, so gilt das als strafmildernd – ein Widerspruch zur Istanbul-Konvention, die seit 2018 auch in Deutschland völkerrechtlich bindend ist.

Wir sind in einem großen Geschlechterkampf

Laut Monika Schröttle befinden wir uns "in einem großen Geschlechterkampf". Auf der einen Seite gebe es die Bewegungen zurück zum Machismus, populistische und rechte Bewegungen. Auf der anderen Seite würden sich immer mehr junge Männer mit den Frauen solidarisieren.
"Es findet gerade ein Kampf statt, in dem das Geschlechterverhältnis auf dem Prüfstand steht."
(sf)
Diese Sendung wurde am 24. April 2021 erstausgestrahlt.

Monika Schröttle ist Politologin und Sozialwissenschaftlerin, sie koordiniert das European Observatory on Femicide und leitet den Bereich Gender, Gewalt und Menschenrechte an der Universität Erlangen-Nürnberg mit einer Forschungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.


Das Interview in ganzer Länge:
Deutschlandfunk Kultur: Ein Mann tötet seine Frau oder seine Ex-Frau oder -Freundin. Viele sehen darin eine private Tragödie, ein Eifersuchtsdrama, ein Verbrechen aus Leidenschaft. Was sehen Sie?
Monika Schröttle: Wir sehen aus über 20-jähriger Forschung zum Thema Gewalt gegen Frauen, dass alle Formen von Gewalt gegen Frauen eingebettet sind in patriarchalische Kontroll- und Dominanzmuster und dass die Tötung von Frauen am Ende einer oft langjährigen Beziehung steht, in der der Mann entweder vorher schon gewalttätig war oder versucht hat, irgendwie anderweitig die Kontrolle, die Dominanz zu behalten.
Die Frau trennt sich oder hat die Absicht sich zu trennen und wird dann von dem Mann getötet. Gerade das, was die Öffentlichkeit oft denkt, dass es sich um eine plötzliche, spontane Übersprungshandlung handelt, ist nicht der Fall, sondern es ist eine Handlung, die sich einbettet in den Versuch, Kontrolle und Dominanz über eine Frau zu bekommen und dabei nicht zu scheitern.

Es geht um Macht, nicht um Leidenschaft

Deutschlandfunk Kultur: Ich habe ein bisschen herumgesurft in den verschiedenen Presserzeugnissen der Republik. Da habe ich einen Artikel vom Januar dieses Jahres gefunden, in dem steht, dass ein Richter in Westfalen einen Mann wegen – ich zitiere – "Verbrechen aus Leidenschaft" verurteilt hat. Der Richter hat es so genannt, "Verbrechen aus Leidenschaft". Dieser Mann hatte sich in eine Frau verliebt, in eine Prostituierte, sie sich nicht in ihn. Er hat das Bordell beschossen, versucht, die Wohnung der Frau anzuzünden. Juristisch ist er verurteilt worden wegen "versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, Nötigung und Sachbeschädigung" zu viereinhalb Jahren Haft. Der Richter nennt das aber "Verbrechen aus Leidenschaft". Wie würden Sie das nennen?
Schröttle: Das ist eine ganz alte Perspektive, die bei dem Richter zum Ausdruck kommt, eine tradierte Perspektive, in der diese Eifersuchtshandlung individualisiert wird. Individualisiert, vielleicht sogar auch romantisiert, wenn das Wort "Leidenschaft" im Spiel ist. Die Machtkomponente bei Gewalt im Geschlechterverhältnis wird nicht gesehen und auch nicht diese patriarchalischen Muster, die Jungen und Männer im Laufe ihrer Sozialisation erlernt haben.
Gott sei Dank töten ja nicht die meisten Jungen und Männer ihre Partnerin, wenn sie sich trennen will. Das ist natürlich das Extrem. Aber dieses Grundmuster von Femiziden wird inzwischen schon in ganz vielen Ländern gesehen. Angefangen hat es in Mexiko mit dem Begriff feminicidio und dann in den USA mit dem Begriff femicide, was auch ein politisierender Begriff ist. Der Begriff soll aufzeigen, in welche Struktur diese Tötungen eingebettet sind.
Sie können jetzt vielleicht sagen, "behauptet werden kann ja viel". Gerade bei Politisierungen wird aufgepasst, ob sie der Realität entsprechen. Aber durch die Wissenschaft wird die These tatsächlich bestätigt.
Wir haben jetzt zum Beispiel eine ganz neue Untersuchung von der britischen Sozialwissenschaftlerin Jane Monckton-Smith aus dem Jahr 2019 vorliegen. Fast alle ihrer Femizid-Fälle sind eingebettet in einen Prozess. Es zeigt sich in diesen Fällen, dass der Femizid ein Teil einer Reise ist, wo die Motivation zu missbrauchen aufgrund des Wunsches zu kontrollieren verbunden ist mit der Motivation zu töten, und zwar in dem Augenblick, wo die Kontrolle verloren wird oder wo der Mann befürchtet, er verliere die Kontrolle.
Sie zeigt anhand von vielen Femiziden, dass es oft einen Verlauf in acht Phasen gibt und dass diese Männer auch schon in vorangehenden Beziehungen gewalttätig, kontrollierend sind. Sie werden sehr schnell einen ganz engen, kontrollierenden Beziehungskontakt aufbauen, sofort zusammenziehen, heiraten wollen usw. Wir sehen das als "red flags" im Sinne von Warnzeichen, wenn ganz schnell eine enge und exklusive Beziehung aufgebaut wird, die dann immer mehr in die Isolierung der Frau und zur Einschüchterung führt.
Dann kommt es zu den ersten Gewalthandlungen in der Beziehung, und immer wieder ist eine große Reue da. Dieses Grundmuster sehen wir oft bei häuslicher Gewalt gegen Frauen. Bis es dann zum gefühlten Kontrollverlust kommt, wenn die Frau nicht mehr mitmachen will oder sich lösen will aus dieser sehr engen kontrollierenden Beziehung. Und dann ist die Entscheidung zu töten in diesen Fällen vielfach da.

Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind

Deutschlandfunk Kultur: Femizid kommt aus dem Englischen, femicide, von homicide, Tötung. Die Definition, die ich gelesen habe lautet, Femizid ist die Ermordung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder wegen bestimmter Vorstellungen von Weiblichkeit. Man sollte dazu sagen, dass natürlich nicht jede Tötung einer Frau als Femizid gilt. Wenn eine Juwelierin umgebracht wird, um an den Schmuck zu kommen, ist das auch tragisch und ein Verbrechen, aber kein Femizid.
Was ich mich gefragt habe: Geht es tatsächlich um das Geschlecht in diesen Beziehungen oder geht es um die Art der Beziehung, weil diese Beziehungen so eng sind?
Schröttle: Es geht tatsächlich um das Geschlecht, weil von diesen Formen von Tötungen weit überwiegend Frauen betroffen sind. Insofern spielt das Geschlecht eine Rolle und es geht um die Geschlechterbeziehung. Es geht darum, in welchem Kontext von Macht, Kontrolle, Dominanz diese Beziehung steht.
Der eigentliche Hintergrund ist natürlich die patriarchalische Verfasstheit der Gesellschaft, die wir leider immer noch haben. Es wird ja versucht, auf andere Kulturen, speziell auf islamische Kulturen zu fokussieren, aber in Wirklichkeit ist das Problem auch noch in unserer deutschen und in westlichen Industrienationen da - was man an der Häufigkeit sieht, mit der Frauen aus genau diesem Motiv getötet werden.
Nur in der Partnerschaftsgewalt sind die meisten Opfer Frauen
Deutschlandfunk Kultur: Wenn man den gesamten Bereich der Gewaltkriminalität betrachtet, dann sind Männer nicht nur überproportional häufig Täter, sondern auch wesentlich häufiger Opfer als Frauen, nämlich in acht von zehn Fällen. Allein innerhalb von Partnerschaften dreht sich das um. Da sind Frauen in acht von zehn Fällen die Opfer.
Schröttle: Genau. Männer werden häufiger Opfer von Tötungsdelikten. Das ist in allen Gesellschaften, die wir kennen, ausreichend beschrieben. Und Männer werden, wenn sie Opfer von Tötungsdelikten werden, weit überwiegend Opfer von Tötungsdelikten durch andere Männer. Am gefährdetsten sind junge Männer; junge und männliche Jugendliche haben das höchste Risiko, getötet zu werden.
Das hat natürlich indirekt auch mit der Geschlechterbeziehung zu tun, weil es mit männlicher Sozialisation zu tun hat, dass Männer Täter werden und dass Männern auch anderen Männern gegenüber – gerade in diesem Alter der jungen Männer – Gewalt ausüben. Es ist nicht unpolitisch, dass das passiert, das will ich damit sagen.
Die Femizide sind oft nicht in Peer-Group-Beziehungen eingebettet, es handelt sich auch nicht um Gewalt, um Tötung im öffentlichen Raum durch Fremde oder unbekannte Täter, sondern es sind mehrheitlich Beziehungstaten, bei denen die Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet werden.

"Sie soll niemand anderem gehören"

Deutschlandfunk Kultur: Axel Petermann, früher Leiter der Bremer Mordkommission, hat mal hier in unserem Programm gesagt: "Männer töten, um eine Trennung zu verhindern. Frauen töten, wenn sie kein anderes Mittel zur Trennung sehen." Deckt sich das mit Ihren Beobachtungen?
Schröttle: Das ist eine Aussage, die auch von Forensikerinnen und Forensikern schon vor langer Zeit mal gemacht wurde. Die haben Fälle untersucht, bei denen in Paarbeziehungen Frauen Männer und Männer Frauen getötet haben. Da hat man festgestellt, dass die Motivlage der Männer ist, "ich will die Frau behalten", was natürlich völlig absurd klingt, wenn er die Frau tötet. Aber das Motiv ist eigentlich: festhalten, kontrollieren. "Wenn sie mir nicht gehört, kann sie auch niemand anderem gehören."
Frauen töten häufiger als Folge einer langjährigen Gewaltbeziehung, sie sehen die Tötung sozusagen als Weg, sich aus der Beziehung zu lösen, ohne selbst getötet zu werden. Es gibt aber auch Tötungsdelikte von Frauen an Männern, wo die Frau den Mann einfach loswerden will und Angst hat, wenn sie das offen macht, dass sie dann selber Opfer von Gewalt werden könnte.

Sozialer Hintergrund spielt keine Rolle

Deutschlandfunk Kultur: Kehren wir nochmal zurück zu den Femiziden. Was weiß man über die Opfer, über die Täter, über Bildungs-, Gesellschaftsschichten?
Schröttle: Die Tötungen wie auch häusliche Gewalt insgesamt finden in allen Gesellschaftsschichten statt. Alle Bildungs- und Sozialgruppen sind betroffen. Es ist auch nicht so, dass Frauen mit höherer Bildung oder gesellschaftlicher Position seltener oder weniger schwere häusliche Gewalt erleben, so dass man sagen kann: Frauen aus allen Schichten können betroffen sein. Anders als bei vielen Gewaltkontexten spielt hier dieser soziale Hintergrund eine weniger große Rolle.
Allerdings können erhöhte Risiken dort bestehen, wo es extreme Armut und Angst vor Existenzverlust gibt. Bei diesen Extremen kann man eine leicht erhöhte Gewaltbetroffenheit feststellen.
Und wir können auch eine leicht erhöhte Gewaltbetroffenheit feststellen, wenn Männer eher aus traditionellen patriarchalischen Geschlechterverhältnissen kommen. Das kann sowohl die Person auf dem Land sein, die denkt, "die Frau gehört eigentlich mir", als auch jemand aus einem kulturellen Hintergrund, wo es normaler ist, dass die Frau die Entscheidung nicht selbst treffen darf, sich zu trennen.

Kultureller Hintergrund spielt eine Rolle

Deutschlandfunk Kultur: Ich weiß nicht, ob die Kriminalstatistiken Stadt und Land ausweisen, auf jeden Fall wird die Staatsangehörigkeit ausgewiesen. Und der Anteil der Täter nicht deutscher Staatsangehörigkeit unter den Tätern ist höher als in der Gesamtbevölkerung.
Schröttle: Ja, genau. Das ist aber ein gradueller, kein prinzipieller Unterschied. Es ist nicht so, dass die Mehrheit der Täter nicht deutscher Herkunft ist, sondern es sind prozentual mehr Täter nicht deutscher Herkunft als deutscher Herkunft im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Ich denke, man kann sich das schon ganz gut erklären. Wenn ich aus einem gesellschaftlich traditionellen Hintergrund komme, in dem die Frau wenig bis nichts zu sagen hat und wo ganz offen gesagt wird, wenn eine Frau sich trennen will, dann muss sie bestraft werden - dann habe ich natürlich mehr Legitimation, auch vor meinem familiären oder kulturellen Hintergrund. Und das kann verstärkend wirken. Das ist eingebettet in Muster von Macht und Kontrolle.
Es gibt noch ein zweites Muster. Wenn ich in eine Gesellschaft komme, in der ich mich nicht auskenne als Mann oder/ und als Frau und dort diese dominante Rolle nicht mehr so einfach spielen kann, dann entsteht eine Dynamik, wo sich Männer auch tendenziell entmännlicht fühlen und wo sich dann diese Wut auch wieder an Frauen entlädt.
Mord und Totschlag
Deutschlandfunk Kultur: Blicken wir mal darauf, was juristisch nach der Tat passiert, also auf die rechtliche Lage. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Mord und Totschlag; für Totschlag gibt es mindestens fünf Jahre Haft, für Mord in jedem Fall lebenslänglich.
Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund hat gesagt, Trennungstötungen - die Frau sagt, "ich verlasse dich", und wird dann umgebracht von ihrem Exmann - werden oft nicht als Mord eingestuft, also als Tat aus niedrigen Beweggründen, sondern als Totschlag. Ich will hier nicht für insgesamt härtere Strafen plädieren, aber sie meint, dass im Vergleich zu anderen Tötungen diese Trennungstötungen milder bestraft werden. Warum ist das so?
Schröttle: Das ist eine Beobachtung. Es läuft aber gerade eine Dissertation von der Kollegin Julia Habermann, die anhand einer größeren Fallbasis untersucht, ob das tatsächlich stimmt. Wir haben keine ganz aktuelle belastbare Untersuchung, sondern eher Praxisbeobachtungen.
Es ist natürlich so: Wenn Sie eines Tötungsdelikts angeklagt sind, versuchen Sie, sich so gut wie möglich zu verteidigen. Und die Verteidigungsstrategie versucht die Tat so darzustellen, als wäre es eine außergewöhnliche psychische Situation und eine Impulshandlung gewesen, die möglicherweise durch irgendwelche Formen der Provokation der Frau ausgelöst wurde oder aus Verzweiflung geschah, weil die Frau sich trennen wollte.
Und damit ist dieses Motiv, dass es eine geplante Handlung ist mit niedrigem Beweggrund nicht so hoch qualifiziert in einer Gesellschaft, die ein gewisses Verständnis dafür zeigt, dass der Mann, wenn er provoziert wird, seine Partnerin tötet.

Was ist ein niedriger Beweggrund?

Deutschlandfunk Kultur: Die Frage ist ja, was mit Provokation gemeint ist. Es gibt diese berühmten BGH-Beschlüsse, der eine von 2008 und der andere von 2019, wo im Grunde genommen der Bundesgerichtshof festgelegt hat: Der Umstand, dass das Tatopfer, in den meisten Fällen die Frau, sich vorher getrennt hat, darf beurteilt werden als ein Umstand, der gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes spricht. – Im Grunde genommen heißt das: Man muss diesen armen Mann auch verstehen. Die Frau wollte einfach weg. Und da kann man ja verstehen, wenn er sie umbringt.
Schröttle: Genau. Die Wurzel dieses Denkens ist auch patriarchalisches Denken, ganz klar.
Deutschlandfunk Kultur: Aber es ist von 2019!
Schröttle: Ja. Wir haben das leider nicht ganz überwunden. Das bemerkt man als Gewaltforscherin, als Gewaltforscher an allen Ecken und Enden. Interessant ist aber, dass sich einige Gesellschaften schon davon wegbewegen.
Spanien, auch eine europäische Gesellschaft, hat schon ganz andere Perspektiven entwickelt, in der es eher als niedriger Beweggrund oder als höher zu bestrafendes Delikt gilt, wenn ein Mann seine Partnerin, also eine Person, die ihm eigentlich vertrauen können sollte, umbringt. Daran sieht man aber auch, wie sich das Denken in Gesellschaften auch innerhalb von wenigen Jahren verändern kann. Der Richter und die Richterin sind ja auch Teil dieser Gesellschaft, und wenn sich die gesellschaftliche Perspektive dahingehend verändert, dass es als niedriger Beweggrund einzustufen ist, dass ich eine Frau, nur weil ich sie nicht mehr kontrollieren kann, töte, dann wird sich das auch auf richterlicher Ebene durchsetzen.
Allerdings fordert der Deutsche Juristinnenbund, dass es jetzt tatsächlich systematischer so interpretiert wird.

Richter- und Staatsanwaltschaft resistent gegen Schulungen

Deutschlandfunk Kultur: Wie gesagt, dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs ist von 2019, also ziemlich frisch. Da kann man jetzt nicht sagen, das habe sich noch aus den 60er Jahren so tradiert.
Auf der anderen Seite gilt auch in Deutschland seit 2018 die Istanbul-Konvention. Das ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese Konvention ist völkerrechtlich bindend. Gewalt gegen Frauen, für die, die es noch nicht wussten, gilt als Menschenrechtsverletzung. Wir haben in letzter Zeit über die Konvention gesprochen, weil die Türkei gerade ausgetreten ist und die polnische Regierung diesen Austritt betreibt.
Ich bin keine Juristin, aber wenn ich es richtig gelesen habe, dann schreibt die Istanbul-Konvention auch vor, dass die Bewertung der Straftaten unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung Anwendung finden sollte. Das heißt, der Beschluss des Bundesgerichtshofs widerspricht eigentlich der Istanbul-Konvention.
Schröttle: Die Istanbul-Konvention schreibt in der Tat fest, dass diese Taten ausreichend bestraft und sanktioniert werden, und zwar als das, was sie sind, gerade wenn sie eingebettet sind in Geschlechterbeziehungen, die Frauen auf einen niedrigeren Rang weisen. Es ist aber nicht so, dass alle Richter und alle Richterinnen die Istanbul-Konvention gelesen haben. Die beziehen sich auf ihre richterliche Unabhängigkeit. Das wissen wir schon seit vielen Jahren, Jahrzehnten, kann man jetzt schon sagen, dass gerade diese Zielgruppe der Richter, Richterinnen, Staatsanwälte, Staatsanwältinnen relativ resistent ist gegen Schulungen in dem Bereich. Es wäre aber wichtig, weil sie dann diesen ganzen Bereich der völkerrechtlichen Veränderungen auch in die eigene Bewertung einbeziehen können.
Deutschlandfunk Kultur: Müssten sie das nicht sogar, wenn diese Konvention völkerrechtlich bindend ist?
Schröttle: Theoretisch müssen sie es. Die Richter und Richterinnen beziehen sich aber auf ihre richterliche Unabhängigkeit. Das ist der Grund, warum sie das oft nicht einbeziehen.
Wir hatten das schon vor zwanzig Jahren mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes, wo der deutsche Staat deutlich gemacht hat, dass es keine Privathandlungen mehr sind, dass Gewalt gegen Frauen qualifiziert wird als Handlung, die öffentlich verfolgt werden muss. Und auch da haben wir zum Teil gesehen, dass zehn Jahre später diese Haltung des Staats nicht durchgängig durchgesickert ist in die richterliche Perspektive.

BGH im Widerspruch zur Istanbul-Konvention

Deutschlandfunk Kultur: In der Istanbul-Konvention ist sogar vorgesehen, dass es strafverschärfend wirken kann, wenn man seine ehemalige Frau umbringt. Und der Deutsche Bundesgerichtshof sieht das als strafmildernd an.
Schröttle: Dafür kämpfen wir. Wir haben das European Observatory on Femicide gegründet, eine europäische Beobachtungsstelle zu Femiziden, und arbeiten schon 14 Jahre an dem Thema. Wir führen gerade auch mit dem Europäischen Gleichstellungsinstitut eine Studie durch, in der es auch um den richterlichen, um den rechtlichen Umgang in verschiedenen Ländern mit Tötungsdelikten an Frauen, also mit Femiziden geht.
Diese Forderung der Istanbul-Konvention besteht schon rein völkerrechtlich und muss jetzt systematisch implementiert werden, auch in die bestehende Rechtspraxis.

Rechtliche Fortschritte, aber die Gewalt geht weiter

Deutschlandfunk Kultur: Sie haben das Gewaltschutzgesetz bereits erwähnt. Es ermöglicht, dass gewalttätige Partner mit Kontaktverbot belegt werden. Sie dürfen sich dann ihrer Frau oder ihrer Ex-Frau nicht mehr als beispielsweise einen Kilometer nähern. Dieses Gesetz ist ein Beispiel dafür, dass sich rechtlich in den vergangenen 20, 25 Jahren in Deutschland eine Menge getan hat: Vergewaltigung in der Ehe wurde unter Strafe gestellt; es gibt das Recht auf gewaltfreie Erziehung; das Gewaltschutzgesetz; die Opferrechte sind ausgebaut worden; und vor allem gilt auch im Sexualstrafrecht jetzt der Grundsatz: Nein heißt Nein.
Brauchen wir noch mehr Gesetze? Oder ist es wie mit der Istanbul-Konvention und dem BGH - mangelt es nur an der Umsetzung?
Schröttle: Sie haben völlig recht, es hat sich auf rechtlicher Ebene und auf politischer Ebene unglaublich viel verändert. Und auch die öffentliche Perspektive ist dabei sich zu verändern, daraufhin, wie Gewalt gegen Frauen einzustufen ist.
Was wir leider noch nicht geschafft haben, ist, die richtigen Stellschrauben zu drehen in Bezug auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen. Das heißt, hier müssten wir wirksame und auch aufeinander abgestimmte Präventionsstrategien erarbeiten und dann implementieren, die wirklich zu einem Rückgang führen. Sonst bleiben wir tatsächlich mehr oder weniger bei der Verwaltung des Problems: Die Opfer werden immer wieder unterstützt, man versucht sie rauszuholen aus der Gewaltsituation, die Täter werden immer wieder neu gewalttätig. Da haben wir auch in Deutschland viel zu wenig Täterarbeit. Das sind wirklich homöopathische Dosen an Täterarbeit, was wir in Deutschland bislang haben.
Das heißt, alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer Gesamtpräventionsstrategie zusammengefügt werden, wenn wir das Problem langfristig lösen wollen.

Täterarbeit nur in "homöopathischen Dosen"

Deutschlandfunk Kultur: Denn am besten ist es natürlich, die Morde oder die Gewalttaten passieren gar nicht mehr. Sie haben jetzt schon Stichworte genannt: Fortbildung für die Justiz, vielleicht auch Fortbildung für die Polizei. Und Täterarbeit. Was meinen Sie damit - diese Anti-Gewalt-Trainings, wenn ein Mann auffällig wird zum Beispiel?
Schröttle: Genau. Die haben wir jetzt schon seit vielen Jahren, und sie machen sehr gute Arbeit. Sobald der Polizei bekannt wird, dass eine Straftat stattfindet und sie vor Gericht kommt, kann es die Auflage geben, dass die Täter ins Anti-Gewalt-Training müssen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Täter selbst in Anti-Gewalt-Trainings gehen. Die sind, soweit man sehen kann, relativ wirksam. Da geht es vor allen Dingen um Überzeugungsarbeit, nämlich, dass der Mann sich darüber im Klaren wird, dass es nicht sein Recht ist, die Frau zu kontrollieren oder mit Gewalt zu reagieren, und dass er auch Strategien entwickelt, wie er das verhindern kann, und dass er dafür die volle Verantwortung trägt.
Das funktioniert ganz gut. Das Problem ist nur, dass die meisten Gewalttäter - auch die, die institutionell bekannt werden - nie zu einem Tätertraining kommen. Das liegt einfach daran, dass wir zu wenige haben. Wir haben eine total unterfinanzierte Täterarbeit.
Und als Zweites: Dieses Nadelöhr, dass die Täter nur über die Polizei kommen können, ist vielleicht zu eng. Denn die meisten Männer geben nicht zu, dass sie gegen die Partnerin Gewalt ausgeübt haben. Das heißt, man müsste hier vielleicht mehr niedrigschwellige Angebote finden, um die Täter zu einer Verhaltensänderung zu bringen.
Ich meine die Täter von häuslicher Gewalt. Wenn ein Tötungsdelikt vorliegt, dann ist es natürlich schon vorbei mit der Prävention.

Es braucht mehr Anti-Gewalt-Trainings und mehr Konfliktberatung

Deutschlandfunk Kultur: Ist das Anti-Gewalt-Training verpflichtend?
Schröttle: Es ist eine richterliche Auflage, dass jemand ein Anti-Gewalt-Training macht. Es gibt nur ein Problem. Oft ist nämlich eine Voraussetzung bei der Täterarbeit, dass der Täter zugeben muss, dass er Gewalt ausgeübt hat, weil sonst gar keine Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und man schwer mit Männern arbeiten kann, die sagen, es sei nicht passiert. Dieser Teil der Männer, die nicht ehrlich sind, wird dann wenig oder gar nicht erreicht durch dieses Angebot.
Ich habe so eine Phantasie, dass man vielleicht bei konflikthaften Beziehungen zusätzlich ein niedrigschwelligeres Angebot einrichtet, nämlich eine verpflichtende Konfliktberatung. Vielleicht sogar für beide, für Frauen und Männer in Trennungs- und Scheidungssituationen, weil man da vielleicht einen größeren Anteil der Gewalttäter oder der Gewaltbetroffenen erreicht.
Deutschlandfunk Kultur: Braucht man vielleicht auch bessere Daten? Ich habe das auch als Motivation Ihres European Observatory on Femicide verstanden, Ihrer europäischen Beobachtungsstelle von Femiziden, dass die Datenlage noch relativ dünn ist.
Schröttle: Ja. Wir wissen natürlich aus den Kriminalstatistiken, wie viele Frauen, wie viele Männer getötet werden. Das ist aber noch nicht genug an Information, um zu sehen, welche Fälle denn hätten verhindert werden können. Wir sammeln jetzt fallbezogene Daten von der Begehung der Tat bis zur Verurteilung, um zum Beispiel zu ermitteln: Wer hat davon vorher gewusst? Wurde die Tat angedroht? Welche Institutionen wussten davon? Wurden Wegweisungen ausgestellt? Und warum hat es gewirkt oder warum hat es nicht gewirkt?
So dass wir Anhaltspunkte geben können für das unmittelbare Vorfeld eines Tötungsdelikts, damit alles getan wird von allen staatlichen Instanzen und auch von allen Institutionen, die beteiligt sein können, so dass die Tat verhindert wird. – Und es gibt gute Beispiele in Deutschland, dass so etwas auch funktioniert.

Alte Muster wirken weiter – Platz 1 gehört dem Mann

Deutschlandfunk Kultur: Sie haben eingangs häufiger von Macht gesprochen, von der Machtkomponente oder auch von Macht und Kontrolle. Das seien die Fragen, um die es ginge in der Partnerschaftsgewalt.
Wenn man die Partnerschaftsgewalt insgesamt betrachtet, dann fällt ja auf, dass ausschließlich Männer auf die Idee kommen, ihre Partnerinnen als ihren eigenen Besitz zu betrachten, dessen Verlust sie um jeden Preis verhindern müssen. Auch wenn sie die Partnerin umbringen, dann hat sie wenigstens niemand anderes bekommen.
Diese Vorstellung muss ja irgendwo herkommen. Nun haben sich die Machtverhältnisse in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zwischen den Geschlechtern verschoben. Und trotz aller Kriminalfilme, die gerade besonders viele wahrscheinlich in Lockdown-Zeiten sehen: Insgesamt ist die Zahl der Gewalttaten, die Zahl der Morde in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen. – Gilt das auch für die Partnerschaftsgewalt?
Schröttle: Nein, leider sind die Tötungsdelikte in der Partnerschaft nicht zurückgegangen. Es gibt auch bislang keine Hinweise, dass die häusliche Gewalt gegen Frauen insgesamt zurückgegangen ist in Deutschland. Ich vermute, dass es verschiedene Ebenen gibt. Die eine ist die Ebene einer generell formalen Gleichstellung. Frauen sind auch erwerbstätig geworden, Frauen sind in der Bildung jetzt auf Gleichstand.
Es gibt aber in den Köpfen viele alte Muster, die noch nicht wirklich bearbeitet wurden. Ich merke das zum Beispiel, wenn wir mit Studentinnen darüber reden, ob es ein Problem wäre, wenn sie mehr als ihr Partner verdienen würden. Da sagen heute noch, heute 2021, viele Studentinnen: "Das würde ihn wahrscheinlich schon fertigmachen." – In den Köpfen ist also die Vorstellung, da es eher als normal gesehen wird, wenn der Mann ein bisschen höher positioniert ist als die Frau, dass das in die Paarbeziehung eine Entspannung reinbringt und es eher eine Spannung reinbringt, wenn die Frau auf Augenhöhe oder vielleicht sogar höher positioniert ist. Daran merkt man, dass die Vorstellung von Macht und Dominanz noch in den Köpfen vorhanden ist.
Heute wird kein Mann mehr sagen, "meine Frau gehört mir". So offen wird das nicht mehr verhandelt. Es ist sozial nicht erwünscht zu sagen, "meine Frau gehört mir". Was aber noch lange nicht heißt, dass es auf dieser emotionalen Ebene schon ausgehebelt wäre, dass ein Mann infrage gestellt wird, wenn er seine Dominanz verliert oder auch die Kontrolle über die Frau verliert. Dann wird in den Köpfen eine enorme Wut mobilisiert.
Viele Frauen wissen auch darum und verhalten sich schon entsprechend, so dass sie keine Wut entfachen bei den Männern. Das heißt in den Köpfen sind wir noch gar nicht so weit wie wir denken, so weit wir auf dieser oberflächlichen Emanzipationsebene auch gekommen sind.

Kampf um das Geschlechterverhältnis

Deutschlandfunk Kultur: Ich beobachte zurzeit zwei Bewegungen: Auf der einen Seite einen globalen Erfolgszug von rechtspopulistischen Bewegungen. Interessanterweise sind ja alle rechtspopulistischen und vor allem auch rechtsextreme Bewegungen und Parteien extrem frauenfeindlich, wenn nicht geradezu von Frauenhass durchdrungen.
Auf der anderen Seite, wenn man die Perspektive ein bisschen ändert, kann man sagen: In Europa ist die Gleichstellung von Frauen am weitesten fortgeschritten weltweit. Und Europa ist auch der Kontinent mit der geringsten Zahl an Femiziden. – Also gibt es doch Anlass zu Hoffnung?
Schröttle: Es gibt auf jeden Fall Anlass zu Hoffnung, weil es immer gut ist, wenn eine Gesellschaft sich in Richtung mehr Gleichstellung bewegt. Wir müssen aber sehen, wir sind gerade in einem großen Geschlechterkampf. All diese Bewegungen, wieder zurück zu mehr Machismus, die populistischen, die rechten Bewegungen haben tatsächlich oft als Anlass die Emanzipation der Frauen. Das ist eine richtig revanchistische Haltung oder auch ein Backlash, der auf dieser Seite jetzt stärker wird.
Und auf der anderen Seite haben wir jetzt auch immer mehr Jungen und junge Männer, die sich komplett solidarisieren. In diesen postmodernen Milieus ziehen häufig Männer und Frauen am gleichen Strang und sagen: "Wir wollen diese Geschlechterverhältnisse nicht mehr haben."
Wir befinden uns tatsächlich in einer großen Aushandlung, eine Aushandlung, von der ich und natürlich andere hoffen, dass sie am Ende zu einem positiven Ergebnis führt.
Aber es findet gerade ein Kampf statt, ein Streit, der oft unsichtbar ist, es wird oft nicht genau gesagt, worum es geht, aber in dem das Geschlechterverhältnis auf dem Prüfstand steht.
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