Europäischer Gerichtshof will Uber regulieren

Warum Laien keine Taxis fahren sollten

Es ist Nacht in einer Stadt: Eine Hand hält ein Smartphone mit dem Uber-Logo in die Kamera; im Hintergrund ist eine Taxirufsäule mit dem beleuchteten "Taxi"-Logo zu sehen.
Rechtsstreit: Uber vs Taxi © dpa / Stefan Jaitner
Michael Müller im Gespräch mit Vladimir Balzer und Axel Rahmlow · 20.12.2017
Neuer Dämpfer für Uber: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für den Fahrdienst die Auflagen für Taxiunternehmen gelten. Welche Vorteile hat das für Kunden? Darüber sprechen wir mit Michael Müller, dem Präsidenten des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands.
Neuer Dämpfer für Uber. Der Europäische Gerichtshof urteilte am heutigen Mittwoch, dass der Fahrdienst ein Taxiunternehmen sei und deshalb auch die entsprechenden Regeln dafür erfüllen müsse. Uber selbst hatte argumentiert, es betreibe lediglich eine App, die private Fahrer an Fahrgäste vermittle und sei daher ein Technologie-Unternehmen.
Michael Müller, Taxifahrer und Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), sagte im Deutschlandfunk Kultur zur Entscheidung gegen Uber, das sei "ein Freudentag für Kunden und ein Freudentag für Wettbewerb". Denn Uber könne sich nun zu gleichen Bedingungen am Markt bewegen.

Mehr Sicherheit für den Kunden

"Die Rechtsnormen, die wir in Deutschland haben, sind ausschließlich Kundenschutz, das heißt wir sichern ab, dass der Kunde die Sicherheit hat, nicht auf einmal vor unerschwinglichen Preisen zu stehen, weil die Nachfrage gerade mal nach oben geht."
Zudem garantiere diese vom Staat kontrollierte Dienstleistung die Qualität der Fahrer – und auch die soziale Sicherheit der Fahrer, um zu verhindern, dass "auf deren Rücken sich nachher weltweite Großkonzerne das Geld in die Tasche stecken".

"Wir können nicht sagen, diese Fahrt ist uns zu kurz"

Von einem Taxiprivileg wollte Michael Müller nicht sprechen, denn "an bestimmte Rechte, die es hat, sind ja auch bestimmte Pflichten gebunden. Dass wir nicht sagen können, diese Fahrt ist uns zu kurz, die machen wir nicht, und es geht auch nicht, dass wir sagen, nee, es ist jetzt dunkel, wir kommen nicht mehr, weil es sich gar nicht lohnt draußen noch vorrätig zu sein und uns bereit zu halten." Die Beförderungsverpflichtung gelte rund um die Uhr und sei ein öffentlicher Auftrag als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs.
Mehr zum Thema