Ein Jahr Familiennachzug

Sorgen um die Neunjährige im Libanon

08:32 Minuten
Durch die zerschossene Heckscheibe schauen eine Gruppe von Kindern.
Ein Archivbild zeigt Kinder auf der Flucht. Für den Beitrag haben wir eine syrische Familie am Ammersee getroffen, die kaum eine Chance sieht, die neunjährige Tochter nach Deutschland zu holen. © AFP/ Patrick Baz
Von Susanne Lettenbauer · 27.09.2019
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Ein kleines Mädchen auf der Flucht bleibt im Libanon hängen, während Brüder und Eltern am Ammersee leben. Wie kann das sein? Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte rechtlich wieder möglich. Doch es gibt Einschränkungen.
Eine Tasse schwarzer Tee auf dem Tisch, daneben eine Schüssel voll Zucker. In dem karg eingerichteten Wohnzimmer der drei syrischen Brüder Wissam, Humam und Bassam in Eching am Ammersee bullert der Ofen. Ihr Vater Mohammed sitzt schweigend auf dem Sofa. Vor ihm die Unterlagen für den Familiennachzug seiner neunjährigen Tochter Tasnim.
Der Sohn erklärt: "Wir sind am 10. Januar 2016 hier angekommen. Dann haben wir einen Asylantrag gestellt. Und da mein jüngster Bruder damals jünger als 18 Jahre ist, war er in der Lage einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen."
Anfangs sah es gut aus. Der Vater durfte kommen, auch die Mutter hätte nach Deutschland reisen können. Nur die kleine Schwester, heute neun Jahre alt, blieb in dem libanesischen Flüchtlingslager, wohin die Eltern von Damaskus aus geflohen waren.
"2017 wurde nur meinem Vater und meiner Mutter ein Visum von der deutschen Botschaft in Beirut gegeben, und es blieb meine kleine Schwester. Obwohl sie sieben Jahre alt war, bekam sie kein Visum. Wir haben mit den Ausländerbehörden gesprochen, dass wir keine Verwandten im Libanon haben, bei denen meine Schwester bleiben könnte. Dann hat ein Mitarbeiter gesagt, dann muss deine Familie entscheiden: Entweder die Familie kommt her und kümmert sich um den Bruder. Oder sie bleiben bei der Schwester, bei der Tochter, die dort keine Hilfe hat."

Kein Familiennachzug unter Geschwistern

Drei Jahre später stapeln sich immer mehr Unterlagen. Einmal, weil der Familiennachzug nach Deutschland zwei Jahre lang bis Sommer 2018 ausgesetzt worden war. Und weil der Antrag auf Familiennachzug von dem minderjährigen Bruder gestellt wurde. Doch ein Familiennachzug unter Geschwistern ist rechtlich ausgeschlossen.
Dass der heute 22-jährige Bassam als Dissident beim syrischen Geheimdienst geführt wird, weil er an Demonstrationen teilnahm. Dass seine Mutter deshalb 2015 ins Gefängnis kam, in die berüchtigte Abteilung 215 des Militärgeheimdienstes in Damaskus, den "Höllentrakt" in Syrien, wo die meisten Todesfälle dokumentiert werden. All das weiß die Ausländerbehörde im nahen Landsberg am Lech. Doch die kleine Schwester? Sie lebt noch immer in Ghazza, einem kleinen Ort in der libanesischen Bekka-Ebene nahe der syrischen Grenze - nur rund 50 Autominuten über die Berge von ihrem Heimatdorf Zabadani entfernt. Und sie bittet per Video um Hilfe.

Mutter kehrt zurück zur Tochter

Inzwischen begleitet sie ihre Mutter, die von Deutschland wieder in den Libanon zurückkehrte. Doch der Aufenthalt dort werde immer unsicherer, weil die libanesischen Behörden darauf drängen, die syrischen Flüchtlinge wieder aus dem Land zu schicken, - Richtung Heimat, fürchtet der Vater:
"Ich bin wirklich verzweifelt, ich lebe jeden Tag im Stress, ob ich meine Frau wiedersehen kann oder ob ich wieder zurück muss in den Libanon, um ihr zu helfen."
Die Neunjährige fehlt. Alle Probleme der Familie hängen mit ihr zusammen, sagen die Brüder: Der Vater kann keinen Sprachkurs besuchen, weil er massive Stresssymptome zeigt – ärztlich beglaubigt. Deshalb kann er auch nicht arbeiten. Doch nur der Vater kann die Tochter über das Kontingent des Familiennachzugs nach Deutschland holen, aber nur, wenn er einen Job hat und für den Lebensunterhalt seiner Tochter aufkommt. So das Gesetz.
Obwohl die Söhne und Brüder einer Arbeit nachgehen oder studieren und monatlich 500 Euro der Mutter in den Libanon überweisen. Geschwisternachzüge bleiben untersagt:
"Es ist doch nur eine Person. Ein damals siebenjähriges Mädchen. Sie wird den Staat nicht schädigen. Trotzdem wurde es ihr verweigert."
Bei einer Rückkehr nach Syrien würde die Mutter vom syrischen Geheimdienst verhört, wie alle Rückkehrer, befürchten die Söhne. Bereits der deutsche Einreisestempel, den sie für ihren Aufenthalt in Bayern erhielt, sei Grund genug für den syrischen Geheimdienst, sie wieder einzusperren, sind sie sich sicher.

Fünf Behörden beteiligt

Es ist eine Odyssee, wenn die Familie von ihrem Kampf um die Tochter erzählt, eine Odyssee durch das Prozedere, das Deutschland für die Neuregelung des Familiennachzugs seit August 2018 aufgebaut hat. Beteiligt sind noch immer: fünf Behörden – das Auswärtige Amt mit seinen Botschaften im Libanon, Amman und Erbil, das Bundesinnenministerium Berlin, das BAMF – Bundesamt für Flüchtlinge in Nürnberg, die Ausländerbehörden in den Landratsämtern und das Bundesverwaltungsamt.
Äußerlich scheint alles sehr einfach: Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes kann man online ein Formular für den Familiennachzug ausfüllen, abschicken, fertig. Weitere Unterlagen wie Pass, Heirats- und Geburtsurkunden müssen erst bei dem persönlichen Anhörungstermin in den deutschen Botschaften vorgelegt werden.
Interviewanfragen von Deutschlandfunk Kultur zur Erklärung des genauen Prozedere werden von den zuständigen Behörden jedoch abgewiesen – mit unterschiedlichen Aussagen.
Landratsamt Landsberg, Zitat:
"Das Landratsamt Landsberg am Lech, als örtlich zuständige Ausländerbehörde, ist im Visumverfahren lediglich 'beteiligte Behörde', nicht die entscheidende. Die Entscheidung obliegt alleinig dem Auswärtigen Amt, hier: Der Deutschen Botschaft in Beirut, Libanon."
Vom Auswärtigen Amt heißt es:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bedauere mitteilen zu müssen, dass wir Ihrer Bitte um Ermöglichung eines Interviews nicht entsprechen können. In Angelegenheiten des Asyl- und Aufenthaltsrechts liegt die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesinnenministerium."
Beim Bundesinnenministerium ist man "sehr erfreut", dass das Verfahren zum Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten gut angelaufen ist und weitgehend reibungslos läuft. Nur würde nicht das Bundesinnenministerium, sondern, Zitat,
"das Bundesverwaltungsamt (BVA) in den von den Ausländerbehörden übermittelten Fällen anhand der im Gesetz genannten Kriterien entscheiden".

Familiennachzug wird nicht ausgeschöpft

"Es ist ein Trauerspiel für die Familien. Sie erleben einen Hürdenlauf durch Behörden, die nicht nachvollziehbar entscheiden. Wir wissen selbst als Pro Asyl nicht, welche Behörde entscheidet wann, wie und warum. Das bleibt alles im Dunklen. Wir sehen nur das Ergebnis. Der Familiennachzug, selbst für diese minimale Zahl von 1000 Plätzen, wird nicht ausgeschöpft. In 13 Monaten wurden 10.586 Visa erteilt statt der 13.000, die möglich waren. Und im letzten Monat waren es statt 1000 nur 769. Warum, weshalb, das alles ist im Dunkeln."
Günter Burkhardt, Gründer und Geschäftsführer von Pro Asyl, kennt die Probleme. Gerade kommt er von der griechischen Insel Lesbos zurück. Von dort versuchen immer mehr Familienangehörige, die bereits in Deutschland leben, persönlich ihre Eltern, Geschwister oder Frauen abzuholen. Bei der Bundespolizei Rosenheim, zuständig für die deutsch-österreichische Grenze, kennt man das. Zahlen werden konkret dazu nicht erhoben, aber die Fälle häuften sich, bestätigt eine Sprecherin per E-Mail.
Die wartende syrische Familie in Eching am Ammersee bleibt ratlos zurück. Vor zwei Tagen sprach die Mutter im Libanon bei der Deutschen Botschaft Beirut wegen einer neuen Aufenthaltserlaubnis vor. Jetzt wird von ihr ein Führungszeugnis von syrischen Behörden verlangt. Illusorisch für eine Frau, die schon einmal vom syrischen Geheimdienst verhaftet wurde.
Der Antrag des Vaters auf Familiennachzug der Tochter liegt indes irgendwo bei einer der beteiligten Behörden. Wann genau eine positive Nachricht kommt, weiß keiner. Negative Bescheide werden erst gar nicht verschickt.
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