Ehemaliger Verfassungsrichter Mahrenholz

"Von Landesverrat kann keine Rede sein"

Ein Teilnehmer einer Demonstration von Unterstützern des Internetportals "netzpolitik.org" hält in Berlin bei der Demonstration ein Schild "Landesverrat? Wer so panisch reagiert, hat wohl etwas zu viel zu verbergen!" in der Hand.
Plakat bei einer Demonstration von Unterstützern des Internetportals "netzpolitik.org" in Berlin © dpa / picture alliance / Britta Pedersen
Ernst Mahrenholz im Gespräch mit Marianne Allweiss und André Hatting · 05.08.2015
Auch nach der Amtsenthebung von Generalbundesanwalt Range steht der Vorwurf des Landesverrats gegen die Betreiber von netzpolitik.org im Raum. Der frühere Verfassungsrichter Ernst Mahrenholz meint: Die Journalisten hätten nur die Öffentlichkeit informieren wollen.
Auch wenn die Ermittlungen gegen netzpolitik.org inzwischen ruhen und selbst die Bundeskanzlerin öffentlich angezweifelt hat, dass die Blogger Staatsgeheimnisses verraten hätten - der Vorwurf des Landesverrats gegen die Journalisten steht noch im Raum. Für den früheren Bundesverfassungsrichter Ernst Mahrenholz entbehrt er jeder Grundlage.
Keine Absicht, die Bundesrepublik zu schädigen
"Selbst wenn man die Meinung von Herrn Maaßen teilt, es handele sich objektiv um Staatsgeheimnisse, reicht das nicht für einen Landesverrat aus", sagt Mahrenholz. Denn es fehle der sogenannte subjektive Tatbestand, nämlich die Absicht, die Bundesrepublik zu schädigen oder andere Staaten zu begünstigen.
"Da lohnt es sich wirklich, einen Blick ins Gesetz zu tun. Es heißt nämlich dort: Landesverrat. Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder öffentlich bekannt macht - jetzt geht es weiter - um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen. Beides haben die Journalisten doch gar nicht getan. Die waren interessiert daran, dass die Öffentlichkeit das weiß."
Von Landesverrat könne insofern nicht die Rede sein, betont der frühere Verfassungsrichter.
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