Edathy-Affäre

    Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Friedrich ein

    Hans-Peter Friedrich
    Hans-Peter Friedrich © dpa / pa / Kappeler
    Gegen den früheren Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es werde wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre ermittelt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit.
    Der ehemalige Innenminister war vor knapp zwei Wochen als neuer Bundeswirtschaftsminister zurückgetreten. Zuletzt wurde seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Hintergrund ist die Affäre um den ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy.
    Im Fall Friedrich soll wegen des Anfangsverdachts ermittelt werden, er habe Dienstgeheimnisse unbefugt verraten, als er Mitte Oktober 2013 SPD-Parteichef Sigmar Gabriel über den Kinderporno-Verdacht gegen Edathy (SPD) unterrichtete. Nach eigenem Bekunden wollte er damit Schaden von der neuen Regierung fernhalten und verhindern, dass Edathy mit hohen Ämtern betraut würde.
    Friedrich: "Das war meine Pflicht"
    "Das war meine Pflicht, das zu machen. Ich kann gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist", hatte Friedrich noch in der vergangenen Woche gesagt. Der Verrat von Dienstgeheimnissen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
    Der andere Vorwurf bezieht sich auf eine mögliche Strafvereitelung, die Friedrich ausgelöst haben könnte, wenn der damalige SPD-Abgeordnete Edathy durch den Geheimnisverrat vorgewarnt worden wäre und Beweismaterial deshalb vernichtet hätte.
    Edathy: Ermittlungsbehörden haben "jedes Maß verloren"
    Sebastian Edathy bei einer Pressekonferenz zum NSU-Bundestagsausschuss im Februar 2013.
    Sebastian Edathy© picture alliance / dpa / Michael Reichel
    Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hatte sich vor zwei Tagen selbst zu Wort gemeldet: Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Hannover gestellt habe - wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen.
    Hohe Löschquoten von Kinderpornoseiten
    Der letzte Bundestag hatte beim Kampf gegen Kinderpornografie auf das Prinzip "Löschen der Seiten" statt "Sperren" gesetzt. Laut heute verabschiedetem Bericht wurden 98 Prozent der beim BKA gemeldeten Seiten innerhalb von zwei Wochen entfernt – im Ausland waren dafür vier Wochen nötig. Die Bundesregierung war von der Idee, die Seiten nur mit Sperrhinweisen zu versehen, wieder abgewichen.
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