Debatte um Fördergrundsätze

Buchpreisbindung gilt auch bei Spenden

Von Claudia van Laak · 22.09.2014
Wer Bücher kaufen und dabei auch noch karitativ tätig werden will, kann das auf bestimmten Internet-Seiten tun: Ein Anteil des Preises geht dort an Schulprojekte. Die Sonderpreise aber dürfen nicht die Buchpreisbindung aushebeln - so ein Urteil.
Sie heißen "Schulengel.de", "Bildungsspender.de" oder eben "Amazon-Partnerprogramm". Die dahinterstehende Idee ist dieselbe: Wer über eine bestimmte Webseite Kühlschränke oder Kuscheltiere bestellt, der tut etwas Gutes: Der Hersteller oder Vertreiber der Produkte hat sich zuvor verpflichtet, pro Kauf eine bestimmte Provision zu zahlen – an einen Sportverein, einen Kindergarten oder einen Schulförderverein.
Ausgeschlossen von der Provision sind allerdings all die Produkte, die der Buchpreisbindung unterliegen – erläutert Johanna Hahn vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Sie ist Geschäftsführerin des Landesverbands Berlin.
"Im Buchpreisbildungsgesetz ist es so geregelt, dass bei Verkäufen an den Endkunden der Ladenpreis gilt. Wenn ich darauf eine Provision gebe, dann ist das ein klarer Verstoß gegen die Buchpreisbindung."
"Schulengel.de" oder "Bildungsspender.de" halten sich an die Buchpreisbindung. Auf ihren Webseiten ist dies explizit vermerkt. Nicht so der Internethändler Amazon. Das hat die Juristen des Börsenvereins auf den Plan gerufen – denn nichts ist ihnen heiliger als die spezifisch deutsche Buchpreisbildung.
"Dafür kämpfen wir, weil das ganz wichtig ist, um die Branche so bunt und vielfältig, wie sie gerade ist, zu erhalten."
Der Börsenverein zog vor Gericht und gewann in erster Instanz. Bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld wird dem Unternehmen nun verboten, weiter Provisionen auf Bücher zu zahlen. Der Förderverein des Berliner Droste-Hülshoff-Gymnasiums hat reagiert und den Link von seiner Webseite gelöscht.
"Wir haben´s jetzt ersteinmal runtergenommen von der Seite, um so ein bisschen die Luft rauszunehmen aus der Diskussion."
Die Fördervereinsvorsitzende Heike Kabel sitzt in einem Café im gediegenen Berlin-Zehlendorf. Vor sich einen Milchkaffee und einen dicken schwarzen Ordner, in dem sie das Urteil des Berliner Landgerichts und viele Briefe rund um diesen Vorgang abgeheftet hat. Ging es doch in dem juristischen Verfahren speziell um ihren Förderverein – ohne dass die Mutter zweier Kinder davon gewusst hätte. Das empört sie auch Monate später noch:
"Ich bin auch im Nachhinein fassungslos über das Urteil. Auch über die Gerichtsbarkeit, denn wir werden in dem Urteil fünfmal namentlich genannt als Schulförderverein, als Schule. Obwohl nie jemand auf uns zugekommen ist und uns gefragt hat. Das ist doch ziemlich rufschädigend, diese Sache."
Auch mit dem Urteil ist Heike Kabel nicht einverstanden. Auf Eltern und Schüler werde unzulässiger sozialer Druck ausgeübt, bei Amazon Bücher und andere Produkte zu bestellen - so das Landgericht. Durch die gezahlte Provision werde außerdem der Wettbewerb verzerrt.
Können Hilfen von Amazon etwas Gutes sein?
Die Vorsitzende des Schulfördervereins zeigt auf den Brief, den sie den Eltern geschrieben hat. Wir haben keinen Druck ausgeübt, bei Amazon zu bestellen, sagt sie bestimmt:
"Überhaupt nicht: Weil wir gar nicht wissen konnten - erstens - wer bestellt, das konnten wir gar nicht einsehen. Wir konnten auch nicht sehen, was bestellt wurde. Das ist kompletter Blödsinn, denn ich weiß ja gar nicht, wieviel bestellt wurde."
700 Euro jährlich hat der Schulförderverein über die Partnerschaft mit Amazon eingenommen. Peanuts waren das, sagt Heike Kabel, der Verein hat einen Jahresumsatz von 30.000 Euro. Wirklich angewiesen auf das Geld war die Schule also nicht. Aber:
"Man musste ja nichts dafür machen. Ich habe einmal einen Brief an die Eltern geschrieben, wo ich das erklärt habe, seitdem war das ein Selbstläufer, wir haben ja nichts machen müssen dafür. Und dann 700 bis 800 Euro jährlich reinzukriegen, das nimmt man dann gerne mal mit."
Ein bisschen naiv findet Daniela von Treuenfels diese Haltung. Sie ist Geschäftsführerin der Stiftung Bildung – eine Organisation, die bundesweit Schulfördervereine unterstützt. Für sie ist der Internethändler Amazon kein passender Geschäftspartner. Denn:
"Dieses Unternehmen vermeidet in ganz großem Stil Steuern, die dann fehlen, um Schulen oder Kitas zu finanzieren. Und Unternehmen, die in solch großem Stil Steuern vermeiden, die können keine Partner für uns sein."
Den Online-Einkauf mit guten Taten zu verbinden, davon hält die Geschäftsführerin der Stiftung Bildung gar nichts – sie hat grundsätzliche Bedenken bei Portalen wie "Schulengel.de" oder "Bildungsspende.de". Wahres Mäzenatentum sieht anders aus, sagt Daniela von Treuenfels.
"Spenden werden für Bildung nur generiert, wenn jemand etwas konsumiert. Das heißt, nur der Konsument ist jemand, der ein Unternehmen dazu bewegt, etwas zu spenden. Das finde ich nicht zeitgemäß in einer Zeit, in der Familien auch sparen sollen und müssen."
Der Internethändler Amazon hat angekündigt, weiter Provisionen an Schulfördervereine zahlen zu wollen – er ist in die Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist also nicht rechtskräftig.
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