DDR: Als "Rowdytum" galt, was der Führung missfiel

33:13 Minuten
Drei jugendliche Punks auf der S-Bahnfußgängerbrücke Sonnenburger Straße in Ostberlin 1988
Der Gummiparagraph zum Rowdytum diente der DDR-Führung als Allzweckwaffe gegen unliebsames Auftreten © imago images / Rolf Zöllner / Rolf Zöllner via www.imago-images.de
Klug, Thomas |
Audio herunterladen
In der DDR fielen Personen, die die öffentliche Ordnung "angreifen, um deren Mißachtung zum Ausdruck zu bringen" unter den Straftatbestand des Rowdytums. Die Staatsmacht konnte so alles verfolgen, was ihr im Alltag nicht gefiel. Und das tat sie.
Mehr zu Subkulturen in der DDR