74 Jahre Grundgesetz

Journalist Albrecht von Lucke: Bitte nicht überladen!

04:49 Minuten
Unter einer schwarz-rot-goldenen Standarte liegt am 23.5.1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf einem Tisch im Sitzungssaal des Parlamentarischen Rates in Bonn. Das Gremium war an diesem Tag um 16.00 Uhr zu seiner letzten Sitzung zusammengetroffen. Während der Feierstunde unterzeichneten 68 Abgeordnete einschlieÃlich der Westberliner Vertreter das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der kommunistische Abgeordnete Heinz Renner und der KPD-Vorsitzende Max Reimann lehnten die Unterzeichnung ab. Zwei Wochen zuvor, am 8. Mai 1949, war das Grundgesetz vom Plenum des Parlamentarischen Rates mit 53 gegen zwölf Stimmen endgültig angenommen worden.
Man könne sich glücklich schätzen, das Grundgesetz zu haben, überladen dürfe man es aber nicht, meint der Journalist Albrecht von Lucke. © picture-alliance / dpa / dpa
Lucke, Albrecht von · 23. Mai 2023, 12:42 Uhr
Audio herunterladen
Der Journalist Albrecht von Lucke hält nichts davon, immer neue Forderungen an das Grundgesetz zu stellen. Eher müsse man sich 74 Jahre nach dessen Inkrafttreten fragen: Werden wir den im Grundgesetz formulierten Ansprüchen überhaupt noch gerecht?
Mehr zum Thema