Cannabis im Straßenverkehr

Bekifft am Steuer?

07:18 Minuten
Ein Joint und Cannabis liegen auf einem Tisch.
Im Gegensatz zu Alkohol ist Cannabis auch noch Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar. © imago images/Shotshop
Von Horst Gross · 24.02.2022
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Bei Alkohol erlaubt der Gesetzgeber im Straßenverkehr geringe Mengen, bei Cannabis gibt es kein Pardon. Wer unter Einfluss des Rauschmittels steht und erwischt wird, dem drohen schwerwiegende Konsequenzen. Für viele ist diese Gesetzeslage weder fair noch zeitgemäß.
Eine Routinekontrolle der Polizei: Gehört man zu den etwa fünf Millionen Menschen, die derzeit gelegentlich Cannabis konsumieren, kann es jetzt ungemütlich werden.
„Wo die Leute aber in die Mühlen der Justiz geraten, ist der Augenblick, wo die Mandanten gar nicht mehr damit rechnen, dass sich der Wirkstoff noch im Blut befindet.“
Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, spezialisiert auf Drogendelikte.
„Wenn wir uns beispielsweise vorstellen, dass der Mandant am Freitag gekifft hat und am Montag in eine Polizeikontrolle gerät, müssen Sie mit relativer Sicherheit damit rechnen, dass noch Cannabis im Blut gefunden werden wird.“
Nach aktueller Gesetzeslage gilt: Jeder Nachweis von Cannabis im Blut hat schwerwiegende Konsequenzen. Denn die Rechtsprechung geht erst einmal davon aus, dass jeder, der Cannabis konsumiert, eine potenzielle Gefahr darstellt. Ob die Fahrtüchtigkeit tatsächlich beeinträchtigt war, spielt dabei keine Rolle. Zunehmend gerät dieses rigide Vorgehen in die Kritik: Der deutsche Grenzwert von 1 Nanogramm/Milliliter Serum sei im internationalen Vergleich zu niedrig angesetzt. Gregor Samimi.
„In meiner 25-jährigen Praxis ist es so, dass bei den Mandanten extrem niedrige Cannabiswerte gefunden werden. Also häufig in einer Größenordnung von eher ein bis drei Nanogramm. Das ist am aller untersten Bereich.“

Der Umgang mit Alkohol

Der springende Punkt: Die deutsche Gesetzeslage ignoriert beim Cannabis komplett die Frage der Verkehrsgefährdung. Ganz anders beim Alkohol. Hier orientiert sich der Gesetzgeber an wissenschaftlichen Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeit in Abhängigkeit vom Blutalkohol. Warum sollte das bei Cannabis nicht auch gelten? Eine Frage, die unlängst auch den Verkehrsausschuss des Bundestages beschäftigte. 
Die geringste in einem Labor noch nachweisbare Konzentration von Cannabis im Serum liegt bei 1 Nanogramm/Milliliter. Und das ist auch der gesetzliche Grenzwert. Doch wie sähe es aus, wenn man stattdessen auf die Frage abhebt, ab welcher Konzentration im Serum vermehrt mit Unfällen zu rechnen ist?
„Wir haben alle Literatur, die es gibt zu Alkohol und zu Cannabis gesichtet.“
Anja Knoche leitet bei der Bundesanstalt das Fachreferat Fahreignung. Für sie ist die Unfallhäufigkeit im Straßenverkehr der entscheidende Aspekt.
„Bei der gleichen Beeinträchtigung unter Alkohol, wo haben wir da den THC-Konzentrationsgrenzwert. Dieser Grenzwert lag bei 3,8 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Wenn man da jetzt noch einen Messfehler aufschlägt, wären wir bei ungefähr 5 Nanogramm.“

Forderung nach einer Grenzwerterhöhung

Fünffach höher als der jetzt geltende Grenzwert für Cannabis. Allerdings lässt sich bis jetzt – im Gegensatz zum Alkohol – für Cannabis im Fahrsimulator kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Blutkonzentration und Fahrtüchtigkeit beschreiben. Trotzdem plädiert Bernd Werse vom Schildower Kreis, einer sozialwissenschaftlichen Vereinigung, die sich für praxisnahe Lösungen beim Umgang mit Cannabis einsetzt, für eine solche Grenzwerterhöhung.
„Es gibt die ´Dauerbekifften` und es gibt die, die abends mal einen Joint rauchen. Bei denen ist in aller Regel davon auszugehen, dass sie am nächsten Tag den Wert von 3 ng unterschreiten, oft auch den Wert von 1 ng.“
Also keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellen. Zudem sei die gegenwärtige MPU-Praxis in sich widersprüchlich, meint der Frankfurter Drogenforscher.
„Nach der gegenwärtigen Praxis ist es ja so, dass eigentlich gelegentlicher Konsum toleriert werden sollte. Aber in der Praxis sieht es ganz anders aus. Wenn jemand erwischt wird und man ihm unterstellt, er könnte womöglich gelegentlicher oder auch regelmäßiger Konsument sein, dann muss er einen Abstinenznachweis über viele Monate, in der Regel über zwölf Monate, erbringen. Allein das widerspricht sich schon in sich.“

Wie sind die Erfahrungen in den USA?

Schon vor Jahren haben einige US-amerikanische Bundesstaaten den privaten Cannabisgebrauch freigegeben. In puncto Häufigkeit von Verkehrsunfällen können deshalb Bundesstaaten mit und ohne Liberalisierung verglichen werden. Dieter Müller, Professor an der Hochschule der Sächsischen Polizei.
„Es gibt erste Informationen aus einigen Staaten der USA. Dort wurde Cannabis in vielen Staaten freigegeben. Und es ist halt so, dass dann die Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis angestiegen sind. Das ist von der AAA-Foundation ermittelt worden, in einigen Untersuchungen, jeweils auf die einzelnen Staaten einbezogen. Und wenn Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis ansteigen, dann steigen auch die Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis an. Das ist eine logische Verbindung. Aber ich möchte für Deutschland keine Prognose treffen.“
Tatsächlich ist die Studienlage in dieser Frage widersprüchlich und so gibt es Studien, die zeigen genau das Gegenteil. Letztendlich besteht aber Handlungsbedarf. Die Grenzwertdebatte muss dringend geführt werden, so auch das Fazit der Anhörung.

Kritik kommt vom Hanfverband

Der Deutsche Hanfverband ist die mitgliederstärkste Interessenvertretung, die sich für die Cannabisliberalisierung einsetzt. Georg Wurth*, Geschäftsführer des Verbands, kritisiert, dass die gegenwärtige Gesetzgebung zu sehr in den Privatbereich eingreift. So sei die Fahrerlaubnis selbst dann in Gefahr, wenn es gar nicht ums Autofahren geht.
„Wenn also jemand mit 2 g Cannabis in der Tasche zu Fuß erwischt wird, dann wüsste dieser Tatbestand an die Führerscheinstelle gemeldet, obwohl gar kein Zusammenhang zum Straßenverkehr gegeben ist.“
Der Hanfverband kritisiert vor allem, dass die Gesetzgebung einen überholten Erziehungsgedanken umsetzt.
„Diese Regelungen wurden noch eingeführt, nachdem 1994 das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass geringe Mengen zum Eigenverbrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen. Und danach sind sie dann an den Führerschein herangegangen, sozusagen. Haben gesagt: Dann bestrafen wir die Leute eben darüber.“
Die geplante Legalisierung des Cannabiskonsums setzt also auch eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts voraus. Dabei muss der Gesetzgeber aber immer auch sicherstellen, dass Cannabiskonsumenten den Straßenverkehr nicht gefährden. Keine einfache Aufgabe also. 
*Wir haben einen Tippfehler im Namen korrigiert.

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