Streit um das Bürgergeld

Gerechtigkeit vom Lohn her denken

08:02 Minuten
Illustration: Ein Frau sitzt zwischen lauter Münzen mit gesenktem Haupt in einem Sparschwein.
Wenn Sozialleistungen gerecht sein sollen, muss sich auch an Niedriglöhnen etwas bewegen, meint die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele. © Getty Images / fStop / Malte Müller
Verena Bentele im Gespräch mit Julius Stucke · 12.09.2022
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Das ab 2023 geplante Bürgergeld steht in der Kritik. Manchen erscheint es zu niedrig, anderen zu hoch. Verena Bentele vom Sozialverband VdK fordert: Wenn es gerecht zugehen soll, gehört auch die Bezahlung im Niedriglohnsektor auf den Prüfstand.
Auf rund 500 Euro soll der Regelsatz für die Grundsicherung steigen, wenn aus Hartz IV zum 1. Januar 2023 das neue "Bürgergeld" wird. Wirtschaftsforschende und Sozialverbände kritisieren, das reiche nicht aus.
Der Handelsverband moniert dagegen, der Betrag sei zu hoch und werde vielen Menschen die Motivation nehmen, noch arbeiten zu gehen, wenn ihnen trotz eines Vollzeitjobs am Ende nicht viel mehr bleibe als der Regelsatz.

Arbeit besser bezahlen

Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, lässt dieses Argument nicht gelten. Zwar ist sie ebenfalls der Auffassung, dass der Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Bürgergeld gehalten werden müsse. In vernünftig bezahlten Berufen sei dies in Deutschland aber aus ihrer Sicht der Fall. "Und in Branchen, wo dies nicht gegeben ist, muss dringend nachgebessert werden", so Bentele.
Ihr Verband plädiere daher dafür, dass der Mindestlohn über die für den Oktober geplante Anhebung auf 12 Euro hinaus auf 13 Euro steige, "damit man eine Rente oberhalb der Grundsicherung erwirtschaften kann".
Außerdem sei dringend zu überdenken, "ob zum Beispiel soziale Tätigkeiten wie die Kinderbetreuung besser bezahlt werden". Dasselbe gelte zum Beispiel für die Arbeit an der Supermarktkasse, betont Bentele.

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Um das Problem zu lösen, müsse auch bei der Lohngestaltung etwas passieren, sagt Bentele. Nach Berechnungen ihres Verbandes reicht die Bemessung des Bürgergeldes nicht einmal aus, um die Existenzsicherung der Betroffenen zu gewährleisten. Denn allein der Inflationsausgleich liegt demzufolge über der Anhebung um 50 Euro, die für die Umstellung auf das Bürgergeld geplant ist.

Grundbedürfnisse sichern

Angesichts steigender Energiekosten und steigender Mieten müsse es jetzt vor allem darum gehen, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, so Bentele. Auch Menschen in den unteren Einkommenssegmenten müssten es sich leisten können, eine Wohnung zu mieten, zu heizen, sich gesund zu ernähren, für Kleidung, Medikamente und Mobilität zu bezahlen, ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu erfahren – und möglichst noch ein wenig sparen zu können.
Wenn das Einkommen aus einer Vollzeittätigkeit dafür nicht ausreiche, dann sei mit der Entlohnung in Niedriglohnbereichen wie Logistik, Zeit- oder Leiharbeit etwas nicht in Ordnung, so Bentele. An der Sicherung dieser Grundbedürfnisse müsse letztlich auch der Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen bemessen werden.

Mit der Einführung des Bürgergeldes ist auch verbunden, dass Sanktionen erst später greifen sollen. Eine Studie des Vereins "Sanktionsfrei e.V." mit dem Berliner Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung hat unterdessen ergeben, dass Sanktionen nicht wie beabsichtigt dazu führen, dass Menschen sich tatsächlich um Arbeit bemühen.

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