Besprechung

Google muss das Vergessen lernen

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Es könnte große Auswirkungen haben auf das Durchsuchen des Internets. Am 13.Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Personen sich an Suchmaschinen wenden können und unter Umständen einfordern dürfen, dass bestimmte zu Ihrem Namen auftauchende Suchergebnisse aus der Trefferliste entfernt werden müssen. Ein Spanier hatte gegen Google geklagt, weil bei der Eingabe seines Namens immer noch die Bekanntgabe einer Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahre 1998 auftauchte.
Es könnte große Auswirkungen haben auf das Durchsuchen des Internets. Am 13.Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Personen sich an Suchmaschinen wenden können und unter Umständen einfordern dürfen, dass bestimmte zu Ihrem Namen auftauchende Suchergebnisse aus der Trefferliste entfernt werden müssen. Ein Spanier hatte gegen Google geklagt, weil bei der Eingabe seines Namens immer noch die Bekanntgabe einer Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahre 1998 auftauchte. Ein Artikel dazu war damals in einer spanischen Zeitung erschienen und ist seitdem in ihrem Onlinearchiv auffindbar. Dementsprechend wird der Mann auch immer noch von Suchmaschinen verknüpft und eineinhalb Jahrzehnte später immer noch in ein schlechtes Licht gerückt.Künftig kann solcher Content entfernt werden aus den Suchergebnissen.
Dieses Urteil wurde vielerseits gefeiert: als ein Urteil, das den übermächtigen Konzern endlich in die Schranken weise, als ein Fortschritt in der Rechtsdurchsetzung im Netz, als Verbesserung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre im Internet.
Wie und ob das Ganze wirklich ein Fortschritt in Sachen Recht auf Vergessen ist, das besprechen wir mit dem Düsseldorfer Strafverteidiger -und Herausgeber des Law-blogs- Udo Vetter.
Foto: Preus Museum @ Flickr Commons. Keine Urheberrechtsbeschränkungen bekannt.