Bachmann-Prozess in Dresden

Applaus für den schweigenden Angeklagten

Pegida-Chef Lutz Bachmann bei Prozessbeginn am 19. April 2016.
Pegida-Chef Lutz Bachmann bei Prozessbeginn am 19. April 2016. © picture alliance / dpa / Fabrizio Bensch
Von Bastian Brandau · 19.04.2016
In Dresden stand heute am ersten Prozesstag der Pegida-Gründer Lutz Bachmann vor Gericht. Waren die Postings bei Facebook volksverhetzend? Stammen diese Postings überhaupt von Bachmann? Die Verteidigung fährt eine Dreifach-Strategie.
Für sechs Uhr in der Früh hatte eine Gruppierung zum Protest gegen die islamfeindliche Pegida-Gruppierung und ihren Anführer Lutz Bachmann aufgerufen. Aus einem Lautsprecherwagen vor dem Gerichtsgebäude verteilten die Aktivisten lang vor Prozessbeginn Tee und Kuchen, machten später auch akustisch deutlich, was sie von der Gerichtsverhandlung erhoffen:
"Bachmann in den Bau, Bachmann in den Bau!"
Der Gerichtssaal war dann vor allem mit Pegida-Anhängern und Bachmann-Unterstützern gefüllt. Sie begrüßten den Angeklagten mit Applaus, mehrfach ermahnten Gerichtsmitarbeiter die Zuschauer zur Ruhe.
Lutz Bachmann, dem die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vorwirft, machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Er soll in einem öffentlich einsehbaren Posting bei Facebook Kriegsflüchtlinge als "Gelump, Dreckspack" und "Viehzeug" bezeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kriegsflüchtlingen so die Menschenwürde abgesprochen und dadurch den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Auf Volksverhetzung stehen bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.
Bachmanns Anwältin Katja Reichel, die sich nicht gegenüber der Presse äußerte, fährt eine Dreifachstrategie der Verteidigung. Gerichtssprecherin Birgit Keeve:
"Zum einen ist bestritten worden, dass der Angeklagte überhaupt die Äußerungen getätigt hat. Dann ist problematisiert worden, ob diese Äußerungen – sollten sie denn eventuell vom Angeklagten getätigt worden sein – auf einer öffentlichen Facebook-Seite geäußert worden sind."
Weiterhin bestritt die Verteidigung, dass es sich bei den umstrittenen Äußerungen um Volksverhetzung handele. Sie stellte den Antrag, dies von einem Gutachter aus dem Ausland bestätigen zu lassen. Ebenso soll ein Facebook-Mitarbeiter überprüfen, ob Bachmann selbst die Äußerungen getätigt habe.

"Ein paar Worte" wie am Stammtisch

Anträge, die der Staatsanwalt für nicht schlüssig erklärte. Die Beweisführung stützt sich auf mehrere Indizien, zu denen auch ein Video einer Pegida-Veranstaltung vom 9. Februar 2015 gehört. Das Video wurde im Gericht gezeigt. Bachmann hatte damals nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen ihn zu den Vorwürfen Stellung bezogen:
"Sind Screenshots aufgetaucht, die zum Teil bearbeitet und gekürzt waren. In denen ich einfach ein paar Worte benutzt habe, die jeder, jeder von uns schon mal am Stammtisch benutzt hat."
Als Zeugin wurde eine 38-jährige Dresdnerin gehört. Sie hatte einen Zeitungsartikel in ihrem Facebook-Account geteilt, die Äußerungen, die Bachmann zugeordnet werden, waren als Antworten darauf verfasst worden. Nachdem lokale Medien sie veröffentlicht hatten, war der entsprechende Account mit Namen Lutz Bachmann gelöscht worden. Nach Aussagen der Zeugin habe sie Bachmann während des Elbe-Hochwassers 2013 kennengelernt und sich in der Zeit mit ihm auf Facebook befreundet.
Mit den Zeugenaussagen endete der erste Prozesstag, die Gegendemonstranten waren da schon weg. Die Unterstützer Bachmanns zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf:
"Also nach dem heutigen Prozesstag, den ich heute hier erlebt habe, ist es mir nicht im mindesten vorstellbar, dass es zu einer Verurteilung kommen könnte."
"Ich hab gesagt, ich möchte lieber Angeklagter sein als Zeuge. Also die Zeugen wurden mehr auseinandergenommen als als… gut Lutz spricht ja nicht, das macht alles die Anwältin. Und der Staatsanwalt hat sich sehr zurückgehalten, hat mich gewundert. Also es war meine erste Geschichte mal mit Gericht angucken, also ich habe keinen Vergleich, wie es sonst abläuft."
Bis zum nächsten Verhandlungstermin in zwei Woche will das Gericht über die Anträge der Verteidigung entscheiden. Für den 10. Mai ist ein dritter Prozesstag geplant. Es könnte der Tag einer Urteilsverkündung sein.
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