Kalaschnikows als Souvenir

Kalaschnikow gefällig? In Moskau kann man jetzt erschreckend echt aussehende Attrappen des berühmten Schnellfeuergewehrs kaufen, berichtet die "Berliner Zeitung" - ausgerechnet am Flughafen. Wenn es da mal keine Missverständnisse gibt.
Was sollte man verbieten und was erlauben? Das ist die moralische Frage, die sich durch die Feuilletons vom Dienstag wie ein roter Faden zieht. In Text und Bild. Die NEUE ZÜRCHER ZEITUNG druckt zu einem Bericht über die saudische Fotografin Arwa al-Neami eines ihrer Bilder ab. Darauf ist eine Frau mit verschleiertem Gesicht zu sehen, die Autoscooter fährt. Darunter steht:
"Wenn die saudischen Frauen einmal am Steuer sitzen dürfen, dann machen sie’s perfekt – auch wenn es nur ein Autoscooter ist."
"Einige behaupten sogar, dass die Burka eine persönliche Entscheidung ist. Ich sehe das anders", schreibt in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG Meera Jamal, eine Journalistin, die vor einigen Jahren aus ihrer Heimat Pakistan vor religiösen Extremisten nach Deutschland floh und heute in Kassel lebt. Dementsprechend hat sie die deutsche Diskussion um das Verbot der Burka verfolgt – und hält es für richtig. Ein Verbot der Vollverschleierung sei "eine Vorsichtsmaßnahme gegen Terroranschläge und eine Grundvoraussetzung für ein sichereres Deutschland".
Maschinengewehre am Flughafen
Ob das wirklich stimmt, darüber kann man sicher trefflich streiten. Eindeutiger ist da die Frage zu beantworten, ob ein Flughafen dadurch sicherer wird, dass man in ihm Maschinengewehre kaufen kann. Die Antwort: Nein. Das ist eher kontraproduktiv.
"Am Moskauer Flughafen Scheremetjewo hat der Waffenhersteller Kalaschnikow gerade einen Souvenirladen eröffnet, in dem neben allerlei Nippes erschreckend echt aussehende Attrappen des berühmten Schnellfeuergewehrs AK-47 verkauft werden."
Das schreibt Philipp Fritz in der BERLINER ZEITUNG und erinnert an den islamistischen Terror in Russland, der gerade mit Flughäfen und Flügen zu tun hatte: an den Anschlag auf den Moskauer Flughafen Domodedowo 2011 und den Anschlag auf ein russisches Passagierflugzeug 2015. Wie kann man da bitte Gewehrattrappen am Flughafen verkaufen?
"Gelassenheit und ein tiefdunkler Humor erklären dies wohl am besten. Diese beiden Eigenschaften und freilich auch Leichtsinn."
Neues Gutachten zum Urheberrecht
"Ist die juristische Expertise im Forschungsministerium so dünn gesät, dass man sich blind auf das Urteil von Lobbyisten verlassen muss?"
So fragt Adrian Lobe merklich erbost in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG. Die Bundesregierung will das Urheberrecht reformieren. "Texte, die dem Unterricht und der Forschung dienen, sollen frei kopierbar sein", erklärt Lobe. Das Bundesforschungsministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die wirtschaftlichen Folgen zu dieser sogenannten Bildungs- und Wissenschaftsschranke bewerten sollte.
Beim Lesen dieser Studie wurde dem Journalisten der FAZ ganz anders. Der Grundton des Gutachtens sei: Man solle beim geplanten Gesetz auf Autoren und Verlage keine Rücksicht nehmen. Auch macht er bei den Autoren des Gutachtens, die er für IT-Lobbyisten hält, abenteuerliche Schlussfolgerungen und damit verbundene "verzerrte Befunde" aus.
Piraterie? Kein Problem!
So werde in der Studie aus der Information des Springer Verlags, Piraterie stelle kein Problem für ihn dar, gefolgert, das gelte für die gesamte Branche der Wissenschafts- und Bildungsverlage. "In der Wissenschaft nennt man das einen induktiven Fehlschluss", schreibt Lobe.
"Studenten lernen im ersten Semester, dass man nicht von einem Einzelfall auf das Ganze schließen darf."
Der Herausgeber der Studie, Justus Haucap, ist allerdings kein Student mehr, sondern "Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Düsseldorf". Schlimmer noch erscheint dem FAZ-Autor allerdings der folgende Satz der Studie:
"Urheberrechtsverletzungen können auch eine rationale Entscheidung sein, die auf dem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis von illegalem Medienkonsum basiert."
Lobes empörter Kommentar:
"Eine vom Bundesministerium in Auftrag gegebene Studie plädiert für die Rationalität des Rechtsbruchs!"