ARD klagt in Karlsruhe gegen Gebührenverfahren
Die Landesregierungen weigerten sich im vergangenen Jahr erstmals der Gebührenempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zu folgen. Die Gebühren wurden nicht wie empfohlen um 1,09 Euro, sondern nur um 88 Cent angehoben. Das Vorgehen war nicht verfassungsgemäß, meint die ARD und zieht nun vor Gericht.
"Es geht uns nicht ums Geld. Es geht ums Grundsätzliche: Es geht um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. "
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber brachte es auf den Punkt: Es geht den Senderchefs nicht um ein paar Cent mehr oder weniger für die Anstalten. Doch die ARD-Intendanten wollen nun den Gang nach Karlsruhe antreten. Die Verfassungsrichter sollen das Verfahren überprüfen, wie die Rundfunkgebühren in Deutschland festgesetzt werden. Auslöser war das Eingreifen der Ministerpräsidenten der Länder. Die hatten die Rundfunkgebühr zwar im April um 88 Cent erhöht. Doch das war rund ein Viertel weniger, als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF vorgeschlagen hatte. Dass das nicht Rechtens war, soll nun per Verfassungsbeschwerde geklärt werden. Thomas Gruber:
"Am Ende sind wir der Meinung, dass wir dieses dem System schuldig sind. Denn die Defizite, die das jüngste Verfahren für uns ganz augenscheinlich mit sich gebracht hat, können wir so nicht hinnehmen. Deshalb für uns der Entschluss, die Dinge klären zu lassen. Und nach Lage der Dinme geht das nur vor dem Bundesverfassungsgericht. "
Zugleich stieß Gruber heute das Tor für Verhandlungen mit den Regierungschefs wieder auf. Wenn es gelinge, die Probleme ohne Klage zu lösen, sei das der ARD sehr Recht, sagte er.
"Wir wollen - und das bitte ich, uns auch abzunehmen - mit den Ländern möglichst schnell sehr ernsthafte Gespräche führen. Mit dem Ziel, zu klären, ob es doch noch gelingt - gewissermaßen vorgerichtlich - die Probleme, die wir jetzt konstatiert haben, aus der Welt zu schaffen und für die Zukunft jene Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen, die wir dringend brauchen. "
Ob eine Verfassungsbeschwerde mit einer Einigung noch abgewendet werden kann, ließ er aber offen. Die ARD hat dafür noch bis Ende März Zeit. Das ZDF hatte schon vorab erklärt, sich einer Klage nicht anzuschließen. Intendant Markus Schächter setzt auf eine politische Lösung, um ein staatsfernes Verfahren zu sichern.
Die ARD-Chefs haben in Bremen außerdem eine zeitliche Kürzung der politischen Magazine im abendlichen Fernsehprogramm beschlossen. Die Programmreform war nötig geworden, weil die ARD-Tagesthemen ab Jahresbeginn eine Viertelstunde früher, nämlich schon um 22 Uhr 15, beginnen sollen. Von dem früheren Sendetermin erhoffen sich die Programmmacher bessere Quoten für die Nachrichtensendung, wie Programmdirektor Günter Struve erklärte.
"Es wird den politischen Magazinen - so haben unsere Forscher ermittelt - einige Zuschauer mehr geben, es wird den Tagesthemen einige Zuschauer mehr geben, einige hunderttausend. 22.30 Uhr für die zweite große Hauptnachrichtensendung des Abends erschien uns vor allem auch zu spät. "
Im Rahmen der Reform werden nun Monitor, Panorama, Kontraste, Fakt und die Report-Sendungen auf eine halbe Stunde zusammengestrichen - von vormals 40 oder 45 Minuten. Ähnlich geht es dem Wirtschaftsmagazin Plusminus. Proteste gegen die knapperen Sendezeiten hatte es zuvor von Journalistenverbänden, den Verbraucherzentralen, aber auch aus den Rundfunkräten gegeben. So werde der Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet, lautete die Kritik.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber brachte es auf den Punkt: Es geht den Senderchefs nicht um ein paar Cent mehr oder weniger für die Anstalten. Doch die ARD-Intendanten wollen nun den Gang nach Karlsruhe antreten. Die Verfassungsrichter sollen das Verfahren überprüfen, wie die Rundfunkgebühren in Deutschland festgesetzt werden. Auslöser war das Eingreifen der Ministerpräsidenten der Länder. Die hatten die Rundfunkgebühr zwar im April um 88 Cent erhöht. Doch das war rund ein Viertel weniger, als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF vorgeschlagen hatte. Dass das nicht Rechtens war, soll nun per Verfassungsbeschwerde geklärt werden. Thomas Gruber:
"Am Ende sind wir der Meinung, dass wir dieses dem System schuldig sind. Denn die Defizite, die das jüngste Verfahren für uns ganz augenscheinlich mit sich gebracht hat, können wir so nicht hinnehmen. Deshalb für uns der Entschluss, die Dinge klären zu lassen. Und nach Lage der Dinme geht das nur vor dem Bundesverfassungsgericht. "
Zugleich stieß Gruber heute das Tor für Verhandlungen mit den Regierungschefs wieder auf. Wenn es gelinge, die Probleme ohne Klage zu lösen, sei das der ARD sehr Recht, sagte er.
"Wir wollen - und das bitte ich, uns auch abzunehmen - mit den Ländern möglichst schnell sehr ernsthafte Gespräche führen. Mit dem Ziel, zu klären, ob es doch noch gelingt - gewissermaßen vorgerichtlich - die Probleme, die wir jetzt konstatiert haben, aus der Welt zu schaffen und für die Zukunft jene Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen, die wir dringend brauchen. "
Ob eine Verfassungsbeschwerde mit einer Einigung noch abgewendet werden kann, ließ er aber offen. Die ARD hat dafür noch bis Ende März Zeit. Das ZDF hatte schon vorab erklärt, sich einer Klage nicht anzuschließen. Intendant Markus Schächter setzt auf eine politische Lösung, um ein staatsfernes Verfahren zu sichern.
Die ARD-Chefs haben in Bremen außerdem eine zeitliche Kürzung der politischen Magazine im abendlichen Fernsehprogramm beschlossen. Die Programmreform war nötig geworden, weil die ARD-Tagesthemen ab Jahresbeginn eine Viertelstunde früher, nämlich schon um 22 Uhr 15, beginnen sollen. Von dem früheren Sendetermin erhoffen sich die Programmmacher bessere Quoten für die Nachrichtensendung, wie Programmdirektor Günter Struve erklärte.
"Es wird den politischen Magazinen - so haben unsere Forscher ermittelt - einige Zuschauer mehr geben, es wird den Tagesthemen einige Zuschauer mehr geben, einige hunderttausend. 22.30 Uhr für die zweite große Hauptnachrichtensendung des Abends erschien uns vor allem auch zu spät. "
Im Rahmen der Reform werden nun Monitor, Panorama, Kontraste, Fakt und die Report-Sendungen auf eine halbe Stunde zusammengestrichen - von vormals 40 oder 45 Minuten. Ähnlich geht es dem Wirtschaftsmagazin Plusminus. Proteste gegen die knapperen Sendezeiten hatte es zuvor von Journalistenverbänden, den Verbraucherzentralen, aber auch aus den Rundfunkräten gegeben. So werde der Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet, lautete die Kritik.