Streit um die Rundfunkgebühr

Von Hannah von Schroeders |
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, ermittelt die Höhe der Rundfunkgebühr und gibt entsprechende Empfehlungen an die Landesregierungen. Diese weigerten sich im letzten Jahr erstmals, die von der KEF vorgeschlagene Gebührenerhöhung durchzusetzen.
Wer in Deutschland ein Radio und einen Fernseher besitzt, ist dazu verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Mit dem Geld soll das finanziert werden, was der Rundfunk-Staatsvertrag verlangt: Unabhängige Berichterstattung, umfassende Informationen, wenig Werbung, und Raum für Minderheiten-Programme.

Die Höhe dieser Gebühren wird in einem unabhängigen Verfahren ermittelt. Das macht die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF. Sie berechnet in regelmäßigen Abständen, wie viel die Rundfunkanstalten für eine freie Berichterstattung benötigen.

Als die KEF im letzten Jahr die Gebührenerhöhung für April 2005 berechnete, kam sie auf einen Betrag von 17,24 € pro Monat und Haushalt. Zum ersten Mal haben sich die Landesregierungen nicht an diesen Vorschlag gehalten. Eine solche Gebührenerhöhung sei sozial unverträglich. Sie setzten die neue Gebühr stattdessen nur auf 17,03 €. Damit zahlt der Kunde immer noch 88 Cent mehr als im vergangenen Jahr. Wäre es jedoch nach der KEF gegangen, läge der Betrag bei 1,09 € mehr.

Die ARD-Intendanten wollen nun beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung der Landesregierungen klagen. Auch dazu haben sie sich heute in Bremen getroffen. Sie berufen sich auf ein Urteil aus den 90er Jahren: Danach hätten sich die Landesregierungen aus den Gebührenermittlungen der KEF herauszuhalten. Deren Empfehlungen seien verbindlich.

Die ganze Geschichte wäre weniger kompliziert, wenn nicht gleichzeitig in Brüssel über die Berechtigung der Rundfunkgebühren an sich debattiert würde, wenn nicht der Verband der Privatsender prinzipiell die regelmäßigen Gebührenerhöhungen für unangemessen hielte, wenn nicht das öffentlich-rechtliche Fernsehen in jüngster Zeit mit dem Vorwurf der Schleichwerbung konfrontiert gewesen wäre, und wenn ARD und ZDF sich einig wären.

Bisher haben sich ARD und ZDF in der Verteidigung gegen die diversen Vorwürfe zusammengetan. In der EU-Kommission und gegen die Angriffe der Privatsender behaupten sie gemeinsam ihren Bildungs- und Informationsauftrag.

Jetzt gehen sie getrennte Wege. Im Streit mit den Landesregierungen sucht das ZDF eine politische Lösung. Die ARD wählt den juristischen Weg. Es geht ihr ums Prinzip, um die Verteidigung der Medienfreiheit.