Arbeitsversicherung für Künstlerinnen

"Vorsorge für Phasen, wo es nicht so gut läuft"

08:20 Minuten
Der Schreibtisch des Schriftstellers August Strindberg (1849-1912) im Strindbergmuseum in Stockholm
Wann ist eigentlich ein Schriftsteller "arbeitslos"? August Strindberg – hier sein Schreibtisch im Stockholmer Strindbergmuseum – hatte auch einige finanzielle Aufs und Abs. © picture alliance / imageBROKER | Stephan Gabriel
Frederick Wyrwich und Stephan Behrmann im Gespräch mit Nicole Dittmer · 22.12.2020
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Ist Kurzarbeitergeld für selbständige Künstler eine gute Idee? Der Vorstoß des Hamburger Kultursenators findet Beifall bei Stephan Behrmann vom Bundesverband Freie Darstellende Künste: Man brauche eine Art Pflichtversicherung auf Antrag.
Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD) hat sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" für ein Kurzarbeitergeld für selbständige Künstlerinnen und Künstler stark gemacht. Er spricht von einer "Art Arbeitsversicherung", in die man einzahlen kann, um für die Phasen, in denen gerade mal kein Einkommen da ist, versichert zu sein.
Künstlerinnen und Künstler sind – anders als Beschäftigte in vielen anderen Berufen – meist nicht fest angestellt. Vielmehr werden sie oft für ein bestimmtes Projekt engagiert, zum Beispiel bei der Produktion eines Films. Wenn das Projekt nach ein paar Tagen, Wochen oder Monaten vorbei ist, gibt es auch kein Geld mehr. Vorbereitende Tätigkeiten, Urlaube, Schwangerschaften und Krankheitsphasen fallen dann – anders als bei Festangestellten – meist in die Zeiträume zwischen den kurzen Beschäftigungsphasen.
Brosda fordert nun eine solidarische Absicherung gegen solche Phasen von Einkommensausfällen bei solo-selbständigen Kulturschaffenden, die in der Corona-Krise besonders stark gelitten haben. Dabei möchte er die Arbeitslosenversicherung auch nach der Pandemie zu einer "Art Arbeitsversicherung" weiterentwickeln, in die man einzahlen kann, wenn es gut läuft, um in schlechteren Phasen sozial abgesichert zu sein. Er sieht darin eine Art "Kurzarbeitergeld für Künstlerinnen und Künstler".

Künstlersozialkasse als Vorbild

Ein Modell, das es bereits gibt, ist das der Künstlersozialkasse (KSK) für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Carsten Brosda sieht darin ein mögliches Vorbild. Je nach Einkommen werden die Beiträge dort zur Hälfte von den Kulturschaffenden selbst getragen. Unternehmen, die dem Künstler einen Auftrag gegeben haben, zahlen über die Künstlersozialabgabe 30 Prozent ein, und der Bund gibt einen Zuschuss von 20 Prozent.
Auch CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern im Auge zu behalten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters lässt nach eigener Aussage prüfen, wie der wechselnde Erwerbsstatus besser berücksichtigt werden kann.
Zumindest für Beschäftigte in der Film- und Fernsehbranche wurde in der Vergangenheit bereits der Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtert. Dort haben abhängig Beschäftigte nun schon nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitslosengeld I und nicht erst nach zwölf Monaten. Hintergrund ist, dass die Betroffenen zwar während ihrer Beschäftigungsphasen in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber in den allermeisten Fällen nie die vorgeschriebenen zwölf Monate am Stück erreichen und so auch keinen Leistungsanspruch erwerben.

Schmerzhafte Lücke in den Sozialsystemen

Carsten Brosda greife ein Thema auf, das besonders in der Coronakrise deutlich geworden sei, sagt Stephan Behrmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste. Die Sozialsysteme in der Bundesrepublik Deutschland seien sehr stark auf den sozialversicherungspflichtigen Vertrag konzentriert: "In Bereich der Solo-Selbständigen gibt es keine vergleichbaren Sicherungsmomente." Für viele Künstlerinnen und Künstler sei derzeit sehr schmerzhaft spürbar, dass es kein Kurzarbeitergeld für sie gebe, um über die Krise zu kommen.
"Das ist eine Diskussion, die uns auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen wird, es ist ein dickes Brett, was da zu bohren ist." Es sei richtig, diese Diskussion jetzt anzustoßen, sagt Behrmann. Es brauche eine Art Pflichtversicherung auf Antrag, an der dann die Künstlerinnen und Künstler teilnehmen könnten. Dies sei dann "eine Vorsorge in guten Zeiten für die Absicherung von Phasen, wo es nicht so gut läuft."

Forderung nach mehr Selbstverantwortung

Allerdings sei das auch keine einfache Formel, denn den Künstlerinnen und Künstlern stehe jetzt auch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung bevor. "Dann noch on top ein Beitrag zur Arbeitsversicherung könnte für einige Menschen in den Künsten auch eine starke Überforderung sein", prophezeit Behrmann mit Blick auf eine teilweise prekäre Verdienstsituation; das durchschnittliche Jahreseinkommen der in der KSK Versicherten liege bei 18.000 Euro, viele lägen deutlich darunter.
Und wie sieht es mit der Selbstverantwortung die freien Kulturschaffenden aus? Behrmann bejaht sie: "Das ist das, was Carsten Brosda vorschlägt: Eine solidarische Arbeitsversicherung, die tatsächlich die Verantwortung auch zu den Künstlerinnen und Künstlern mit legt. Gleichzeitig muss man aber auch über die Art der Kunstförderung reden."

Wann ist eine Schriftstellerin "arbeitslos"?

Verständnisfrage: Wann würde eine solche Versicherung eigentlich greifen, also wann ist ein Künstler, zum Beispiel eine Schriftstellerin, eigentlich "arbeitslos"? Behrmann weist darauf hin, dass Carsten Brosda mit Absicht nicht den Begriff "Arbeitslosenversicherung" wählt, und sieht das Problem differenziert:
"In einer selbständigen Arbeit, auch im künstlerischen selbständigen Arbeiten, ist man eigentlich nie ganz ohne Arbeit, man hat immer Phasen der Projektnachbereitung und der -vorbereitung, man ist eigentlich ganz selten völlig auf Null. (...) Aber es gibt Phasen, in denen der Verdienst nicht besonders groß ist – und diese Phasen müssen besser abgesichert sein. Und da ist die Frage, welches Bild von Arbeitsrealität steht hinter dieser Versicherung."
(cre)
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