Act against ACTA? Anti-Piraterie-Abkommen ruft Bürgerrechtler auf den Plan
Das Antipiraterieabkommen ACTA alarmiert weiterhin weltweit Bürgerrechtler.  Am 29.
Das Antipiraterieabkommen ACTA alarmiert weiterhin weltweit Bürgerrechtler. Am 29. Juli treffen sich die Unterhändler zur zweiten Verhandlungsrunde Washington. Dabei sind auch Vertreter der EU-Kommission. Die Verhandlungen zu ACTA laufen bisher unter großer Geheimhaltung ab. Weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten oder die europäische Öffentlichkeit sind darüber informiert, was mehrere Staaten und die EU-Kommission unter Führung der USA und Japans verhandeln. Aus den wenigen Informationen, die bislang an die Öffentlichkeit gedrungenen sind, lässt sich entnehmen, dass die Verhandlungspartner beabsichtigen, gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen verstärkt mit strafrechtlichen Mitteln und der Ausweitung der Zollbefugnisse vorzugehen. Bereits der Versuch der Urheber-, Marken- oder Patentrechtsverletzung könnte danach mit Gefängnisstrafe bedroht werden. Auch die Einführung von Zwangsfiltern bei ISPs zur Verhinderung von nicht autorisierter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist dem Vernehmen nach Gegenstand des Vertragsentwurfs.
Zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008 hat das Thema geistiges Eigentum ganz oben auf der Agenda. Dazu gehören die Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen, um ein einheitliches europäisches Patentwesen und vor allem um verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen. Der französische Staatssekretär für Wirtschafts- und Verbraucherfragen, Luc Chatel, hat in einer Rede konkrete Schritte angekündigt, berichtet Intellectual Property Watch. Nach Chatels Worten arbeitet Frankreich im Rahmen der französischen EU-Ratspräsidentschaft hart daran, "in diesem Kampf mit einem globalen Ansatz Fortschritte zu erzielen".
Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation [EFF] oder die Free Software Foundation (FSF) haben wiederholt davor gewarnt, dass ACTA auch Bestimmungen enthalten könnte, die tief in die bürgerlichen Grundrechte eingreifen. Wie Matt Lee, Kampagnenmanager der FSF mitteilte, wird das zwischen Australien, Europa, den USA, Kanada, Japan, Mexiko, Südkorea und Neuseeland geplante Abkommen ACTA dazu führen, dass der freien Software noch mehr Hürden als bisher in den Weg gelegt werden können. Eine der größten Gefahren gehe davon aus, dass Digital Rights Management in Gesetzesform gegossen werden könnte, sagte er.
Foto: via FSF
Zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008 hat das Thema geistiges Eigentum ganz oben auf der Agenda. Dazu gehören die Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen, um ein einheitliches europäisches Patentwesen und vor allem um verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen. Der französische Staatssekretär für Wirtschafts- und Verbraucherfragen, Luc Chatel, hat in einer Rede konkrete Schritte angekündigt, berichtet Intellectual Property Watch. Nach Chatels Worten arbeitet Frankreich im Rahmen der französischen EU-Ratspräsidentschaft hart daran, "in diesem Kampf mit einem globalen Ansatz Fortschritte zu erzielen".
Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation [EFF] oder die Free Software Foundation (FSF) haben wiederholt davor gewarnt, dass ACTA auch Bestimmungen enthalten könnte, die tief in die bürgerlichen Grundrechte eingreifen. Wie Matt Lee, Kampagnenmanager der FSF mitteilte, wird das zwischen Australien, Europa, den USA, Kanada, Japan, Mexiko, Südkorea und Neuseeland geplante Abkommen ACTA dazu führen, dass der freien Software noch mehr Hürden als bisher in den Weg gelegt werden können. Eine der größten Gefahren gehe davon aus, dass Digital Rights Management in Gesetzesform gegossen werden könnte, sagte er.
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