Abrufzahlen bei "Tidal"

Transparenz bei Streamingdiensten noch mangelhaft

Auf einem Smartphone ist der schwarz-weiße Tidal Schriftzug zu erkennen. Auf dem Smartphone liegt ein schwarzer Kopfhörer.
Der Musikstreamingdienst Tidal wurde 2015 vom amerikanische Rapper Jay-Z übernommen. © imago/photothek/Thomas Trutschel
Peter Tschmuck im Gespräch mit Carsten Beyer |
Musikstreamingdienste sind beliebt. Es gibt jedoch Defizite bei der Transparenz, wie sich jetzt beim aktuellen Fall um den Dienst "Tidal" vom Rapper Jay-Z zeigt. Musikwirtschaftler Peter Tschmuck erklärt, wie Abrufzahlen manipuliert werden können.
Es gibt schon länger Vorwürfe gegen den Musik-Streamingdienst Tidal, dass er Abrufzahlen von Alben seiner Anteilseigner Beyoncé und auch Kanye West manipuliert haben soll. Eine norwegische Tageszeitung hatte entsprechende Vorwürfe veröffentlicht. Nun ermitteln die Behörden. Denn die Superstars und ihre Plattenfirmen könnten so mehr Tantiemen als gerechtfertigt erhalten haben.
Diese Form des Betrugs sei zwar möglich, aber selten, sagt Musikwirtschaftler Peter Tschmuck im Interview mit Deutschlandfunk Kultur. "Es besteht durchaus die Möglichkeit, wenn man es sehr geschickt anstellt, die Zahlen zu manipulieren." Das sei aber dann nur sehr schwer nachzuweisen, da pro Minute Millionen von Datensätzen zusammenkommen würden. Eine Möglichkeit der Manipulation sei, die Musik zu Zeiten laufen zu lassen, wenn die Nachfrage gering ist, wie beispielsweise in der Nacht. Extra dafür programmierte Bots können dann die Lieder nach einem zufälligen Muster abspielen, um die Betrüger schwer identifizierbar zu machen.
Eine Befragung der Nutzer der Plattform habe gezeigt, dass die Aufrufzahlen so nicht stimmen konnten, sagt Tschmuck. "Die User der verwendeten Accounts wurden gefragt: 'Habt ihr um drei in der Früh zehn Mal den Jay-Z gehört?' und die haben dann gesagt, sicher nicht."

Mit Bots zu höheren Aufrufzahlen

Welche Strafen auf den Rapper zukommen könnten, kann Tschmuck bisher noch nicht sagen, aber es seien durchaus Millionen an Schadenersatzklagen möglich. Geschädigte seien vor allem Rechteinhaber, welche von der Plattform nicht entsprechend ausbezahlt wurden.
Eine richtige Kontrollinstanz für diese Streamingdienste existiere bisher nicht. Um eine zu etablieren seien vor allem die Rechteinhaber gefragt. Sie müssten es im ersten Schritt schaffen, ihre Abrechnungen vernünftig nachprüfen zu können. Tschmuck: "Die Abrechnungen bekommen sie, sie bekommen eigentlich auch den ganzen Datenwust geliefert, aber zu wissen, ob das jetzt tatsächlich so war, wie das abgebildet wird, das können Rechteinhaber nicht kontrollieren."
(ns)
Mehr zum Thema