25 Jahre Artikel 20a des Grundgesetzes

Das Staatsziel Umweltschutz ist kein stumpfes Schwert

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Das Bild zeigt einen Bach, der durch einen Wald fließt.
Unsere natürlichen Lebensgrundlagen müssen vor uns selbst geschützt werden: Ehrbachklamm, Rheinland-Pfalz. © dpa / picture alliance / Andreas Gillner
Cornelia Ziehm im Gespräch mit Stephan Karkowsky · 15.11.2019
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Vor 25 Jahren wurde der Umweltschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Kritikern gilt der Artikel 20a als schlaffes Symbol, weil er allein juristisch nichts nutzt. Cornelia Ziehm, Spezialistin für Umweltrecht, sieht das anders.
Die Wandlung von Markus Söder in diesem Jahr hat viele politische Beobachter überrascht – wurde der CSU-Chef doch immer grüner und grüner. Höhepunkt von Söders verbaler Umweltschutzoffensive war sein Vorschlag, den Klimaschutz als Staatsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Umweg über das Bundes-Immissionsschutzgesetz

Dort steht er allerdings schon längst drin. Etwas versteckt – aber immerhin. Heute vor 25 Jahren wurde der Umweltschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Und jener Artikel 20a umfasse auch den Klimaschutz, sagt Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin und Spezialistin für Umweltrecht.

Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Das Problem an diesem Artikel: Nur mit Verweis auf ihn kann man nicht vor Gericht ziehen. Er reicht allein nicht aus, um jemanden zu verklagen – weswegen die oft klagende Umwelthilfe auch den Umweg über das Bundes-Immissionsschutzgesetz nehme, wie Ziehm erläutert.

Klimaschutz besonders betonen

Für überflüssig hält die Anwältin das Staatsziel Umweltschutz dennoch nicht. Es betone den Wert des Umweltschutzes – und verpflichte die staatlichen Organe, dementsprechend zu handeln. Zudem zögen Gerichte den Artikel 20a in Verfahren zur Auslegung heran. "Das ist gut und wichtig und richtig", sagt Ziehm.
Den Klimaschutz nun noch einmal extra im Grundgesetz zu verankern, ist Ziehm zufolge zwar nicht notwendig – eben, weil er dort schon steht. Es kann aber auch nicht schaden und würde den Klimaschutz noch einmal besonders betonen, so die Expertin.
(ahe)
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