NPD-Verbotsverfahren

Beckstein: NPD ist gegen die Verfassung

Der CSU-Politiker Günther Beckstein.
Der CSU-Politiker Günther Beckstein war bayerischer Innenminister und Ministerpräsident. © dpa / picture-alliance / Matthias Balk
Moderation: Katja Schlesinger und Frank Meyer |
Das Bundesverfassungsgericht prüft seit heute erneut, ob die rechtsextreme NPD verboten werden soll. Ein richtiger Schritt, findet Bayerns ehemaliger Innenminister Günther Beckstein (CSU). Denn die verfassungsfeindliche Haltung der Partei sei eindeutig.
Es ist bereits der zweite Anlauf, die NPD zu verbieten. Seit heute prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob die rechtsextreme Partei nach den Maßstäben des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Der CSU-Politiker Günther Beckstein war als damaliger Innenminister in Bayern eine der treibenden Kräfte hinter dem ersten NPD-Verbotsverfahren in den Jahren 2001 bis 2003. Auch das neue Verfahren befürwortet er.

Beweisführung "sicher schwerer" als beim letzten Verfahren

Was die Voraussetzungen für ein Verbot angingen, habe er keine Bedenken, sagte Beckstein im Deutschlandradio Kultur. Die NPD sei eine Partei, "die verfassungsfeindliche Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise verfolgt". Gleichwohl werde die Beweisführung "sicher schwerer" als beim letzten Verfahren. Während die Haltung der Partei damals über die V-Leute des Verfassungsschutzes nachweisbar gewesen sei, müsse sie heute erst bewiesen werden.
Wenn das Verbot käme, wäre dies ein Fortschritt für die Sicherheitsbehörden, ist Beckstein überzeugt - "auch wenn mir sicher bin, dass nicht alle Rechtsextremisten damit verschwinden". Etliche von ihnen würden bei anderen Parteien wieder auftauchen. Aber:
"Alle Erfahrungen zeigen, dass ein Verbot schon zunächst mal eine massive Behinderung für eine verbotene Partei ist."
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