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Von Urhebern und Urteilen

18:27 Minuten
21.04.2012
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Seit Jahren gibt es Zoff zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform YouTube, einer Google-Tochter: Beide Parteien können sich nicht auf ein Vergütungsmodell für YouTube-Videos einigen, deren Urheber GEMA-Mitglieder sind.
Seit Jahren gibt es Zoff zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform YouTube, einer Google-Tochter: Beide Parteien können sich nicht auf ein Vergütungsmodell für YouTube-Videos einigen, deren Urheber GEMA-Mitglieder sind. Als Vertreter der Rechteinhaber hat die GEMA den Streit vor Gericht gebracht. Das Verfahren gilt als Musterbeispiel für den eskalierenden Konflikt um das Urheberrecht. Tarik Ahmia fasst das Urteil für uns zusammen.
Wir haben zum einen mit Kay Oberbeck gesprochen, dem Google-Konzernsprecher, und zum anderen mit Alexander Wolf, der ist GEMA-Syndicus und Geschäftsführer der europäischen Digital-Verwertungsgesellschaft CELAS. Und es scheint, dass das Landgericht Hamburg ein zwar sehr zurückhaltendes, aber salomonisches Urteil gefällt hat: Beide Parteien fühlen sich als Sieger.
Die kompletten Gespräche können im unten stehenden Player angehört werden. Alexander Wolf von der GEMA gibt da auch noch Auskünfte über weitere Fragen: Wie's mit den Verhandlungen mit Spotify aussieht, mit ihrem rechtlichen Rahmen im Urheber-Wahrnehmungsgesetz, mit nötigen Reformen im eigenen Hause - und wer denn eigentlich mehr einnimmt: die Gema oder der FC Bayern?


Über die kulturelle Dimension des GEMA-YouTube-Streits haben wir mit Jeanette Hofmann vom Institut für Internet und Gesellschaft an der Humboldt-Universität Berlin gesprochen. Würde sich das Urteil des Hamburger Landgerichts europaweit durchsetzen, so die Politikwissenschaftlerin, liefe das auf eine massive Einschränkung der Grundrechte hinaus.


Zum Abschluss unseres Urheberrechts-Schwerpunktes müssen wir natürlich fragen: Wie schlimm ist die Lage, wie hoch ist der viel beschworene Schaden tatsächlich? Matthias Finger rechnet die höhere Mathematik der Rechteverwerter.

Foto: CC by-nc-nd Josh May/flickr