Führung nach Punkten - Weinreich vs. DFB

07.03.2009
Der freie Journalist Jens Weinreich hat im Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) einen weiteren juristischen Erfolg errungen.
Der freie Journalist Jens Weinreich hat im Rechtsstreit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht Frankfurt/Main bestätigte heute eine Einstweilige Verfügung, wonach der DFB zur Verbreitung einer von Weinreich verfassten Gegendarstellung zu einer am 14. November 2008 verbreiteten DFB-Pressemitteilung verpflichtet wird. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht schriftlich vor. "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und warten die schriftliche Urteilsbegründung ab", sagte DFB-Mediendirektor Harald Stenger.

Weinreich hatte Zwanziger im Juli 2008 im Internet-Blog "Direkter Freistoss" als "unglaublichen Demagogen" bezeichnet. Daraufhin hatte der Verband angekündigt, den Journalisten zu verklagen. Sowohl das Berliner Landgericht als auch das Kammergericht hatten eine Einstweilige Verfügung des DFB jedoch abgelehnt und die Aussage als "zulässige Meinungsäußerung" angesehen. Zudem hatte der Journalist eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

In der am 14. November online verbreiteten DFB-Presseerklärung hieß es unter anderem, Weinreich habe Zwanziger "ohne Anlass" derart angegriffen. In seiner Gegendarstellung, deren Verbreitung vom DFB bislang abgelehnt wurde, vertritt Weinreich die Auffassung, wonach es sehr wohl einen Anlass für die Kritik gegeben habe. Das Landgericht Frankfurt folgte dieser Meinung.

Trotz dieser juristischen "Erfolgsserie" ruft Weinreich auf seiner WebsiteWebsite zu Spenden auf für seine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem DFB. "Im Wochenrhythmus steigen die Kosten, sie könnten leicht explodieren und sich verdoppeln, sollte ich einmal vor Gericht unterliegen, was ja denkbar ist, dann kämen die gegnerischen Anwalts- und weitere Verfahrenskosten hinzu. ... Jemand hat mir mal überschlagen, dass es 70.000 Euro sein könnten, würde ich in einigen Jahren in der letzten Instanz unterliegen. Nur so, als grob geschätzte Hausmarke.

Die Strategie der Gegenseite, wenn ich das so bezeichnen darf, zeichnet sich relativ klar ab... Die Gegenseite versucht alles, um die drei juristischen Handlungsstränge auszuweiten, die Sache in die Länge zu ziehen und das finanzielle Risiko für mich zu erhöhen, nebst nervlicher Belastung. Da passieren abstruse Dinge. Da wird dann eben auch, nicht nur einmal, über die Rechtmäßigkeit der Zustellung eines Gerichtsbeschlusses per Fax gestritten...", heißt es in der Begründung.