Etikettenschwindel bei Lebensmitteln

Für eine klare und wahre Deklaration!

Ein Einkaufswagen mit Lebensmitteln wird zwischen Regalen geschoben.
Im Einkaufswagen landen auch Produkte, bei denen die Etikettierung nicht korrekt ist. © dpa-picture-alliance
Ein Kolumne von Udo Pollmer · 16.02.2018
Wir brauchen endlich eine klare und wahre Deklaration von Nahrungsmitteln, fordert der Lebensmittelchemiker Udo Pollmer. Ähnlich sieht es das Deutsche Zusatzstoff-Museum. In einer Petition fordert es "wahrheitsgemäße und vollständige Angaben" auf Etiketten.
Die Lebensmittelwirtschaft wird gern als unaufrichtig, als eine Clique von Etikettenschwindlern wahrgenommen, die es nur darauf abgesehen hat, dem Kunden die wahre Beschaffenheit ihrer Produkte zu verschleiern. Motto: vorne hui – hinten pfui. Nun ist dieser schlechte Ruf sicher nicht die alleinige Schuld der Medien, die immer wieder versuchen, den Unternehmen in die Suppe zu spucken. Sie haben auch selbst viel für diesen schlechten Ruf getan.
Man denke nur an die zahllosen Tricks bei der Deklaration. Meist aufgrund von juristischen Lücken, die die Handschrift der Lobby tragen. Klassisches Beispiel ist der Zusatz von Hefeextrakt, um über diesen Umweg Geschmacksverstärker wie Glutamat ins Produkt zu schmuggeln. Auf dem Etikett prangt dann der Schriftzug "ohne Zusatzstoff Glutamat". Die Ausrede der Heuchler: "Hefeextrakt" – auch wenn er vorwiegend aus Glutamat besteht - sei juristisch nun mal kein Zusatzstoff. Unehrlicher geht's nimmer. Für den Hersteller ein geldwerter Vorteil – für das Image der Branche ein Desaster.
Derartige Praktiken nahm das Deutsche Zusatzstoff-Museum in Hamburg zum Anlass, um mit einer Petition an die Öffentlichkeit zu treten. Darin fordert es endlich "wahrheitsgemäße und vollständige Angaben" auf den Etiketten. Vor allem wendet es sich gegen eine "gesetzeskonforme Täuschung" a la Hefeextrakt.

Aromen - ein unappetitliches Thema

Das unappetitlichste Kapitel sind die Aromen. Nirgendwo wird mehr Schindluder getrieben als hier. "Die Vielzahl der Aromabegriffe ist irreführend", konstatiert das Zusatzstoff-Museum, "und muss deshalb abgeschafft werden". So gäbe es beispielsweise vier Varianten von Erdbeeraroma, die alle die Vorstellung von "Natürlichkeit" bedienen: "natürliches Erdbeeraroma", "Erdbeeraroma", "Aromaextrakt", und "natürliches Aroma Typ Erdbeere". Hinter allen vier Begriffen stünde ein völlig anderes Produkt. Und außerdem, das sei hier ergänzt, immer etwas anderes als der Verbraucher erwartet.
Nur eines ist sicher: Das Ziel der Hersteller ist stets, teure Erdbeeren mit ihrem hochempfindlichen Aroma durch etwas viel Billigeres und Stabileres zu ersetzen. Die technischen Möglichkeiten bei der Erzeugung von Aromen sind so vielfältig wie die Deklarationsvorschriften verwirrend, so dass selbst Spezialisten bei der Interpretation des Rechts zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangen. Für den Verbraucher ist die Situation damit vollkommen aussichtslos.

Museum fordert klare Hinweise

Aromen sind an sich nichts Verwerfliches, das Problem liegt woanders: Wer seine Ware mit Aroma und Geschmacksverstärkern nachbessert, verschafft sich einen beachtlichen finanziellen Vorteil gegenüber jenen, die auf gute Rohstoffe und traditionelle Verarbeitung Wert legen. Billige Produkte sind die Lieblinge des Handels, sie verdrängen über kurz oder lang qualitativ hochwertige Ware vom Markt. Durchschaut der Kunde die Geschmacks-Manipulation nicht, ruiniert das die Lebensmittelqualität viel nachhaltiger als irgendwelche Panschereien, über die sich Verbrauchschützer so gerne empören. Hier aber schweigen viele, und setzen sich damit dem Vorwurf aus, Komplizen des Handels zu sein.
Das Museum fordert deshalb bei jeder Art der Aromatisierung auf der Vorderseite der Packung den gut lesbaren Hinweis "Aromatisiert". Das gelte auch für Maskierungsmittel, mit denen ein Fehlgeschmack und Fehlgeruch windiger Zutaten kaschiert wird. Mit einer solchen Regelung wäre der ganze Spuk vorbei.

Fast-Food-Kette ist transparent im Internet

Natürlich ist es völlig in Ordnung, wenn ein Hersteller zugelassene Zusatzstoffe verwendet. Sofern er diese klar benennt und nicht mit Hinweis auf das Lebensmittelrecht verschweigt. Falls diese Informationen dem Ambiente abträglich sind, wie im Restaurant, dann gibt es immer noch das Internet. Dort lässt sich alles Wichtige kommunizieren. Für diesen Weg gibt es ein Vorbild: Eine führende Fast-Food-Kette hält auf ihrer Website vollständige Angaben für alle Produkte für interessierte Verbraucher bereit, ohne dass sie dazu verpflichtet wäre.
Positives Medienecho gab es für derart vorbildliches Verhalten bisher nicht. Mahlzeit!
Literatur
Deutsches Zusatzstoff-Museum: Ehrlich isst besser. Initiative für ehrliche Zutatenlisten. https://www.zusatzstoffmuseum.de/petition.html
Pollmer U: Zusatzstoffe von A bis Z. Was Etiketten verschweigen. Deutsches Zusatzstoff-Museum, Hamburg 2017
McDonald‘s Deutschland: McDonald's Standardprodukte: Zutaten, Inhaltsstoffe und Allergene. Stand: 1. Feb. 2018
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