Datenschutz

Was blieb vom kritischen Geist der Achtziger?

29:18 Minuten
Historisches Foto von 1987: An der Mauer vor dem Brandenburger Tor in Berlin ein Graffiti "Unzählbares Deutschland".
In den 1980er-Jahren waren die Bürger sehr sensibel, wenn es um die Herausgabe ihrer Daten ging. Heute ist das anders. © imago images / Peter Homann
Von Anna Loll · 14.07.2021
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"Meine Daten gehören mir": Unter diesem Motto demonstrierten viele in den 80er-Jahren gegen die geplante Volkszählung und reichten Verfassungsbeschwerden ein. Knapp 40 Jahre später wird der biometrische Ausweis eingeführt. Protest dagegen gibt es kaum.
Ab August gibt es den neuen Personalausweis. Ab da muss jeder Antragsteller und jede Antragstellerin seine Fingerabdrücke abgeben und zwar jeweils vom linken und vom rechten Zeigefinger. Das soll mehr Sicherheit bringen. Doch Kritik gibt es auch: Wieso ist plötzlich etwas Standard für alle, was lange Zeit nur bei Verbrechern angebracht erschien? Sind wir alle verdächtig? Und ist das vereinbar mit unseren Grundrechten?
Ein Treffen mit Katrin Schwahlen im Schrebergarten, an einem Berliner Sommertag. Die freie Autorin ist 64 Jahre alt, sie sieht aber viel jünger aus mit ihren blonden Haaren und dem hellblauen Top. Auf dem Gartentisch unter dem Sonnensegel hat sie salziges Gebäck bereitgestellt und eine Karaffe Wasser, in der das Eis schmilzt. Im Garten blüht gerade die Ligusterhecke.
Die Großstadtidylle steht im Kontrast zu dem Thema, das die Berlinerin umtreibt: Kameras, Gesichtserkennung, Fingerabdrücke.
"Die Stadt ist voll mit Kameras, Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz und dann noch der Personalausweis, wo mein Fingerabdruck drauf ist", sagt sie. "Das war der Punkt, wo ich gedacht habe: weiter nicht."

Schnell noch vor dem Stichtag einen Ausweis besorgen

Der Bundestag beschloss die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken im Personalausweis im November 2020. Katrin Schwahlen hörte ein paar Wochen später davon.
"Ich habe das gelesen und gedacht: Da muss ich mal was tun. Und dann ist es wieder im Alltag untergegangen und dann war auf einmal Mitte Mai und wo ich gedacht habe, jetzt wird's irgendwie Zeit und dann habe ich mich das erste Mal online um einen Termin im Bürgeramt gekümmert und alles, alles war komplett ausgebucht."
Viele Versuche und Wochen später hatte sie Glück. Auf der Website der Berliner Bürgerämter wurde ihr plötzlich ein freier Termin angezeigt. Sie buchte ihn, suchte ihre Unterlagen übers Wochenende zusammen und stand dann an einem Montag im Juni vor der Sachbearbeiterin.
"Zum Schluss hieß es: Legen Sie bitte Ihren Finger da drauf für den Fingerabdruck. Da habe ich gesagt: Nein. – Ja, okay. Müssen Sie auch nicht. – Und dann war das Ding durch. Ich musste bezahlen und das war's dann. Sie hat sich dann nochmal bei ihrer Kollegin vergewissert, dass ich wirklich keinen Fingerabdruck abgeben muss. Und beide zogen so ein bisschen eine Flappe, hatte ich das Gefühl, und meinten mit leicht angesäuert Miene: Naja, aber ab August müssen Sie das schon. Das wissen Sie, oder? Und ich habe nur gedacht: Genau deswegen bin ich ja jetzt hier."
Die Geschichte der Datenerhebungen durch den Staat ist eine zwiespältige: Auf der einen Seite sind Daten notwendig, um politische und soziale Programme zielgerichtet zu planen und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Sie kann jedoch auch eine Form der Kontrolle bedeuten, vor allem im Zusammenhang mit persönlicher Identifizierung wie zum Beispiel durch den neuen biometrischen Ausweis.
Unter dem Eindruck des Terrors und unter der Ägide des damaligen Innenministers Otto Schily beschloss der Bundestag das "Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus".
Dieses Gesetz fügte einen neuen Absatz in das Personalausweisgesetz ein: Ab jetzt durften "neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Personalausweisinhabers" enthalten sein. Wovon die Bundesregierung erst einmal absah.
Doch verpflichtend wurde dies für den Reisepass 2007, nach einem Beschluss auf EU-Ebene. Ebenso für den Personalausweis im Juni 2019, zur "Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise".
Solch eine sensible Datensammlung unveränderlicher, höchstpersönlicher Merkmale wäre früher für viele Menschen wahrscheinlich undenkbar gewesen.

Der Volkszählungsbeschluss löst eine Bürgerrechtsbewegung aus

1982 beschloss der Bundestag eine Volkszählung für das darauffolgende Jahr. Melderegister sollten damit auf Vordermann gebracht und politische Programme überprüft werden, zum Beispiel im Straßen- oder im Wohnungsbau, zehntausende sogenannte "Zähler" sollten damals jeden Haushalt in Deutschland besuchen. Die Bewohner hatten umfangreiche Fragebögen auszufüllen, zu ihrem Beruf, wie viel sie verdienten und mit wem sie zusammenwohnten.
Die Daten sollten erstmals mit Hilfe von Computern ausgewertet und gespeichert werden und die Teilnahme an der Volkzählung verpflichtend sein. Viele Menschen wehrten sich, mehr als 1000 Verfassungsbeschwerden gingen beim Bundesverfassungsgericht ein.
Eine Bürgerin kommentierte damals in einem SWR-Bericht:
"Ich fühle mich irgendwie ziemlich beobachtet und überwacht, wenn ich da über meine persönlichen Sachen ausgefragt werde."
Eine Bürgerrechtsbewegung erhob sich, vorneweg eine Gruppe von Juristinnen und Juristen. 1983 erstritt sie einen einstweiligen Stopp der Volkszählung vor dem Bundesverfassungsgericht. Daraus folgte ein historisches Urteil für den Datenschutz.
Das Schwarz-weiß-Foto aus den 1980er-Jahren zeigt Demonstrierende, die in einer Reihe nebeneinander laufen. Jeder trägt ein Schild mit einem Buchstaben vor sich, sodass sich am Ende der Schriftzug "VOLKSZÄHLUNG?" ergibt.
Die geplante Volkszählung löste nicht nur Massenproteste auf der Straße aus, sondern auch eine Flut von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.© imago images / teamwork / Achim Duwentäster
Der Marburger Verfassungsrechtler Peter Hauck-Scholz war als Klägeranwalt in Karlsruhe mit dabei. Außerdem hat er eine "Rechtsschutzfibel zur Volkszählung" verfasst, ein blaues Büchlein mit Musterschriftsätzen für diejenigen, die nicht zählen und nicht gezählt werden wollten. Zu all dem stapeln sich auf seinem Esstisch Ordner, Notizen, Zeitungsartikel und Bücher. Daneben, auf einem hellen Holzbalken, tickt beständig, wie als Erinnerung an die großen Revolutionen der Neuzeit, eine kleine französische Uhr aus dem 18. Jahrhundert.
Der Anwalt sucht das "Volkszählungsurteil". Es umfasst 76 Seiten. Das Urteil ist vom 15. Dezember 1983. Darin schuf das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht: das der "informationellen Selbstbestimmung" als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Peter Hauck-Scholz erklärt, was das bedeutet:
"Wenn jemand Daten von mir und über mich erhebt: Wenn das Selbstbestimmungsrecht gilt, dann hat nicht der das erste Wort, sondern ich. Wenn der Staat jetzt kommt und sagt: Ich brauche aber deine Daten, ich möchte die erheben und deswegen mache ich ein Gesetz, Volkszählungsgesetz. Werden die Daten jetzt erhoben, dann muss er wie bei allen Grundrechtseingriffen dafür besondere Gründe haben."
Seit 1983 hat also grundsätzlich jeder und jede Deutsche das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wer welche Daten von ihm oder ihr erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.
"Und das war das Hauptproblem bei der Volkszählung, weil die Leute die Sorge hatten, dass durch eine die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik erfassende Volkszählung ein Riesen-Datenbestand anfallen würde, der natürlich viele Leute anlocken würde."
Im Prinzip, was heute bei Google, Facebook und Co. gang und gäbe ist:
"Im Vergleich zu heute ist das alles lächerlich. Aber die Sorge, dass es da genauso laufen würde wie heute mit Google, die war ungeheuer groß, ungeheuer groß. Und dass das anonymisiert sein sollte, hat keiner geglaubt. Das war die Hauptquelle des Widerstandes."

Alice Schwarzer regte die Klage an

"Und dann gucken Sie mal, dies ist dieser Wohnungsbogen, Haushaltsbogen", sagt die Anwältin Gisela Wild. Ihre Kollegin Maja Stadler-Euler ergänzt: "Wie umfangreich der war." – "Ja. Was da alles abgefragt worden ist. Und das sind hier noch weitere Arbeitsstättenbogen, Berufsbogen, Gebäude, Statistik, Haushaltsbogen und und und."
Gisela Wild und Maja Stadler-Euler: Die beiden Hamburger Anwältinnen waren maßgeblich verantwortlich für die Klage und somit letztlich auch für den Stopp der Volkszählung 1983.
Gisela Wild war damals schon eine renommierte Anwältin, vor allem im Kartellrecht, aber sie hatte sich auch einen Namen unter anderem mit der Vertretung von Sexismus-Klagen gemacht.
"Eigentlich habe ich die ganze Zeit gar nicht über diese Volkszählung nachgedacht", sagt Gisela Wild. "Die hat mich gar nicht gekümmert. Und dann gab es den 21. Februar 1983 und da kamen drei Anrufe. Der erste Anruf kam am Morgen von Alice Schwarzer, die mich fragte: die Volkszählung stünde doch nun bevor, am 27. April, und was man denn dagegen machen könnte. Das geht doch nicht, dass wir in dieser Weise ausgeforscht werden. Und ich habe gesagt: Ich habe mich noch nicht darum gekümmert. Aber ich werde mich mal schlau machen."
Die weiteren Anrufer waren ein Informatikprofessor und ein Unternehmer.
"Der sagte, es ginge nicht, dass wir nichts gegen das Volkszählungsgesetz machen. Ich habe gesagt: das ist ein Gesetz, das ist verabschiedet. Das ist nicht so einfach zu kippen. Und dann hat er gesagt: Lassen Sie sich etwas einfallen."

Unter dem Eindruck von Orwells "1984"

Gisela Wild grübelte die Nacht hindurch und kam zu dem Schluss: es geht nur über eine Verfassungsbeschwerde.
"Nun hatte ich natürlich auch Orwell gelesen und die ganze Stimmung war so, dass wir unter diesem Bucheindruck standen. Ich bin ins Büro gekommen und habe da meine Freundin Maja Stadler-Euler getroffen und ihr gesagt: Du, das ist gestern gewesen und ich meine, dass wir da eine Verfassungsbeschwerde machen müssen. Was soll man denn sonst machen? Es ist nur Verfassungsbeschwerde möglich: Machst du mit? Da hat sie gesagt: Ja, ich mache mit."
Maja Stadler-Euler hatte am Vorabend ihre eigene Erfahrung mit dem Thema gemacht. Vor ihrer Arbeit als Anwältin war sie die erste weibliche Fraktionsvorsitzende in einem deutschen Landesparlament überhaupt - für die FDP in Hamburg.
"Und so hatte mich die Universität angerufen und gesagt: Wir machen eine große Podiumsdiskussion über das Volkszählungsgesetz und würden gern Sie als Teilnehmer gewinnen. Oh Gott, habe ich gesagt. Volkszählungsgesetz. Ich habe zwar in der Zeitung gelesen, dass da ein riesiger Protest durch das Land geht, aber ehrlich gesagt habe ich mich noch gar nicht so damit beschäftigt, aber ich höre mir das mal an."
Die Atmosphäre war damals ziemlich aufgeheizt.
"Dann kam ich in das Audimax der Universität und wurde auf das Podium gesetzt, da waren noch alle möglichen anderen Leute, die da saßen, und das war wirklich ein Hexenkessel. Der Protest schwappte da schon so über, dass ich dachte: Wie konntest du das nur so lange unterschätzen?"

Am Anfang bekamen die Anwältinnen Gegenwind

Die beiden Freundinnen versuchten zuerst, einen prominenten Staatsrechtler für ihr Anliegen vor Gericht zu gewinnen. Die ersten beiden wollten nicht, kamen noch mit freundlichen Ausreden.
"Der Dritte, den wir gefragt haben, der sagte uns ganz offen und ehrlich und wahrscheinlich dachten die anderen ähnlich: Ich werde mir doch nicht mit dieser Verfassungsbeschwerde meinen Ruf als Professor verderben", erinnert sich Gisela Wild. "Also, die Absagen war deutlich. Daraufhin haben wir gesagt: Dann eben nicht, dann machen wir es eben allein und haben uns wechselseitig bevollmächtigt, damit wir uns unterstützen konnten und so ging es los."
Gerade am Anfang sei der Gegenwind nicht unerheblich gewesen, erinnert sich Maja Stadler-Euler:
"Wir haben die Reaktionen in unserer Kanzlei komplett unterschätzt. Als wir denen nämlich gesagt haben, dass wir Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz einlegen würden, waren sie ehrlich gesagt ziemlich schockiert und waren auch auf der Welle: Wir haben doch nichts zu verbergen. Wir können doch unsere Daten geben und wir verstehen überhaupt nicht, was ihr habt. Also da formierte sich schon ein ziemlich großer Widerstand. Und das war nur der Anfang. Der der baute sich dann auf. Dann haben Mandanten angerufen und haben gesagt: Was ist denn da los? Das war für uns also ziemlich schwierig, gegen den Widerstand unserer Partner das durchzusetzen."
Nach der Urteilsverkündung herrscht Freude bei den beiden Hamburger Rechtsanwältinnen Maja Stadler-Euler (M) und Gisela Wild (r), die gegen die Volkszählung geklagt hatten (Personen links nicht identifiziert). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am 13. April 1983 dem Antrag dreier Rechtsanwälte auf eine einstweilige Anordnung gegen die Volkszählung statt.
Freude bei Maja Staler-Euler (M) und Gisela Wild (re.): Das Bundesverfassungsgericht setzt die Volkszählung per einstweiliger Anordnung aus.© picture-alliance / dpa | Roland Holschneider
Doch die beiden Juristinnen setzten sich durch. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde an. Aufgeregt reisten sie für die mündliche Verhandlung am 12. April 1983 nach Karlsruhe.
"Wir saßen auf der linken Seite und auf der rechten Seite ja, wirklich eine Phalanx von Männern, also die Datenschützerin aus Baden-Württemberg war die einzige Frau, die ich jetzt so im Gedächtnis habe", erinnert sich Maja Stadler-Euler. "Im Grunde genommen der ganze rechte Block mit den Länderverwaltungen und der Bundesregierung und Bundesrat. Die hatten alles aufgeboten, was man nur für eine Verhandlung aufbieten kann. Und wir waren wirklich auf der linken Seite eine verschwindend kleine Gruppe im Vergleich zu denen auf der rechten Seite."
"Eigentlich wir sahen zunächst mal wirklich unbedeutend aus, muss ich sagen, gegen diese geballte Menge an Regierung", stimmt Gisela Wild ihr zu. "Aber wir konnten uns dann fast zurücklehnen, denn ab da übernahm das Verfassungsgericht dann die Führung und fragte diese vielen Männer. Und die wanden sich teilweise so, dass man schon merkte, dass die Richter immer etwas unwilliger wurden, was ihnen da erzählt wurde, und dann wir konnten uns da eigentlich zurücklehnen, wir sind auch nicht mehr gefragt worden und haben uns das die ganze Zeit nur anschauen können."
"Es war auch zum Teil ganz lustig, wie sie die Länderregierungen auf der rechten Seite fragten", meint Maja Stadler-Euler. "Die kamen immer mehr ins Stottern. Und unser Plädoyer war ja eigentlich sehr gut vorbereitet und flüssig. Und auf der rechten Seite hatten sie das eigentlich unterschätzt."
Das Ergebnis: Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Volkszählung. Und wenige Monate später erließ es das Urteil zur informationellen Selbstbestimmung.

Heute: Sicherheit statt Grundrechte?

38 Jahre später ist für viele das Verhältnis zu Datenerhebungen eine andere, auch in Europa.
April 2019: eine Debatte im europäischen Parlament. Es geht um die Sicherheit von Personalausweisen. Věra Jourová, Vize-Präsidentin der europäischen Kommission:
"Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, unser Recht als europäische Bürger sich innerhalb der Union frei zu bewegen, ist eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration."
Und für diese Bewegungsfreiheit brauche man sichere Ausweisdokumente. Deshalb müssten biometrische Fingerabdrücke Pflicht werden.
"Was die Biometrie angeht, weiß ich, dass es intensive Diskussionen dahingehend gegeben hat, ob die Personaldokumente einen Chip mit den Fingerabdrücken enthalten sollten und ob das verpflichtend für alle Mitgliedstaaten vorgeschrieben sein sollte, die Personalausweise ausgeben. Wir haben immer wieder argumentiert, dass Fingerabdrücke ein wichtiges Sicherheitsmerkmal sind. Der Einschluss biometrischer Identifikatoren, insbesondere die Aufnahme von Fingerabdrücken, macht Dokumente sicherer und zuverlässiger. Sichere und zuverlässige Personalausweise sind im Interesse der Bürger."
Ähnlich sieht es auch Bundesinnenminister Horst Seehofer. In einer Stellungnahme betont sein Ministerium: Die Speicherung der Fingerabdrücke soll dauerhaft ausschließlich im Chip des Personalausweises erfolgen. Sie diene dem Abgleich biometrischer Merkmale zur sicheren Identitätsfeststellung. "Damit könnten auch die derzeit in Zweifelsfällen noch teilweise notwendigen und zeitaufwendigen Nachfragen bei anderen Behörden entfallen und Betroffenen eine zügige Weiterreise beziehungsweise Nutzung der Freizügigkeit ermöglicht werden."

Kaum eine Partei lehnt den biometrischen Ausweis ab

Viel Kritik gibt es gegen diese Position nicht. Die Grünen im Europaparlament sind eine der wenigen Parteien, die Fingerabdrücke im Personalausweis ablehnen. Sie werfen Horst Seehofer vor, die Verpflichtung dazu mit Hilfe der EU-Gesetzgebung durch die Hintertür "einzuschleusen", um eine neue Datenquelle aufzutun.
Sergey Lagodinsky ist Europaabgeordnete für die Grünen und im Europaparlament stellvertretender Vorsitzender im Rechtsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten.
"Wir, die bürgerrechtsgesinnt waren und aus dem Ausschuss für bürgerliche Rechte, waren dagegen. Sogar die Kommission selbst hat gesagt, dass es wahrscheinlich von der Effizienz her nicht notwendig ist, diese Fingerabdrücke auf dem Chip auf jedem Ausweis zu speichern. Aber die Mitgliedsstaaten, also der Europäische Rat, wollten das auf jeden Fall machen."
Die angeführten Gründe: bessere Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung. Den Weg über Brüssel und Straßburg nutzten die EU-Regierungen dabei bewusst, meint Sergey Lagodinsky.
"Wir hatten eine Situation, dass in den meisten Mitgliedsstaaten zu dem Zeitpunkt dieser Gesetzesinitiative es nicht möglich war, auf nationaler Ebene diese Pflicht einzuführen. Und als passierte, was häufig passiert, dass die Innenminister, die national die Mehrheiten nicht haben und dort nicht fähig sind, politisch das durchzuboxen, haben sie versucht, das über die europäische Ebene einzuführen."
Das sei ihnen gelungen – und ganz vorn immer mit dabei: das deutsche Innenministerium. Politiker Sergey Lagodinsky findet das hochproblematisch.

Wie viel Sicherheit gewährleisten biometrische Daten überhaupt?

Ein Besuch in Kiel beim Datenschützer Thilo Weichert, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und jahrelang Datenschutzbeauftragter für das Land Schleswig-Holstein. Für den Verein Netzwerk Datenschutzexpertise hat er ein Gutachten zur staatlichen Identifizierung mit Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern erstellt. Der Jurist meint: Biometrische Daten tragen nicht wesentlich zu mehr Sicherheit bei.
"Terroristen oder organisierte Kriminelle sind in der Lage, mit gefälschten Fingerabdrücken unterwegs zu sein und können ja auch ihr Gesicht so manipulieren, dass sie dann mit falscher Identität unterwegs sind. Betroffen sind letztendlich wirklich dann die Unverdächtigen, die unschuldigen Bürgerinnen und Bürger, die auf diese Art und Weise immer mehr erfasst werden."
Das Bild zeigt einen Ausschnitt eines deutschen Personalausweises mit Ausweisnummer und Fingerabdruck.
Durch den biometrischen Ausweis werde die Sicherheit nicht wesentlich verbessert, sagt der Datenschützer Thilo Weichert.© imago images / imagebroker
Auch laufe man als Unschuldige oder Unbescholtener leichter Gefahr, in polizeiliche Ermittlungen einbezogen zu werden. Zum Beispiel, weil man vorher an einem Tatort war und dort, ohne es zu wissen, Fingerabdrücke oder DNA hinterlassen habe.
Die Behörden müssen bei einer Straftat solche Spuren sichern, betont Thilo Weichert. Das gehöre bei jeder Ermittlung dazu. Doch das könnte zu Fehlannahmen führen.

"Sehr vage und unsichere Ermittlungsmethode"

Ein bekannter Irrtum ist bei den Ermittlungen im Mordfall der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007 passiert. Hier verdächtigte die Polizei lange zu Unrecht eine Angehörige der Sinti und Roma: Die Ermittler fanden eine DNA-Spur. Diese glichen sie mit einer Datenbank an der Universität Innsbruck ab. Dort gab es eine Übereinstimmung. Danach ging die Polizei von einer Täterin "osteuropäischer Abstammung" aus. Später wurde klar, dass das rechtsterroristische Netzwerk der "Nationalsozialistische Untergrund", NSU, verantwortlich für den Mord ist.
Solche Ermittlungsirrtümer könnten Unschuldigen immer wieder passieren, meint Datenschützer Thilo Weichert. Und Fingerabdrücke hinterlassen wir immer, überall, wo wir hingehen.
"Vorher hat es eine Ermittlung gegeben, vorher hat es ein Strafverfahren gegeben. Vorher ist möglicherweise eine öffentliche Diffamierung erfolgt von mir. Ich wurde massiv drangsaliert durch die Ermittlungsmaßnahmen. Das sind alles Dinge, die nicht sein müssten, wenn man diese sehr vage und unsichere Ermittlungsmethoden so in den Vordergrund stellt."

"Digitalcourage" will gegen den neuen Ausweis klagen

Für Leena Simon vom Bürgerrechtsverein "Digitalcourage" ist die Pflicht, Fingerabdrücke für den Personalausweis abzugeben, ein Zeichen von Vorverurteilung und mangelndem Vertrauen:
"Ich habe nichts verbrochen. Ich soll aber meine Fingerabdrücke abgeben. Also, der Staat vertraut mir nicht. Der Staat unterstellt mir, ich würde irgendetwas falsch machen. Das widerspricht erst einmal schon mal der Unschuldsvermutung. Und noch dazu soll ich aber dem Staat vertrauen, dass er mit diesen Daten gut umgeht. Und leider weiß ich ja aus sehr viel Erfahrung, dass er das nicht tut. Diese Geschichte ist wirklich ein Zeichen für eine Vertrauenskrise zwischen Staat und Bevölkerung. Denn warum soll ich dem Staat vertrauen, wenn er mir nicht vertraut?"
Digitalcourage hält die Pflicht zum Abgeben der Fingerabdrücke im Personalausweis für verfassungswidrig und bereitet sich auf eine Klage vor. Die Menschen müssten doch mal aufwachen, was die zunehmende Überwachung angehe, meint Leena Simon.
"Andere, die sagen: eigentlich habt ihr ja schon recht. Aber andererseits ist doch eh schon alles verloren die Datensammelei, das hält keiner, kein Mensch mehr auf. Und da sage ich: Das ist eine Haltung, die dürfen wir uns nicht erlauben. Nicht, nachdem so viele Menschen im Zweiten Weltkrieg für unsere Freiheiten durch die Hölle und Schlimmeres gegangen sind. Die haben auf wesentlich verlorenem Posten gestanden als wir heute und haben die Freiheit nicht aufgegeben. Davon profitieren wir. Und entsprechend haben wir überhaupt nicht das Recht, uns jetzt hier an der Stelle hinzustellen und zu sagen: Ist doch eh schon alles verloren. Selbst wenn es so wäre, dürfen wir das nicht einfach aufgeben."

Nur eine Minderheit ist skeptisch

Seit Monaten ruft Digitalcourage deshalb mit der Kampagne "PersoOhneFinger" Bürgerinnen und Bürger dazu auf, vor dem Stichtag am 2. August sich noch einen Personalausweis zu holen - und seine Fingerabdrücke dabei nicht abzugeben.
So wie es Katrin Schwahlen getan hat. Die freie Autorin glaubt nicht an einen stets vertrauenswürdigen Staat, der immer die Bürgerrechte achtet. Mit dieser Skepsis sieht sie sich allerdings in der Minderheit.
"Bei vielen Menschen herrscht ja auch die Meinung: Ich habe nichts zu verbergen, ist ja nicht schlimm. Dann sollen sie doch meinen Fingerabdruck nehmen. Ich habe ja nichts getan. Nein, natürlich habt ihr nichts getan. Aber auch damals in Ende der 70-er Jahre, Rasterfahndung: Da hatten wir auch alle nichts getan und trotzdem reichten drei, vier, fünf Merkmale, dass du entweder die Kripo vor der Tür stehen hattest oder dass du mit deinem Auto aus dem Stau rausgeholt wurde oder sonst was."

Ente fahren, studieren - das reichte für den RAF-Verdacht

Ende der 70er-Jahre wohnte sie in Köln, mit Anfang 20. In unmittelbarer Nähe zu ihrer WG entführte die RAF den Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer.
"Und auf einmal standen in unserer WG – das war eine Frauen-WG – standen zwei Kripobeamte, fragten uns aus und stellten einfach auch die Verbindung her zur RAF, also zur Roten Armee Fraktion. Wir fanden das einen kleinen Moment lang sehr spannend. Dann haben wir aber gemerkt, was das bedeutet, weil es eben auch die Zeit war: Wir sind Ente gefahren, was damals ein ganz normales Auto war, was aber für die Polizei ausreichte zu sagen: Ente fahren, studieren, links sein, gefährlich, RAF."
Warum heute die meisten Menschen so freigiebig mit ihren Daten sind, in den sozialen Medien zum Beispiel, aber vor allem mit so sensiblen wie biometrischen Fingerabdrücken, kann Katrin Schwahlen nur schwer verstehen. Da sei das Bewusstsein früher anders gewesen, kritischer.

Viele denken: Der Staat soll sich kümmern

Die meisten Menschen machen sich heute jedoch kaum Gedanken über mögliche Gefahren und Grundrechtseinschränkungen durch Datenerhebungen. Kein Vergleich zu dem Widerstand in 80er-Jahren gegen die Volkszählung, sagt Maja Stadler-Euler:
"Das Engagement der Bürger für derlei Protesthandlung ist zurückgegangen, also weil die Leute zum Teil sehr mit ihren eigenen Dingen beschäftigt sind, aber zum Teil interessieren sie sich auch nicht mehr für Politik. Das ist schon der Unterschied zu den 80er-Jahren. Die 80er-Jahre waren einfach politischer als die heutigen Zeiten."
Ihre Freundin Gisela Wild stimmt ihr zu. Zwar entstünden immer wieder Protestbewegungen. Aber:
"Es ist eine Mentalität eingetreten, dass man auch sagt: Der Staat muss für mich machen, der ist verpflichtet, es zu machen. Dass man selber mit Staat ist und ja selbst daran mitarbeiten muss, wird überhaupt nicht gesehen, sondern das ist, als ob das eine andere Person ist oder eine andere Institution, die dann aber bitte für alles zu sorgen hat."

Sind wir manipulierbar wie die Menschen aus "1984"?

Peter Hauck-Scholz beobachtet heute ebenfalls ein unkritischeres Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat.
"Die Volkszählung sollte 83 stattfinden, 84 ist das berühmte Jahr von Orwells Buch 1984. Wenn Sie das Buch nochmal lesen, dann werden Sie sich fragen: Wie weit sind wir eigentlich schon auf diesem Weg? Das ist das Problem. Also leichter manipulierbar, anpassungsbedürftig, konfliktscheu, aufs eigene Wohlergehen ausgerichtet, wenig gemeinwohlorientiert. Das sind die Probleme, die ich so sehe."
Ob die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke für den Personalausweis mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist, ist jedenfalls unklar. Dies wird wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht oder der europäische Gerichtshof klären müssen.
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