70 Jahre FSK

Was Kinder sehen dürfen

Ein Filmausschnitt aus "Gier nach Liebe" (1955), mit dem "zu" tiefen Dekolletee von Brigit Bardot und der dazugehörigen Zurückweisung der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Aufgenommen am 10.09.2011 im Deutschen Filmhaus in Wiesbaden. Das Deutsche Filmhaus in Wiesbaden zeigte vom 20. September bis zum 31. Oktober 2011 unter dem Motto "Die erotischen 50er" Filmplakate, Ausschnitte und Werbematerial von "Skandalfilmen" aus den 50er Jahren. Viele der Filme lösten zum Teil politische Debatten über Erotik und Moral aus.
Ein Filmausschnitt aus "Gier nach Liebe" (1955), mit dem "zu" tiefen Dekolletee von Brigitte Bardot. Der Film erhielt deswegen keine Jugendfreigabe. © dpa / Fredrik von Erichsen
Annette Lohse im Gespräch mit Timo Grampes · 17.07.2019
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Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die Altersempfehlungen für Filme vergibt, feiert Geburtstag. Als erstes prüfte die FSK vor genau 70 Jahren den Film "Intimitäten". Wie der Prüfalltag heute aussieht, berichtet die Gutachterin Annette Lohse.
Wenn Eltern ins Kino gehen, möchten sie wissen, ob ihre Kinder den ausgewählten Film schon anschauen können - oder ob der Szenen enthält, die sie besser noch nicht sehen sollten.
Die Filmwirtschaft gibt entsprechende Empfehlungen - ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahre (keine Jugendfreigabe). Geprüft werden die Streifen von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK), die heute vor 70 Jahren erstmals zusammentrat und einen Film begutachtete. "Intimitäten" hieß der - und wurde zur öffentlichen Vorführung ab 16 Jahren freigegeben. Nicht geeignet sei er aber für die 'stillen Feiertage' wie Karfreitag oder Totensonntag, hieß es.

Drei Filme gucken die Prüfer am Tag

Wie das Prüfverfahren heute läuft, berichtet die Gutachterin Annette Lohse im Deutschlandfunk Kultur. Drei Filme gucken die Prüfer am Tag. Wie ist die Sprache, wie die Zeichnung der Figuren? Wie die Darstellung von Gewalt, wie wird Musik eingesetzt? Das klären die Prüfer nach dem Film in einer "Wirkungsdiskussion" - zumeist sind es fünf, das Mehrheitsheitsprinzip entscheidet.
Die meisten Prüfer sind ehrenamtlich dabei. Und müssen sich auch Filme angucken, die sie sonst niemals sehen würden. Lohse zum Beispiel mag keine Horror-Streifen. Sie habe aber gelernt, das "Making of" immer mitzudenken, sagt sie. Und auch die anschließende Diskussion mit den Kolleginnen und Kollegen diene der Verarbeitung.
Während ihres 70-jährigen Bestehens haben die Prüfer nach Angaben der FSK fast 250.000 Filme, Trailer und andere Inhalte unter die Lupe genommen. Und ab dem kommenden Jahr soll es ein neues, vereinfachtes Prüfverfahren geben.
(ahe)
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