Zum Tod von Oskar Gröning

"Es geht darum, ein Rechtsprinzip durchzusetzen"

Oskar Gröning sitzt mit verschränkten Armen auf der Anklagebank.
Der Angeklagte Oskar Gröning im Gerichtssaal in Lüneburg. © dpa / Ronny Hartmann
Moderation: Timo Grampes · 12.03.2018
Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannt gewordene frühere SS-Mann Oskar Gröning ist tot. Historiker Wolfgang Benz erinnert an das 2015 verhängte Urteil gegen ihn: Mitleid mit dem Täter hält er für falsch. Das Urteil habe gezeigt, dass jeder Mordverdächtige vor Gericht kommen könne.
In Reaktion auf die Nachricht vom Tod des als "Buchhalter von Auschwitz" bekanntgewordenen frühere SS-Manns Oskar Gröning hat der Historiker Wolfgang Benz, ehemals Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, an das Urteil gegen Gröning aus dem Jahr 2015 erinnert. Historisch an dem Urteil sei, dass "man nach so langer Zeit auch bei so wenig konkretem Schuldnachweis doch die Mitgliedschaft in der verbrecherischen Organisation so hoch bewertet hat, dass es zu diesem Urteil kam". Das sagte er im Deutschlandfunk Kultur.
Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren. Jahrzehntelang waren zuvor die in Auschwitz am Holocaust Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning nicht nachweisbar selbst getötet hatten. Die Gerichte hatten immer den Nachweis einer bestimmten konkreten Tatbeteiligung gefordert.

Kann ein Täter zu alt sein für einen Prozess?

Wichtig war Benz auch das Signal für die Debatte über den Umgang mit Schuld. Bei allen NS-Prozessen in den vergangenen 30 Jahren habe es Stimmen gegeben, die die Täter für zu alt oder krank für einen Prozess gehalten hätten. "Das scheint mir die vollkommen falsche Emotion zu sein." Es gehe nicht um den Zustand des Täters. "Wenn Mord in unserer Gesellschaft aus gutem Grund niemals verjährt, dann muss jeder, der des Mordes verdächtig ist, auch vor Gericht kommen und im Zweifel das ihm zustehende Urteil erfahren."
Die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen sagte im Deutschlandfunk Kultur, sie habe besonders beeindruckt, als Gröning während des Prozesses von den Vorgängen in Auschwitz und seinen Aufgaben erzählt hätte. "Er verfiel dabei immer mehr in so einen Nazi-Jargon", sagte Friedrichsen. "Für uns Nachgeborene war das wie eine Stimme aus dem Jenseits." Anders als andere Angeklagte habe Gröning nicht groß versucht, sich herauszureden, er habe sich an alles genau erinnern können.
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