Zirkus, Steigerlied und Heidelberger Hip-Hop gehören zum Kulturerbe

    Eine Frau auf Stelzen steht vor einem Zirkuszelt und spielt Akkordeon.
    Der Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst gehört künftig zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. © EyeEm / Westend61
    Der Zirkus als eigenständige Form der Darstellenden Kunst gehört künftig zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Auch das Singen des Steigerlieds als "Hymne des Bergbaus" und die Hip-Hop-Kultur in Heidelberg mit ihrer bundesweiten Vernetzung wurden in das Verzeichnis aufgenommen. Die Kulturministerkonferenz bestätigte insgesamt 13 Neueinträge, die die deutsche Unesco-Kommission empfohlen hatte. Dabei sind auch die klassische Reitlehre sowie Bau und Nutzung des Spreewaldkahns, außerdem die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung. Weitere Neuzugänge auf der Liste: Das Brunnenfest in Bad Dürrenberg in Sachsen-Anhalt, das Englmarisuchen, ein Schauspiel im niederbayerischen St. Englmar, die Gestaltung und traditionell handwerkliche Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche sowie die Handweberei und in Schleswig-Holstein die Pflege der Knicks - das sind von Menschen errichtete Erdwälle. Darüber hinaus wurden zwei Modellprogramme gewürdigt, die beispielhaft zeigen, wie das Immaterielle Kulturerbe bewahrt werden kann: das Netzwerk Kachelofenbau und Sail Training auf Traditionssegelschiffen.