Zahl der Beschwerden gestiegen
Nach Angaben des Deutschen Presserats liegt die Zahl der Beschwerden, wonach Werbung nicht sauber von redaktionellen Beiträgen getrennt wurde, bis Oktober mit 748 Eingaben höher als im gesamten Vorjahr. Der Presserat gilt als Freiwillige Selbstkontrolle des Pressewesens. Er wurde am 20. November 1956 erstmals konstituiert.
Nur fünf Verleger und fünf Journalisten gehörten anfangs dem Deutsche Presserat an. Nach dem Vorbild des "British Press Council" sollte das Gremium der sogenannten "Freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien" arbeiten. Die Gründung war eine Art Vorsichtsmaßnahme gegen ein angekündigtes Bundespressegesetz, das die Meinungsfreiheit deutlich ausgehöhlt hätte. Bereits 10 Jahre danach, 1966, war der Presserat eine etablierte Institution der bundesdeutschen Medienlandschaft, wie der damalige Sprecher Rupert Giessler feststellte. Allerdings, so Giessler, müsse er die Erwartung der Leser enttäuschen, man könne "gegen schlechten Geschmack juristisch vorgehen":
"Sie wissen: Geschmack und Takt sind nicht justiziabel - aber gerade in dem Grenzgebiet, wo es durch Gesetze nicht gefasst werden kann, da greifen wir ein mit Rügen und mit Richtlinien, wir haben eine ganze Reihe Richtlinien zu diesen Themen erlassen."
Die 1973 formulierten Paragraphen des Pressekodexes sind heute noch gültig - sie umfassen so unterschiedliche Bereiche wie journalistische Sorgfaltspflicht, redaktioneller Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Trennung von Werbung und Text und Ähnliches.
Die Zahl der von Lesern eingesandten Beschwerden wird von Jahr zu Jahr mehr. Im letzten Jahr gab es 746 Beschwerden. Nur ganz selten, 2005 waren dies 25 Fälle, wird eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Zeitungen sind in diesem Fall zur Veröffentlichung der Rüge verpflichtet. Die Zahl der Beschwerden wird auch in diesem Jahr noch einmal deutlich zunehmen – in den allermeisten Fällen geht es handwerkliche Fehler, also: Falschdarstellungen, Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen, Vorverurteilungen oder auch die Vermischung von Werbung und redaktionellem Inhalt.
In einer immer komplexer werdenden Medienlandschaft wird die Arbeit der Journalisten nicht einfacher, konstatiert Fried von Bismarck, Sprecher des Deutschen Presserats. Journalistische Sorgfaltspflicht sei eben, auch angesichts knapper werdenden Redaktionsetats, heute schwieriger zu gewährleisten, meint Bismarck. Daher sei es kein Wunder, dass die Zahl der eingereichten Beschwerden zunehme:
"Es wird wegen der fehlenden Erlöse, gerade im Bereich der Regionalzeitungen eben weniger Geld ausgegeben, da werden die Redaktionen immer kleiner. Und um eine Zeitung zu füllen ist der Verleger leicht in Versuchung mit dem lokalen Händler irgendwas zu machen. Das ist sicher ein Teil. Der andere Teil ist aber auch, dass sich das Ansehen des Deutschen Presserats sich doch so weit entwickelt hat, dass eben immer mehr Leute, die sich beschwert fühlen, sich auch an den Presserat wenden."
Der Katalog des Pressekodex wird in den nächsten Jahren noch einmal überarbeitet werden müssen, etwa wenn es darum geht, dass eigene Verlagsaktivitäten durchaus auch mal in einen Text einfließen dürfen, ohne dass das gleich als Schleichwerbung gewertet wird.
Sorge bereiten dem Presserat aber auch die Eingriffe seitens des Staates durch Redaktionsdurchsuchungen oder "Lauschangriffe", daher setze man sich dafür ein, dass man Journalisten gesetzlich nicht mehr für "Beihilfe zum Geheimnisverrat" belangen kann. Das Gremium unterstützt daher Gesetzesentwürfe unter anderem der FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats: "Damit nicht immer wieder der Standardfall eintritt, dass irgendwo in einer Behörde ein Leck ist, also irgendjemand gibt Informationen an die Presse, keiner weiß wer, aber man sieht das Ergebnis irgendwann in der Zeitung, und dann wird gegen die Journalisten ermittelt. Um diesen Missstand aus der Welt zu schaffen, da setzen diese Gesetzesentwürfe an."
Journalistische Fehltritte werden - auch ohne Androhung von Strafmaßnahmen seitens des Staates - künftig eher häufiger vorkommen. Angesichts der immer stärker werdenden Konvergenz der Medien – also zwischen Internet, Zeitungen, aber auch Radio und Fernsehen – bleibe die journalistische Sorgfaltspflicht womöglich auf der Strecke, befürchtet man beim Presserat. Schon heute bearbeitet das Gremium zum Teil auch Beschwerden über Online-Texte. Noch problematischer aber ist die Tendenz, Leser zu Reportern zu machen - sei es als Autoren, sei es als Fotografen. Die Persönlichkeitsrechte und die Sorgfaltspflichten gelte es auch hier zu beachten, meint Fried von Bismarck:
"Ich glaube, dass das eine Gefahr ist, und ich glaube, dass es Aufgabe des Presserats ist, darauf hinzuweisen, dass das gefährlich ist. Es wird aber darauf ankommen, den Nutzern von solchen Texten im Internet deutlich zu sagen, was sie da kriegen: Ich glaube, das wirklich entscheidende ist, dass es uns gelingt, Journalismus als solchen so zu kennzeichnen, dass der Nutzer weiß: Das ist der Text eines Journalisten und das ist der Text eines Leserreporters. Ob das immer gelingen wird, ist eine ganz andere Frage, aber dafür muss man eintreten, und wenn das gelingt, werden die Leute merken, dass ein journalistischer Text eben für sie auch mehr Nutzen hat."
"Sie wissen: Geschmack und Takt sind nicht justiziabel - aber gerade in dem Grenzgebiet, wo es durch Gesetze nicht gefasst werden kann, da greifen wir ein mit Rügen und mit Richtlinien, wir haben eine ganze Reihe Richtlinien zu diesen Themen erlassen."
Die 1973 formulierten Paragraphen des Pressekodexes sind heute noch gültig - sie umfassen so unterschiedliche Bereiche wie journalistische Sorgfaltspflicht, redaktioneller Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Trennung von Werbung und Text und Ähnliches.
Die Zahl der von Lesern eingesandten Beschwerden wird von Jahr zu Jahr mehr. Im letzten Jahr gab es 746 Beschwerden. Nur ganz selten, 2005 waren dies 25 Fälle, wird eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Zeitungen sind in diesem Fall zur Veröffentlichung der Rüge verpflichtet. Die Zahl der Beschwerden wird auch in diesem Jahr noch einmal deutlich zunehmen – in den allermeisten Fällen geht es handwerkliche Fehler, also: Falschdarstellungen, Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen, Vorverurteilungen oder auch die Vermischung von Werbung und redaktionellem Inhalt.
In einer immer komplexer werdenden Medienlandschaft wird die Arbeit der Journalisten nicht einfacher, konstatiert Fried von Bismarck, Sprecher des Deutschen Presserats. Journalistische Sorgfaltspflicht sei eben, auch angesichts knapper werdenden Redaktionsetats, heute schwieriger zu gewährleisten, meint Bismarck. Daher sei es kein Wunder, dass die Zahl der eingereichten Beschwerden zunehme:
"Es wird wegen der fehlenden Erlöse, gerade im Bereich der Regionalzeitungen eben weniger Geld ausgegeben, da werden die Redaktionen immer kleiner. Und um eine Zeitung zu füllen ist der Verleger leicht in Versuchung mit dem lokalen Händler irgendwas zu machen. Das ist sicher ein Teil. Der andere Teil ist aber auch, dass sich das Ansehen des Deutschen Presserats sich doch so weit entwickelt hat, dass eben immer mehr Leute, die sich beschwert fühlen, sich auch an den Presserat wenden."
Der Katalog des Pressekodex wird in den nächsten Jahren noch einmal überarbeitet werden müssen, etwa wenn es darum geht, dass eigene Verlagsaktivitäten durchaus auch mal in einen Text einfließen dürfen, ohne dass das gleich als Schleichwerbung gewertet wird.
Sorge bereiten dem Presserat aber auch die Eingriffe seitens des Staates durch Redaktionsdurchsuchungen oder "Lauschangriffe", daher setze man sich dafür ein, dass man Journalisten gesetzlich nicht mehr für "Beihilfe zum Geheimnisverrat" belangen kann. Das Gremium unterstützt daher Gesetzesentwürfe unter anderem der FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats: "Damit nicht immer wieder der Standardfall eintritt, dass irgendwo in einer Behörde ein Leck ist, also irgendjemand gibt Informationen an die Presse, keiner weiß wer, aber man sieht das Ergebnis irgendwann in der Zeitung, und dann wird gegen die Journalisten ermittelt. Um diesen Missstand aus der Welt zu schaffen, da setzen diese Gesetzesentwürfe an."
Journalistische Fehltritte werden - auch ohne Androhung von Strafmaßnahmen seitens des Staates - künftig eher häufiger vorkommen. Angesichts der immer stärker werdenden Konvergenz der Medien – also zwischen Internet, Zeitungen, aber auch Radio und Fernsehen – bleibe die journalistische Sorgfaltspflicht womöglich auf der Strecke, befürchtet man beim Presserat. Schon heute bearbeitet das Gremium zum Teil auch Beschwerden über Online-Texte. Noch problematischer aber ist die Tendenz, Leser zu Reportern zu machen - sei es als Autoren, sei es als Fotografen. Die Persönlichkeitsrechte und die Sorgfaltspflichten gelte es auch hier zu beachten, meint Fried von Bismarck:
"Ich glaube, dass das eine Gefahr ist, und ich glaube, dass es Aufgabe des Presserats ist, darauf hinzuweisen, dass das gefährlich ist. Es wird aber darauf ankommen, den Nutzern von solchen Texten im Internet deutlich zu sagen, was sie da kriegen: Ich glaube, das wirklich entscheidende ist, dass es uns gelingt, Journalismus als solchen so zu kennzeichnen, dass der Nutzer weiß: Das ist der Text eines Journalisten und das ist der Text eines Leserreporters. Ob das immer gelingen wird, ist eine ganz andere Frage, aber dafür muss man eintreten, und wenn das gelingt, werden die Leute merken, dass ein journalistischer Text eben für sie auch mehr Nutzen hat."