Wohnungsmarkt

Die Mietpreisbremse zieht noch nicht

Insbesondere in Großstädten wie Berlin müssen die Mieter mit oft sehr stark steigenden Mietpreisen rechnen
Insbesondere in Großstädten wie Berlin müssen die Mieter mit oft sehr stark steigenden Mietpreisen rechnen © picture-alliance / dpa / Wolfram Steinberg
Von Sören Brinkmann · 26.06.2014
Im Wahlkampf warben Union wie SPD für eine Bremse gegen drastisch steigende Mieten vor allem in Großstädten. Bei der Umsetzung der Pläne knirscht es zwischen den Koalitionspartnern aber noch ziemlich.
Die Union verlangt Nachbesserungen am Entwurf von Justizminister Heiko Maas. Sie kritisiert, dass die geplanten Regelungen zur Mietpreisbremse nicht klar formuliert seien. Das könne zu vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen.
Die Aufregung beim Koalitionspartner kann Florian Pronold von der SPD nicht nachvollziehen. Minister Maas habe einen sehr guten Entwurf vorgelegt – auf der Basis der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
"Und ich finde, wir brauchen keine Zeitverzögerungen, weil die Punkte, die angeführt werden von der Union, sind kleine Dinge, die wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch vernünftig regeln können. Und das sehe ich jetzt eigentlich keinen Grund hier, dass man solch harte Alarmglocken schrillen lässt, wie die Union das derzeit macht."
SPD ist sich sicher: Mietpreisbremse bereits ab 2015
Ab Anfang oder Mitte des kommenden Jahres werde die Mietpreisbremse gelten, gibt sich Pronold sicher.
Nach den Vorschlägen aus dem Justizministerium soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei neuen Verträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen soll es keine Mietpreisbegrenzung geben.
Die Kritik aus der Union richtet sich gegen die aus ihrer Sicht unklare Formulierung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Jeder neue Vertrag muss sich daran messen lassen, was die Vergleichsmiete ist. Und da wird es in vielen Fällen zu Streit kommen. Und wenn wir da keine klaren, objektiven Kriterien bieten, dann werden wir die Parteien eben vor Gericht treiben und damit geben wir denen eher Steine statt Brot."
Doch den Begriff und auch die Instrumente zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete gebe es seit Jahrzehnten, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Rechtsunsicherheit durch das Gesetz befürchtet er nicht. Ropertz wirft den Kritikern aus der Union Verschleppungstaktik vor:
"Es geht darum, möglicherweise die Mietpreisbremse ganz zu verhindern, vor allen Dingen aber, es so weit hinaus zu zögern, dass eine vernünftige Mietpreisbremse in diesem Jahr oder im nächsten Jahr nicht kommt. Und das ist aus unserer Sicht tatsächlich scheinheilig. Und wenn man sich die Argumente der CDU anschaut, die jetzt verbreitet werden, dann denke ich, macht es eigentlich keinen Sinn, darauf gestützt, die Mietpreisbremse verhindern zu wollen."
Linkspartei kritisiert die vorgesehenen Ausnahmen
Grundsätzliche Kritik am Entwurf kommt von der Opposition im Bundestag. Die Linkspartei kritisiert zum Beispiel, dass die Mietpreisbremse nur in bestimmten Regionen und nur für Bestandsimmobilien gelten soll.
Doch trotz aller Kritik – Florian Pronold von der SPD glaubt an die Unterstützung für das Thema in der Regierungskoalition:
"Es ist von allen drei Parteien im Wahlkampf propagiert worden, und es ist von allen dreien auch in den Koalitionsvertrag geschrieben worden. Und deswegen bin ich mir sicher: Die Mietpreisbremse wird kommen."
Auch aus Sicht des Justizministeriums ist der Zeitplan für die Mietpreisbremse nicht in Gefahr. Eine Sprecherin erklärte, man sei zeitlich im Soll.
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