Wissen und Eigentum

Von Guido Graf und Tarik Ahmia |
Immer mehr Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst sind im Internet kostenlos zugänglich. Den Nutzer freut es, die Autoren, Forscher und Künstler ärgert es meist. Denn ihre Rechte am geistigen Eigentum werden verletzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun ein wichtiges Urteil gefällt.
Seit sechs Jahren führen die Verlage der "Frankfurter Allgemeine" und der "Süddeutschen Zeitung" einen erbitterten Streit mit dem Perlentaucher. Sie wollten dem Online-Kulturmagazin gerichtlich verbieten lassen, Buchkritiken aus ihren Zeitungen zusammenzufassen und diese Resümees etwa an Internet-Buchhändler wie Amazon und buecher.de zu verkaufen. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein abschließendes Urteil gefällt und entschieden, dass das Geschäftsmodell des Perlentauchers geltendem Recht entspricht.

In dem Rechtsstreit ging auch darum, ob und inwieweit das Urheberrecht nicht nur Texte, Musik oder Filme, sondern auch Inhalte und Informationen schützt. Dahinter stehen wiederum größere Fragen: Wie ist die Balance zwischen den Urhebern, den Vermittlern und den Nutzern? Ist das geltende Urheberrecht noch Spiegel der Gesellschaft? Hören Sie dazu die Sendung "Wissen und Eigentum - Vom ewigen Wandel des Urheberrechts"
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