Wim Wenders und Nastassja Kinski
Nastassja Kinski als 13-Jährige im Film "Falsche Bewegung" von Wim Wenders (1975) © picture alliance / COLLECTION CHRISTOPHEL / Albatros Produktion
Eine Nacktszene und die Frage nach Verantwortung

Wim Wenders zieht seinen Film „Falsche Bewegung“ wegen einer Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski zurück. Der Fall wirft Fragen nach Macht und Verantwortung auf. Wie weit trägt der Verweis auf den damaligen Zeitgeist?
Wie soll man heute mit problematischen Szenen in älteren Filmen umgehen? Diese Frage wird aktuell heftig in der deutschen Filmbranche diskutiert. Auslöser ist „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975, einem Film des deutschen Regisseurs Wim Wenders. Darin ist die Schauspielerin Nastassja Kinski als 13-Jährige in einer Szene mit nacktem Oberkörper zu sehen. Ein Mann ohrfeigt sie und streichelt dann ihr Gesicht. Seit Jahren fordert sie, die Szene zu entfernen.
Inzwischen hat Wenders den Film vorerst aus allen aktuellen Auswertungsformen genommen. Doch der Fall ist kein Einzelfall. In der Filmgeschichte gibt es immer wieder Beispiele, in denen Schauspielerinnen später sexualisierte Darstellungen oder Machtverhältnisse am Set kritisierten.
Wenders bedauert Nacktszene mit Kinski – Kritik von Expertin
Wenders hatte vergangene Woche beim Deutschen Filmpreis erklärt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Er sagte aber auch, seinem damaligen 29-jährigen „Ich“ könne er keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film „in seiner Zeit“ gemacht. Aus dem Fall ergibt sich laut Wenders aber eine Frage, die alle Filmschaffenden betreffe: Wie geht man mit Filmerbe um? Er fragte, ob man eine Szene schneiden dürfe oder solle, wenn sie einer Schauspielerin wehtue, und bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch nannte die Äußerungen von Wenders „ausgesprochen unangemessen“. Sie kritisierte, Wenders habe die Verantwortung, die eigentlich bei ihm liege, mit seinem Appell an Publikum und Filmakademie „auf Tausende verteilt“. Seine Verweise auf den damaligen Zeitgeist, sein Alter und das Filmerbe wertete sie als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen.
Auch Kinskis Anwalt Christian Schertz kritisierte die Rede später als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz bereits seit Jahren verweigert, hatte der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten angekündigt.
Wim Wenders hat „Falsche Bewegung“ nun vorerst zurückgezogen. Das Werk von 1975 werde aus allen aktuellen Auswertungsformen genommen, teilte die Wim Wenders Stiftung am 3. Juni 2026 mit. Streaming-, TV- und Vertriebspartner würden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. In der Mitteilung entschuldigte sich Wenders bei Kinski: Die Schauspielerin hätte damals besser geschützt werden müssen. Außerdem erklärt er, die Gesellschaft müsse angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts finden.
Der Neue Deutsche Film und der Sexismus der 1970er-Jahre
Annette Brauerhoch erklärt den Neuen Deutschen Film in den 1970ern als Gegenbewegung zum Kino der Bundesrepublik der 1950er-Jahre. Die damals jungen Regisseure hätten sich von diesem alten Kino absetzen wollen, auch durch andere Produktionsformen. Nicht mehr Produzenten sollten den Film bestimmen, sondern die Autoren, also die Regisseure selbst.
Genau darin sieht Brauerhoch aber ein Problem: Der Autorenfilm habe die Vorstellung vom Künstler als Genie wieder stark gemacht, „was unter Umständen entlastend gewirkt hat für einen Regisseur wie Wim Wenders, der natürlich den Sexismus unverhohlen praktiziert hat, wie er in der Filmbranche üblich war“, so Brauerhoch. Zwar hätten die Jungfilmer ein neues Kino schaffen wollen, beim Sexismus der Branche hätten sie sich nach Brauerhochs Einschätzung aber nicht grundsätzlich von den älteren Filmemachern unterschieden.
Unter dem Schlagwort der sexuellen Revolution hat sich nach Ansicht der Filmexpertin auch nicht automatisch Gleichberechtigung durchgesetzt: „Es war ein Klima, in dem das, was als Befreiung vorgesehen war, immer auch natürlich patriarchal geprägt war und deswegen sehr ungleichmäßig sich ausgedrückt hat und meistens auf Kosten der Frauen ging.“
Eine 13-Jährige nackt an einem Filmset, noch dazu ohne ausreichende Vorbereitung auf diese Nacktheit, sei „heute nicht in Ordnung“ und sei es auch damals nicht gewesen, meint Schauspieler und Regisseur Julius Feldmeier. „Und wenn Wim sagt, dass es damals eine andere Zeit war, dann würde ich sagen: Das stimmt nicht ganz."
Machtstrukturen im Autorenkino: Kinski, Tatort und Brando
Zwar habe es in den 1970er-Jahren weniger Schutzmechanismen an Filmsets und weniger „Vokabular“ für Übergriffigkeit und Grenzüberschreitung gegeben. Gleichzeitig gab es aber auch schon ein Bewusstsein dafür, erklärt Feldmeier. Nastassja Kinski hätte selbst gesagt, dass sie schon damals gespürt hätte, es fühlte sich nicht richtig an.
Dabei hat es laut Feldmeier durchaus andere Modelle gegeben. Als Gegenbeispiel nennt er Edgar Reitz. Der habe 1968 an einem Mädchengymnasium Film unterrichtet, den Schülerinnen Kameras und Tonequipment gegeben und sie ermutigt, ihre eigenen Geschichten zu erzählen. Feldmeier sieht darin einen radikalen Gegenentwurf zu einem Autorenkino, in dem Regisseure Drehbücher schrieben, am Set über alles bestimmten und Entscheidungen trafen wie „Die Szene drehen wir nackt.“
Der Fall Wenders/Kinski steht nicht allein. In der Filmgeschichte gibt es mehrere Beispiele, in denen Schauspielerinnen später sexualisierte Darstellungen oder Machtverhältnisse am Set kritisierten. Kinski selbst war bereits gegen eine Nacktszene im Tatort „Reifezeugnis“ von 1977 vorgegangen. Auch Maria Schneider beschrieb die Sexszene mit Marlon Brando zu „Der letzte Tango in Paris“ später als verletzend. Brooke Shields kritisierte rückblickend „Die blaue Lagune“, in dem ihr sexuelles Erwachen als 14-Jährige ausgenutzt worden sei.
Umgang mit dem Filmerbe: Schneiden, schwärzen oder debattieren?
Die Filmwissenschaftlerin Brauerhoch sagt, es sei „eine sehr grundsätzliche Frage“, ob man Geschichte nachträglich korrigieren könne oder solle. Diese Frage berühre auch Debatten über Cancel Culture und Political Correctness. Wenn man damit anfange, müsse man konsequenterweise die gesamte Kunst-, Literatur- und Filmgeschichte in den Blick nehmen. Eine solche Korrektur mache das Geschehene für Kinski aber nicht ungeschehen. „Ganz wichtig ist es, die Debatte zu eröffnen. Aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren. Denn das sind ja auch wichtige Dokumente“, so die Filmwissenschaftlerin.
Schauspieler und Regisseur Julius Feldmeier sagt, es müsse ein Umgang damit gefunden werden, dass damals etwas stattgefunden habe, „was nicht hätte stattfinden sollen“. Er könne Wenders nicht auffordern, die Szene herauszuschneiden. Das sei Sache Kinskis. Möglich seien aus seiner Sicht aber auch andere Lösungen. Man könne zum Beispiel die Szene schwärzen. Entscheidend sei, dass Wenders nicht anderen eine Mitverantwortung gebe. „Den Ball will ich zu ihm zurückspielen und zu ihm sagen: Nein. Sehr geehrter Herr Wenders, es ist deine und ihre Verantwortung, damit jetzt umzugehen.
Onlinetext: Elena Matera

















