Wie eine Mutter ihr Kind ins Gefängnis holte
Thin Oahn war im dritten Monat schwanger, als sie verhaftet wurde. Die Anklage: Menschenhandel. Thin Oahn war Mitglied einer Schleuserbande, die illegal Vietnamesen nach Deutschland gebracht hatte. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Die junge Frau brachte wenige Wochen nach Prozessende ihr Kind zur Welt, das ihr sofort nach der Geburt weggenommen wurde - gegen ihren Willen. Stefan Teubner, Seelsorger für vietnamesische Flüchtlinge und Migranten in Berlin, hat die Frau während dieser Zeit betreut.
Stefan Teubner: "Das Jugendamt wollte eben das Kind sofort entziehen, hat diesen Antrag gestellt mit der Begründung, die Mutter sei nicht in der Lage, das Kind angemessen zu versorgen, dem hat in einem Eilantrag sofort am gleichen Tag noch das Familiengericht nicht stattgegeben, sie haben gesagt: Das ist keine Begründung, das geht nicht."
Denn die Rechtslage ist so:
Stefan Teubner: "Eine Mutter, die während ihrer Haftzeit ein Kind zur Welt bringt, hat das Recht, und auch das Kind hat das Recht, von der Mutter gepflegt zu werden. (…) Allein die Tatsache, dass Mutter und Kind in Haft verbleiben, ist kein zulässiger Grund, Mutter und Kind zu trennen."
Die Anwälte von Thin Oahn zogen vor das Kammergericht Berlin und dieses bestätigte ein Urteil aus dem Jahr 2001. Thin Oahn bekam ihr Baby zurück – 20 Tage nach der Geburt.
Stefan Teubner: "Inzwischen wurde der Druck aber auch so erhöht, dass sich das Jugendamt und Justizvollzugsanstalt zusammengesetzt haben, einen Hilfeplan erstellt haben und dann nach einer Woche es dann möglich war, Mutter und Kind gemeinsam in der Mutter-Kind-Station in der JVA in Pankow aufzunehmen."
Stefan Teubner kennt noch weitere Fälle, wo Mütter, die in der Haft ein Baby bekommen haben, nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert wurden.
"Die sind auf die Informationen entweder der Justiz oder der Jugendämter angewiesen, wenn die sagen, das Kind kann hier nicht sein, muss weg, sagen die: Aha, das muss wohl so sein, und dann ist es manchmal unsere Aufgabe oder Aufgabe der Rechtsanwälte, ihnen zu sagen: Nein, Mutter-Kind haben einen besonderen Grundrechtsschutz, und da müssen auch andere Maßnahmen überlegt werden."
Thin Oahn wurde im Januar nach Niedersachsen verlegt, in die Justizvollzugsanstalt Vechta. Dort gibt es eine Station, in der Mütter mit ihren Kindern bis zu sechs Jahren gemeinsam verbringen können.
Stefan Teubner: "Das Jugendamt wollte eben das Kind sofort entziehen, hat diesen Antrag gestellt mit der Begründung, die Mutter sei nicht in der Lage, das Kind angemessen zu versorgen, dem hat in einem Eilantrag sofort am gleichen Tag noch das Familiengericht nicht stattgegeben, sie haben gesagt: Das ist keine Begründung, das geht nicht."
Denn die Rechtslage ist so:
Stefan Teubner: "Eine Mutter, die während ihrer Haftzeit ein Kind zur Welt bringt, hat das Recht, und auch das Kind hat das Recht, von der Mutter gepflegt zu werden. (…) Allein die Tatsache, dass Mutter und Kind in Haft verbleiben, ist kein zulässiger Grund, Mutter und Kind zu trennen."
Die Anwälte von Thin Oahn zogen vor das Kammergericht Berlin und dieses bestätigte ein Urteil aus dem Jahr 2001. Thin Oahn bekam ihr Baby zurück – 20 Tage nach der Geburt.
Stefan Teubner: "Inzwischen wurde der Druck aber auch so erhöht, dass sich das Jugendamt und Justizvollzugsanstalt zusammengesetzt haben, einen Hilfeplan erstellt haben und dann nach einer Woche es dann möglich war, Mutter und Kind gemeinsam in der Mutter-Kind-Station in der JVA in Pankow aufzunehmen."
Stefan Teubner kennt noch weitere Fälle, wo Mütter, die in der Haft ein Baby bekommen haben, nicht ausreichend über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert wurden.
"Die sind auf die Informationen entweder der Justiz oder der Jugendämter angewiesen, wenn die sagen, das Kind kann hier nicht sein, muss weg, sagen die: Aha, das muss wohl so sein, und dann ist es manchmal unsere Aufgabe oder Aufgabe der Rechtsanwälte, ihnen zu sagen: Nein, Mutter-Kind haben einen besonderen Grundrechtsschutz, und da müssen auch andere Maßnahmen überlegt werden."
Thin Oahn wurde im Januar nach Niedersachsen verlegt, in die Justizvollzugsanstalt Vechta. Dort gibt es eine Station, in der Mütter mit ihren Kindern bis zu sechs Jahren gemeinsam verbringen können.