Wer Wissen der Urvölker nutzt, muss zahlen
Auf dem Erdgipfel von Rio 1992 wurde unter anderem die Biodiversitäts-Konvention verabschiedet. Diese sieht vor, indigene Völker angemessen an den Gewinnen der Industrie zu beteiligen, wenn diese ihr Wissen von Naturstoffen nutzt. Im Falle der Pharmaindustrie bedarf es aber oft des Drucks durch die Medien, damit Geld an die Ureinwohner fließt, sagt Doris Schröder.
Liane von Billerbeck: Roiboschtee und Hoodia Appetitzügler – all diese Mittel gibt es nur, weil die Pharma- und Lebensmittelindustrie das Wissen indigener Völker ausnutzt, ohne sie am Gewinn zu beteiligen.
Aus Bonn ist jetzt Doris Schröder zugeschaltet, sie ist Professorin für Moralphilosophie, arbeitet hier ein halbes Jahr an der Universität von Central Lancashire in England und ein halbes Jahr an der Universität Melbourne in Australien. Benefit Sharing ist eines ihrer Themen, und zwar auch als Gastprofessorin an der Europäischen Akademie für die Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen. Frau Schröder, ich grüße Sie!
Doris Schröder: Guten Tag, Frau von Billerbeck!
von Billerbeck: Wie gut klappt das Teilen der Gewinne, das Benefit Sharing, bisher?
Schröder: In manchen Fällen klappt es gut, aber ich würde sagen, in 80 Prozent der Fälle wird noch von Biopiraterie gesprochen, das heißt, die Gewinne werden nicht fair geteilt.
von Billerbeck: Wo liegen denn die Hauptprobleme und warum ist dieses Teilen so schwierig?
Schröder: Erst mal ist es natürlich so, wenn man etwas teilt – und man musste das vor 20 Jahren nicht machen –, dann fragt man sich als Industriepartner: Warum soll ich jetzt teilen mit zum Beispiel indigenen Völkern, wenn seit hunderten von Jahren es völlig üblich war, dass Botaniker oder Pharmazeutiker in die Entwicklungsländer fahren, etwas nehmen und dann ein Produkt daraus machen? Die würden dann zum Beispiel argumentieren: Wir haben die Forschung finanziert, ob wir nun die Pflanze aus Belgien oder aus Südafrika nehmen, das spielt ja keine große Rolle. Wir haben sozusagen diesen Gewinn erarbeitet für uns.
von Billerbeck: Auf welche Hindernisse stoßen denn nun indigene Völker, wenn sie ihre Rechte und auch eine Gewinnbeteiligung einfordern wollen bei diesen Konzernen, die ja von ihrem Wissen profitiert haben?
Schröder: Aus juristischer Basis sollten sie eigentlich auf keine Hindernisse stoßen, denn seit dem Erdgipfel in Rio 1992 ist es vorgeschrieben, dass das traditionelle Wissen von indigenen Völkern, wenn man das benutzt, dass man dann die Gewinne teilen muss. Und da haben alle Länder der Welt unterschrieben, problematischerweise leider nicht die Vereinigten Staaten. Aber wenn zum Beispiel ein deutscher Forscher sich etwas aus Botswana aneignet, traditionelles Wissen, dann müsste er juristisch oder sie juristisch gesehen teilen. Aber das kommt jetzt natürlich dazu, dass das zwar schon 1992 beschlossen wurde, aber das muss natürlich in die nationalen Gesetze erst mal umgesetzt werden, zum Beispiel in Deutschland gibt es erst seit 2007 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt, und von dem Moment an, wo das Gesetz in dem speziellen Land aktiv wird, von diesem Moment an müssen die Forscher ja darüber auch noch informiert werden und bereit sein, das so zu machen.
von Billerbeck: Gehen wir mal von einem konkreten Fall aus, das ist so der bekannteste Fall von Benefit Sharing, das ist der Hoodia Kaktus der San aus der Kalahari-Wüste. Wie wurde eigentlich die Pharmaindustrie aufmerksam auf die appetitzügelnde Wirkung dieser Hoodia?
Schröder: Das geht schon sehr weit zurück. Im Beginn des 20. Jahrhunderts wurden schon Botaniker darauf aufmerksam, dass eben dieser Kaktus mögliche Appetitzüglerwirkung hat, und dann wurde es auch sogar schon in Büchern publiziert. Aber erst in den 80er-Jahren wurde genau identifiziert, wie dieser Wirkstoff funktioniert, und seit 1997 gibt es ein Patent. Und es gab keinerlei Gewinnteilung mit der indigenen Population, ganz im Gegenteil, dieser Fall, der wurde auch deshalb bekannt, weil die Firma gesagt hat: Wir dachten, die San oder die Buschmänner wären ausgestorben. Und das war natürlich ganz extrem.
von Billerbeck: Wie kam denn nun eine Einigung zwischen diesem Volk der San aus der Kalahari und der Pharmaindustrie zustande?
Schröder: Das gibt eine Organisation in Südafrika, die hat den San geholfen, und zwar heißen die Biowatch, die haben die darauf aufmerksam gemacht, dass ein Patent eingereicht worden ist und mit deren Hilfe wurden dann Proteste angemeldet. Und sobald die Medien involviert waren, hat dann auch die Firma sich bereiterklärt, Verhandlungen zu führen, und innerhalb von zwei Jahren wurden dann auch Gewinnteilungsverträge geschlossen.
von Billerbeck: Warum bekamen denn aber nun nicht die San das Patent dieses Wirkstoffs?
Schröder: Das Patentrecht ist ja so, dass der Erfinder oder die Erfinderin genannt werden muss, und die sind ja in dem Sinne keine Erfinder. Das Wissen an sich ist dafür nicht geeignet, das ist nicht geeignet für eine Patentapplikation.
von Billerbeck: Wie verhält sich denn die Pharmaindustrie gegenüber Forderungen der Urvölker?
Schröder: Sehr zurückhaltend zum Teil, in dem Sinne sogar, dass sie sagen, dann machen wir lieber Forschung mit Mikroorganismen vom Meeresboden, denn das ist wirklich zu kompliziert und zu teuer und die Strukturen, die Entscheidungsstrukturen der indigenen Völker sind nicht ausgebaut genug, dass man da eine schnelle Verhandlung führen kann und das wird einfach die Forschung zu sehr aufhalten.
von Billerbeck: Deutschlandradio Kultur, wie die indigenen Völker am Gewinn beteiligt werden können, den die Pharmabranche aus ihrem Wissen zieht, das ist das Thema im Gespräch mit Doris Schröder, derzeit Gastprofessorin an der Europäischen Akademie für die Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen. Wie kann es denn sein, dass in Zukunft die Rechte von Urvölkern an ihrem traditionellen Medizinwissen besser verteidigt werden?
Schröder: Es gibt einen Plan, der wurde schon vor mehreren Jahren von Indien und Brasilien und anderen Entwicklungsländern eingereicht, und der besagt, dass man in das Patentrecht selber noch etwas einbaut, damit die Konvention über Biologische Vielfalt realisiert wird. Wie das aussehen würde, ist: Wenn man ein Patent anmeldet, dann müsste man in dem Moment sagen, dass man entweder traditionelles Wissen benutzt hat oder nicht, wenn ja, müsste man nachweisen, dass man die Zustimmung des Urvolkes hat und außerdem auch schon Verhandlungen begonnen hat über Gewinnteilung. Das stößt allerdings auf wenig Interesse bei europäischen Ländern, Japan und den Vereinigten Staaten.
von Billerbeck: Welche Chancen haben denn indigene Völker, wenn sie von sich aus, also ganz alleine, aktiv werden?
Schröder: Dass sie überhaupt erst mal darauf aufmerksam werden, ist ja schon das erste Problem, denn das sind ja normalerweise keine Völker, die Fernsehen haben und die überhaupt erfahren, wenn ein Patent mit ihrem Wissen verabschiedet wurde. Das geht also quasi kaum ohne Hilfe von außen, meistens durch die Medien, das ist eigentlich das Wichtigste, weil, ohne dass die Medien involviert sind, ist normalerweise die Industrie nicht bereit, auf Verhandlungen einzugehen.
von Billerbeck: Und wer kann diese Unterstützung noch leisten, also rechtlich?
Schröder: Es gibt natürlich sehr viele gute Anwälte, die das dann in dem rechtlichen System im jeweiligen Land verteidigen könnten, aber die muss man erst mal bezahlen können. Insofern kommen dann Ausgaben, die von irgendjemandem getragen werden müssen, zum Beispiel von einer wohltätigen Vereinigung, dazu. Wenn das dann stimmt, ein guter Anwalt plus gute Präsenz in den Medien, dann klappt es oft schnell, dass die Verhandlungen beginnen.
von Billerbeck: Klingt trotzdem danach, als ob die Hürde relativ hoch ist.
Schröder: Die Hürde ist definitiv relativ hoch, Sie sehen das auch daran, dass es relativ wenige Abschlüsse von Verhandlungen gibt. Der Hoodia-Kaktus ist der bekannteste Fall, und selbst da sind noch keine großen Gelder eingeflossen. Der einzig andere bekannte Fall ist aus Indien, das Khanivolk in Kerala hat auch eine bestimmte Pflanze schon seit Jahrhunderten benutzt, und zwar als Energiespender, und da gab es auch schon einen Vertrag 1997, also sehr früh schon, und da fließen Gelder, aber in sehr kleinem Umfang.
von Billerbeck: Wie sehen Sie die Zukunftsaussichten für die Gewinnteilung an diese indigenen Völker?
Schröder: Das liegt sehr daran, ob zum Beispiel Amerika endlich der Konvention beitritt, und ob Europa, Japan und Amerika es sich zum Ziel machen, die Konvention der Biologischen Vielfalt so ernst zu nehmen wie das internationale Patentrecht.
Aus Bonn ist jetzt Doris Schröder zugeschaltet, sie ist Professorin für Moralphilosophie, arbeitet hier ein halbes Jahr an der Universität von Central Lancashire in England und ein halbes Jahr an der Universität Melbourne in Australien. Benefit Sharing ist eines ihrer Themen, und zwar auch als Gastprofessorin an der Europäischen Akademie für die Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen. Frau Schröder, ich grüße Sie!
Doris Schröder: Guten Tag, Frau von Billerbeck!
von Billerbeck: Wie gut klappt das Teilen der Gewinne, das Benefit Sharing, bisher?
Schröder: In manchen Fällen klappt es gut, aber ich würde sagen, in 80 Prozent der Fälle wird noch von Biopiraterie gesprochen, das heißt, die Gewinne werden nicht fair geteilt.
von Billerbeck: Wo liegen denn die Hauptprobleme und warum ist dieses Teilen so schwierig?
Schröder: Erst mal ist es natürlich so, wenn man etwas teilt – und man musste das vor 20 Jahren nicht machen –, dann fragt man sich als Industriepartner: Warum soll ich jetzt teilen mit zum Beispiel indigenen Völkern, wenn seit hunderten von Jahren es völlig üblich war, dass Botaniker oder Pharmazeutiker in die Entwicklungsländer fahren, etwas nehmen und dann ein Produkt daraus machen? Die würden dann zum Beispiel argumentieren: Wir haben die Forschung finanziert, ob wir nun die Pflanze aus Belgien oder aus Südafrika nehmen, das spielt ja keine große Rolle. Wir haben sozusagen diesen Gewinn erarbeitet für uns.
von Billerbeck: Auf welche Hindernisse stoßen denn nun indigene Völker, wenn sie ihre Rechte und auch eine Gewinnbeteiligung einfordern wollen bei diesen Konzernen, die ja von ihrem Wissen profitiert haben?
Schröder: Aus juristischer Basis sollten sie eigentlich auf keine Hindernisse stoßen, denn seit dem Erdgipfel in Rio 1992 ist es vorgeschrieben, dass das traditionelle Wissen von indigenen Völkern, wenn man das benutzt, dass man dann die Gewinne teilen muss. Und da haben alle Länder der Welt unterschrieben, problematischerweise leider nicht die Vereinigten Staaten. Aber wenn zum Beispiel ein deutscher Forscher sich etwas aus Botswana aneignet, traditionelles Wissen, dann müsste er juristisch oder sie juristisch gesehen teilen. Aber das kommt jetzt natürlich dazu, dass das zwar schon 1992 beschlossen wurde, aber das muss natürlich in die nationalen Gesetze erst mal umgesetzt werden, zum Beispiel in Deutschland gibt es erst seit 2007 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt, und von dem Moment an, wo das Gesetz in dem speziellen Land aktiv wird, von diesem Moment an müssen die Forscher ja darüber auch noch informiert werden und bereit sein, das so zu machen.
von Billerbeck: Gehen wir mal von einem konkreten Fall aus, das ist so der bekannteste Fall von Benefit Sharing, das ist der Hoodia Kaktus der San aus der Kalahari-Wüste. Wie wurde eigentlich die Pharmaindustrie aufmerksam auf die appetitzügelnde Wirkung dieser Hoodia?
Schröder: Das geht schon sehr weit zurück. Im Beginn des 20. Jahrhunderts wurden schon Botaniker darauf aufmerksam, dass eben dieser Kaktus mögliche Appetitzüglerwirkung hat, und dann wurde es auch sogar schon in Büchern publiziert. Aber erst in den 80er-Jahren wurde genau identifiziert, wie dieser Wirkstoff funktioniert, und seit 1997 gibt es ein Patent. Und es gab keinerlei Gewinnteilung mit der indigenen Population, ganz im Gegenteil, dieser Fall, der wurde auch deshalb bekannt, weil die Firma gesagt hat: Wir dachten, die San oder die Buschmänner wären ausgestorben. Und das war natürlich ganz extrem.
von Billerbeck: Wie kam denn nun eine Einigung zwischen diesem Volk der San aus der Kalahari und der Pharmaindustrie zustande?
Schröder: Das gibt eine Organisation in Südafrika, die hat den San geholfen, und zwar heißen die Biowatch, die haben die darauf aufmerksam gemacht, dass ein Patent eingereicht worden ist und mit deren Hilfe wurden dann Proteste angemeldet. Und sobald die Medien involviert waren, hat dann auch die Firma sich bereiterklärt, Verhandlungen zu führen, und innerhalb von zwei Jahren wurden dann auch Gewinnteilungsverträge geschlossen.
von Billerbeck: Warum bekamen denn aber nun nicht die San das Patent dieses Wirkstoffs?
Schröder: Das Patentrecht ist ja so, dass der Erfinder oder die Erfinderin genannt werden muss, und die sind ja in dem Sinne keine Erfinder. Das Wissen an sich ist dafür nicht geeignet, das ist nicht geeignet für eine Patentapplikation.
von Billerbeck: Wie verhält sich denn die Pharmaindustrie gegenüber Forderungen der Urvölker?
Schröder: Sehr zurückhaltend zum Teil, in dem Sinne sogar, dass sie sagen, dann machen wir lieber Forschung mit Mikroorganismen vom Meeresboden, denn das ist wirklich zu kompliziert und zu teuer und die Strukturen, die Entscheidungsstrukturen der indigenen Völker sind nicht ausgebaut genug, dass man da eine schnelle Verhandlung führen kann und das wird einfach die Forschung zu sehr aufhalten.
von Billerbeck: Deutschlandradio Kultur, wie die indigenen Völker am Gewinn beteiligt werden können, den die Pharmabranche aus ihrem Wissen zieht, das ist das Thema im Gespräch mit Doris Schröder, derzeit Gastprofessorin an der Europäischen Akademie für die Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen. Wie kann es denn sein, dass in Zukunft die Rechte von Urvölkern an ihrem traditionellen Medizinwissen besser verteidigt werden?
Schröder: Es gibt einen Plan, der wurde schon vor mehreren Jahren von Indien und Brasilien und anderen Entwicklungsländern eingereicht, und der besagt, dass man in das Patentrecht selber noch etwas einbaut, damit die Konvention über Biologische Vielfalt realisiert wird. Wie das aussehen würde, ist: Wenn man ein Patent anmeldet, dann müsste man in dem Moment sagen, dass man entweder traditionelles Wissen benutzt hat oder nicht, wenn ja, müsste man nachweisen, dass man die Zustimmung des Urvolkes hat und außerdem auch schon Verhandlungen begonnen hat über Gewinnteilung. Das stößt allerdings auf wenig Interesse bei europäischen Ländern, Japan und den Vereinigten Staaten.
von Billerbeck: Welche Chancen haben denn indigene Völker, wenn sie von sich aus, also ganz alleine, aktiv werden?
Schröder: Dass sie überhaupt erst mal darauf aufmerksam werden, ist ja schon das erste Problem, denn das sind ja normalerweise keine Völker, die Fernsehen haben und die überhaupt erfahren, wenn ein Patent mit ihrem Wissen verabschiedet wurde. Das geht also quasi kaum ohne Hilfe von außen, meistens durch die Medien, das ist eigentlich das Wichtigste, weil, ohne dass die Medien involviert sind, ist normalerweise die Industrie nicht bereit, auf Verhandlungen einzugehen.
von Billerbeck: Und wer kann diese Unterstützung noch leisten, also rechtlich?
Schröder: Es gibt natürlich sehr viele gute Anwälte, die das dann in dem rechtlichen System im jeweiligen Land verteidigen könnten, aber die muss man erst mal bezahlen können. Insofern kommen dann Ausgaben, die von irgendjemandem getragen werden müssen, zum Beispiel von einer wohltätigen Vereinigung, dazu. Wenn das dann stimmt, ein guter Anwalt plus gute Präsenz in den Medien, dann klappt es oft schnell, dass die Verhandlungen beginnen.
von Billerbeck: Klingt trotzdem danach, als ob die Hürde relativ hoch ist.
Schröder: Die Hürde ist definitiv relativ hoch, Sie sehen das auch daran, dass es relativ wenige Abschlüsse von Verhandlungen gibt. Der Hoodia-Kaktus ist der bekannteste Fall, und selbst da sind noch keine großen Gelder eingeflossen. Der einzig andere bekannte Fall ist aus Indien, das Khanivolk in Kerala hat auch eine bestimmte Pflanze schon seit Jahrhunderten benutzt, und zwar als Energiespender, und da gab es auch schon einen Vertrag 1997, also sehr früh schon, und da fließen Gelder, aber in sehr kleinem Umfang.
von Billerbeck: Wie sehen Sie die Zukunftsaussichten für die Gewinnteilung an diese indigenen Völker?
Schröder: Das liegt sehr daran, ob zum Beispiel Amerika endlich der Konvention beitritt, und ob Europa, Japan und Amerika es sich zum Ziel machen, die Konvention der Biologischen Vielfalt so ernst zu nehmen wie das internationale Patentrecht.