Wenn dem Smiley das Grinsen vergeht

Von Udo Pollmer · 17.10.2010
Jeder Gast soll in Zukunft beim Betreten eines gastronomischen Betriebs an einem lachenden oder weinenden Smiley erkennen, wie's die Küche mit der Hygiene hält. Doch da gibt es noch einige praktische Dinge zu beachten.
Berlin-Pankow war Deutschlands Vorreiter: Dort wurden erstmals Gaststätten mit einem Smiley versehen, je nachdem, ob die Hygiene in Ordnung war oder nicht. Nun ist beabsichtigt, den Hygiene-Smiley bundesweit einzuführen. So der Beschluss der Konferenz der Verbraucherschutzminister.

Der Smiley kommt. Wahrscheinlich. Die Konferenz der Verbraucherschutzminister hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende des Jahres herausfinden will, wie der Smiley bundesweit eingeführt werden kann. Jeder Gast soll in Zukunft beim Betreten eines gastronomischen Betriebs an einem lachenden oder weinenden Smiley erkennen, wie's die Küche mit der Hygiene hält. Ganz simpel.

In Dänemark hat sich die Methode bewährt. In kurzer Zeit mühten sich auch traditionelle Schmuddelbetriebe um mehr Sauberkeit. Diese Idee wurde vom Berliner Bezirk Pankow übernommen – mit durchschlagendem Erfolg. Im Internet kann sich jeder Bürger in einer sogenannten Ekelliste ein Bild von den Zuständen in besonders unhygienischen Küchen machen. Vorher gab es großes Theater, aber als die Fotos der Lebensmittelkontrolle im Netz zu sehen waren, herrschte betretenes Schweigen. Denn es handelte sich nicht um Unsauberkeiten, sondern um untragbare Zustände.

Die Lebensmittelkontrolleure berichten, dass neuerdings bereits der Hinweis auf eine Veröffentlichung prompte Wirkung zeigt. Mit den üblichen juristischen Mitteln wie Bußgeldern sei hingegen nichts auszurichten, ja nicht einmal Betriebsschließungen haben bisher Erfolg gezeitigt. Das ganze Procedere sei zudem langwierig, aufwendig und teuer.

Natürlich läuft die Gastronomie Sturm dagegen. Die Lebensmittelwirtschaft sieht den Rechtsstaat in Gefahr und fragt sich natürlich, wohin ein derartiges Vorgehen auf lange Sicht führt: Mit der gleichen Logik könnte man ja auch etwaige Verstöße großer Konzerne publik machen. Oder säumige Steuerzahler im Internet mit Auszügen aus dem Steuerbescheid bloßstellen. Der Phantasie sind Tür und Tor geöffnet. Es werden Störenfriede einfach öffentlich an den Pranger gestellt – so wie im Mittelalter.

Wirklich rechtsstaatlich ist das nicht – aber wirksam. Es ist schon komisch: Die Bilder, die die Behörden von Pankow ins Netz gestellt haben, sind abstoßend. Und da fragt man sich natürlich, warum kann eine Behörde solche Betriebe nicht von jetzt auf gleich dichtmachen? Wenn sich Nagetiere in der Küche verproviantieren – dann ist das ein Hygienerisiko. Und gegen diese Gesundheitsgefahr ist der Staat anscheinend machtlos. Stattdessen droht er in seiner Hilflosigkeit mit der Presse?!

Das Lebensmittelrecht schützt aufgrund der aberwitzigen Unübersichtlichkeit nicht die Verbraucher und es bietet auch den Unternehmen keine Rechtssicherheit – schon gar nicht gastronomischen Betrieben mit chinesischer oder thailändischer Küche, die mit Juristendeutsch rein gar nichts anfangen können. Das Lebensmittelrecht alimentiert in erster Linie die Juristen.

Unabhängig von Rechtsfragen gibt es ein paar praktische Dinge, die beim Smiley zu beachten sind. Erstens müssen alle Betriebe gleich oft und in gleicher Weise kontrolliert werden. Zweitens sollten beanstandete Betriebe die Möglichkeit haben, innerhalb einer vertretbaren Frist noch einmal nachkontrolliert zu werden. Doch genau hier hapert es. Denn dazu müsste die Lebensmittelkontrolle personell genauso gut aufgestellt sein wie beim Vorbild Dänemark. Davon sind wir meilenweit entfernt.

Und nun zum dritten Punkt: Es gibt ja nicht nur Klagen von Behörden über Hersteller sondern auch von Herstellern über kleinliche und inkompetente Kontrolleure. In Berlin-Pankow war das elegant gelöst: Mit den Fotos konnte sich jeder Betrachter seine eigene Meinung bilden. Denn jeder weiß, wie eine Küche aussieht und dass man auch im eigenen Kühlschrank schon mal verdorbene Erdbeeren entdeckt. So unappetitlich die Bilder im Internet manchmal sein mögen, sie schützen die ordentlichen Gastronomen auch vor Behördenwillkür. Genau diese Bilder, also die Beweismittel, sollen in Zukunft nicht mehr gezeigt werden - falls der Smiley kommen sollte.

Wie wär’s, wenn wir die Smileys in unseren Behörden einführen würden – damit auch jeder Bürger, jeder Gastronom sehen kann, wie sauber der Kontrolleur arbeitet? Mahlzeit!

Literatur:
- Bezirksverwaltung Pankow: Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow.
www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/Ordnung/smiley.html
- DEHOGA Bundesverband: DEHOGA zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ("Hygiene-Smiley"). Aktuell – Informationen für die Branche v. 23. Sept. 2010
- Wallau R: Die sog. Negativliste von Pankow – ein rechtswidriges Experiment. Positionspapier des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde; ohne Datum