Kommentar zur AfD
Der Rechtsstaat müsse endlich seine wehrhaften Instrumente gegen die AfD mobilisieren, sagt der Journalist Heribert Prantl © picture alliance / dpa / Fabian Sommer
Zeit für eine demokratische Mobilmachung
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Das Verwaltungsgericht Köln hat vorerst die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ gestoppt. Der Journalist und Jurist Heribert Prantl fordert weiter ein Verbotsverfahren gegen die Partei. Sein Plädoyer für den „Mut zur Intoleranz“.
„Mut zur Intoleranz“: Das ist ein Wort von Carlo Schmid, einem der Väter und Vordenker des Grundgesetzes. Er sagte es im September 1948, zum Auftakt der Grundgesetzberatungen des Parlamentarischen Rats in Bonn. Carlo Schmid hat dann 1949 die Instrumente der wehrhaften Demokratie, also das Parteiverbot und die Verwirkung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz verankert wurden, so begründet:
Man müsse die politischen Freiheiten „denen versagen, die nichts anderes wollen, als mit Hilfe dieser Grundrechte den Geist dieser Verfassung zu benagen oder ihm das Lebenslicht auszublasen“. Anders gesagt: Zu den Freiheiten der Demokratie gehört nicht die Freiheit, die Demokratie und ihre Grundwerte umzubringen. Das galt 1949 und das gilt 2026 nicht minder.
Schutz vor einer autoritären Wende
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Haupt- und Eingangssatz des Grundgesetzes ist nicht einfach schönes Verfassungspathos. Er hat Auswirkungen darauf, wie der Verfassungsstaat mit denen umgehen soll, die dieses höchste aller Grundrechte verbiegen und verachten.
Der Schutz der Menschenwürde steht nicht unter einem Prozentvorbehalt. Es geht um den konkreten Schutz von Menschen: von migrantischen Menschen, von Juden, von Menschen mit Behinderungen. Um sie geht es bei einem Verbotsantrag. Es geht um ihren Schutz vor einer autoritären Wende in Deutschland.
Diese autoritäre Wende ist exemplarisch im geplanten Regierungsprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt auf 156 Seiten beschrieben. Zur geplanten autoritären AfD-Wende gehört es, dass Initiativen und Vereine – vom Sportverein bis zum Kulturverein – nur noch gefördert werden sollen, wenn sie zuvor ein Bekenntnis zu sogenannten patriotischen Grundwerten abgelegt haben; geplant ist also die „AfD-isierung“ der deutschen Gesellschaft.
Zur autoritären Wende gehören auch massive und umfangeiche Abschiebungsoffensiven. Die sogenannte Remigration, über die im November 2023 noch konspirativ in Potsdamer Hinterzimmern beraten wurde, ist mittlerweile Teil des Programms der Bundes-AfD und Leitmotiv des geplanten AfD-Regierungsprogramms für Sachsen-Anhalt.
Frage der Verfassungswidrigkeit
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es kann aber nicht entscheiden, wenn kein Antrag gestellt wird. Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag sind die einzigen, die einen Verbotsantrag gegen die AfD stellen können. Aber sie drücken sich seit Jahren darum herum.
Es gibt zwar seit kurzem eine vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln dazu, dass die Bundes-AfD vom Verfassungsschutz bis zu einem endgültigen Urteil nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden darf. Aber es handelt sich zum einen ja nur um eine vorläufige Entscheidung.
Zum anderen ist das Verwaltungsgericht Köln nicht die Vorinstanz des Bundesverfassungsgerichts. Und schließlich berührt die Kölner Entscheidung nicht die höchstrichterlich schon bestätigten Einstufungen der AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch.
Kleines und großes Verbotsverfahren
Eine lebendige Demokratie braucht Selbstbewusstsein und Verteidigungsbereitschaft. Dazu gehört erstens das große Verbotsverfahren gegen eine verfassungsfeindliche Partei. Dazu gehört zweitens das kleine Verbotsverfahren gegen einzelne verfassungsfeindliche Politiker.
Es gilt, diesen Artikel gegen Björn Höcke, den Anführer der AfD in Thüringen, anzuwenden. Bei seinen Reden benutzt er gern das Wort „entartet“, bei Wahlkampfauftritten spricht er vom angestammten „Lebensraum“. Er ist ein Neonazi. Er preist sich und seinesgleichen als „Tat-Elite“; das war einst die Selbstbezeichnung der SS. Das Grundgesetz hat dazu eine klare Botschaft: „Nie wieder.“
Es ist höchste Zeit für eine demokratische Mobilmachung. Es ist höchste Zeit für einen Verbotsantrag gegen die AfD.









