Politisches Statement von Arminia Bielefeld

Sollten Sportvereine Wahlempfehlungen abgeben?

04:49 Minuten
Fans von Arminia Bielefeld bei einem Heimspiel in der Schüco-Arena
Die Wahlempfehlung der Vereinsspitze von Arminia Bielefeld an Fans wird von manchen auch kritisch gesehen. © Imago / Dünhölter SportPresseFoto
Von Thomas Wheeler · 22.05.2022
Audio herunterladen
"Im Stadion für die Blauen – unser Landtag ohne die Blauen": Arminia Bielefeld gab vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ein politisches Statement ab. Unser Autor Thomas Wheeler hält eine solche Positionierung für schwierig.
Arminia Bielefeld hat für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen eine Wahlempfehlung abgegeben. Vor einer Woche rief der Fußball-Bundesliga-Absteiger dazu auf, nicht die AfD zu wählen. In einem Facebook-Post heißt es wörtlich: "Heute ist Landtagswahl in unserem Bundesland. Geht wählen und unterstützt unsere Demokratie. Für Arminen gilt dabei der einfache Merksatz: ´Im Stadion für die Blauen - unser Landtag ohne die Blauen.`"
Nun, Vereine und damit auch Sportvereine sind nicht an den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Neutralitätsgebotes gebunden. Dieser leitet sich aus dem Anspruch von Parteien auf chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes ab. Die Geltung eines allgemeinen Gebots politischer Neutralität ergibt sich auch nicht aus dem Sportverbandsrecht.
Zwar enthalten die Satzungen übergeordneter Sportverbände regelmäßig ein Bekenntnis zu parteipolitischer Neutralität. Diesen Grundsatz vertritt beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund DOSB. Diese Bekenntnisse gelten jedoch nur für jeden einzelnen Sportverband selbst.
Ein allgemeingültiges sportverbandliches Neutralitätsgebot als solches gibt es nicht. Dessen Annahme widerspräche der Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9, Absatz 1 Grundgesetz. Danach dürfen sich natürliche Personen zu einem Verein zusammenschließen und besitzen das Recht, ihre eigenen Wert-Moralvorstellungen in der Vereinssatzung zum Ausdruck zu bringen.

Auch für den Fußball gilt die Vereinssatzung

Für problematisch und im Ansinnen für unglaubwürdig halte ich es allerdings, wenn die Profiabteilung von Arminia Bielefeld, die als Kommanditgesellschaft auf Aktien ausgegliedert ist, aber als Verein wahrgenommen wird, juristisch gegen die Satzung des Stammvereins verstößt.
Darin steht nämlich in Paragraf 2, Zweck und Aufgabe des Vereins, der Verein ist politisch und weltanschaulich neutral. Ein paar Zeilen weiter unten übernimmt der Klub dann aber doch eine politische Rolle und erklärt, er trete rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entgegen.
Ja, was denn nun, liebe Arminen, seid Ihr nun politisch neutral oder nicht? Hinzukommt noch ein Problem.

Wenn ein Verein öffentlich eine politische Meinung äußert, spricht er quasi für alle im Klub, auch wenn manche Mitglieder damit gar nicht einverstanden sind. Jedes Mitglied muss sich aber darauf verlassen können, dass der Verein sich an seine Satzung hält.

Das bedeutet auch, er hat dem Zweck nachzukommen, den er in seiner Satzung formuliert hat. Bei Arminia Bielefeld heißt es, Zweck des Vereins sei es, die körperliche Ertüchtigung und sportliche Förderung seiner Mitglieder, die Pflege von Sportgemeinschaft und Geselligkeit sowie die Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere der Jugend, bei sportlichen Übungen.

Gemeinnützigkeit kann verloren gehen

Vor diesem Hintergrund hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit gewährt. Wenn ein Verein davon abweicht, besteht das Risiko, dass die Gemeinnützigkeit verloren geht und damit auch die Steuervorteile. Diese Gefahr, kann ich mir vorstellen, droht aber sicherlich eher kleineren Vereinen. Ob sich die Gesetzeshüter aber wirklich mit einem Profifußballklub anlegen? Da habe ich meine Zweifel.
Selbst wenn dies bei einer politischen Meinungsäußerung, wie im Fall der Wahlempfehlung von Arminia Bielefeld zur NRW-Landtagswahl, allemal angebracht wäre. Zumindest mit dem zarten Hinweis, doch vorher einfach mal einen Blick in die eigene Satzung zu werfen. Deshalb liebe Sportklubs, egal ob Profis oder Amateure, denkt doch vorher lieber zweimal nach, bevor ihr euch so weit aus dem Fenster lehnt.

Abonnieren Sie unseren Denkfabrik-Newsletter!

Hör- und Leseempfehlungen zu unserem Jahresthema „Es könnte so schön sein… Wie gestalten wir Zukunft?“. Monatlich direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Wir haben Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zugeschickt.

Falls Sie keine Bestätigungs-Mail für Ihre Registrierung in Ihrem Posteingang sehen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Willkommen zurück!

Sie sind bereits zu diesem Newsletter angemeldet.

Bitte überprüfen Sie Ihre E-Mail Adresse.
Bitte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.
Mehr zum Thema