Von Klaus Pokatzky
Über den Versuch der "Bild"-Zeitung, die Schlagzeile "Wir sind Papst" als Marke eintragen zu lassen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung"; die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" befasst sich hingegen mit dem Papstbesuch in der Türkei. Thema in mehreren Zeitungen ist außerdem der Ausgang des Urheberrechts-Streits zwischen dem Architekten Meinhard von Gerkan und der Deutschen Bahn.
"Musikhören ist die liebste Freizeitbeschäftigung der 12- bis 25-Jährigen","
lesen wir bei Sarah Schelp in der Wochenzeitung DIE ZEIT, der das passive Musikhören aber keineswegs ausreicht:
""Musizieren lässt die Verbindungen zwischen den Nervenzellen beider Gehirnhälften besser wachsen, fördert Konzentration und Kommunikation. Dabei, so ergaben wissenschaftliche Studien, ist es besonders wichtig, selbst aktiv zu werden, zu singen, ein Musikinstrument zu spielen. Passives Konsumhören bringt nur wenig."
Was die Lektüre der Bild-Zeitung bringt, haben wir uns immer schon gefragt. Hin und wieder vielleicht eine hübsche Schlagzeile – wie "Wir sind Papst" nach der Wahl von Kardinal Joseph Ratzinger. Das "Wir sind Papst" wollte Bild nun als Markennamen schützen lassen "und", wie uns die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG aufklärt, "mit der Überschrift bedruckte Bettwäsche, Kaffeetassen und Sonstiges exklusiv unters Volk bringen." Doch vor den lästerlichen Kommerz hat der liebe Gott unser Marken- und Patentamt in München gestellt und dieses weigerte sich, den Zeitungstitel einzutragen. "Begründung", so die SÜDDEUTSCHE: "Die Marke verstoße wider die guten Sitten." Wir finden: die Bild-Zeitung verstößt jeden Tag gegen die guten Sitten.
"Ich liebe die Türken, ich schätze die natürlichen Qualitäten dieses Volkes, das seinen vorbereiteten Platz auf dem Weg der Zivilisation hat."
So zitiert die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Papst Benedikt XVI. aus einer Rede während seiner Türkei-Reise:
"Diesmal hat Benedikt ausdrücklich gesagt, daß er mit dem Zitierten übereinstimmt",
schreibt Patrick Bahners - und er zitiert auch den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan nach einem Treffen mit dem Papst:
"Er teilte mit, Benedikt XVI. habe sich ‚zustimmend’ zur Aufnahme der Türkei in die Europäische Union geäußert." Patrick Bahners: "Viel spricht dafür, daß Erdogans Indiskretion keine Überinterpretation ist."
Wir Deutschen haben nicht nur ein abgefeimtes Patenrecht, sondern auch ein ausgefeiltes Urheberrecht, das die Künstler und ihre Werke schützen soll.
"Das Urheberrecht des Architekten hat in Deutschland einen Sieg errungen, die Willkür des Bauherrn erhielt einen Dämpfer",
freut sich die NEUE ZÜRCHER ZEITUNG –
"Gerkan hat keinen Sieg für sich, sondern einen Triumph der öffentlichen Baukultur errungen",
lobt die SÜDDEUTSCHE. Von Gerkan, so viel Zeit muss sein, und Meinhard mit Vornamen, hat in erster Instanz vor dem Berliner Landgericht Recht bekommen in seiner Urheberrechts-Klage gegen die Bahn und ihren Chef Hartmut Mehdorn, weil der beim Bau des neuen Berliner Hauptbahnhofes
"die ursprünglich vorgesehene, architektonisch außerordentlich ehrgeizige Gewölbe-Konstruktion der unterirdischen Bahnsteige", wie in der SÜDDEUTSCHEN Gerhard Matzig meint, ersetzen ließ - "durch eine herkömmliche, letztlich wohl nicht einmal billigere, aber sehr viel banalere, wie angeklebt wirkende Standard-Flachdecke, die den Bahnsteigen den Charme von Tiefgaragen verleiht."
Nun können Reisende über den, wie DIE WELT schreibt, "als Deutschlands schönsten, größten und originellsten Bahnhof gefeierten neuen Hauptbahnhof" ihr eigenes Lied singen. Etwa über Bahnsteige, auf denen die Uhren kaum zu sehen, die Gleisnummerierungen nur schwer zu entziffern und die Wagenstandanzeiger fast nicht zu finden sind. Offenbar spielten die Reisenden beim Bau des schönsten, größten, originellsten Bahnhofs nur eine Nebenrolle und der Bauherr hat nie selber mit schwerem Gepäck und keuchender Zunge den richtigen Zug erreichen müssen.
Für die SÜDDEUTSCHE wird jedenfalls durch das Berliner Urteil – so es denn in den weiteren Instanzen Bestand hat und der Hauptbahnhof umgebaut werden muß – "die öffentliche Baukultur" geschützt,
"die früher einmal das Ergebnis einer gemeinsamen Leistung von Architekt und Bauherr war. Lange her. Inzwischen wird das Bauen gemeinhin als Beton gewordener Abdruck der Dienstleistungsgesellschaft begriffen."
Uhren, Gleisnummerierungen und Wagenstandanzeiger sind von der Dienstleistung ausgeschlossen.
lesen wir bei Sarah Schelp in der Wochenzeitung DIE ZEIT, der das passive Musikhören aber keineswegs ausreicht:
""Musizieren lässt die Verbindungen zwischen den Nervenzellen beider Gehirnhälften besser wachsen, fördert Konzentration und Kommunikation. Dabei, so ergaben wissenschaftliche Studien, ist es besonders wichtig, selbst aktiv zu werden, zu singen, ein Musikinstrument zu spielen. Passives Konsumhören bringt nur wenig."
Was die Lektüre der Bild-Zeitung bringt, haben wir uns immer schon gefragt. Hin und wieder vielleicht eine hübsche Schlagzeile – wie "Wir sind Papst" nach der Wahl von Kardinal Joseph Ratzinger. Das "Wir sind Papst" wollte Bild nun als Markennamen schützen lassen "und", wie uns die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG aufklärt, "mit der Überschrift bedruckte Bettwäsche, Kaffeetassen und Sonstiges exklusiv unters Volk bringen." Doch vor den lästerlichen Kommerz hat der liebe Gott unser Marken- und Patentamt in München gestellt und dieses weigerte sich, den Zeitungstitel einzutragen. "Begründung", so die SÜDDEUTSCHE: "Die Marke verstoße wider die guten Sitten." Wir finden: die Bild-Zeitung verstößt jeden Tag gegen die guten Sitten.
"Ich liebe die Türken, ich schätze die natürlichen Qualitäten dieses Volkes, das seinen vorbereiteten Platz auf dem Weg der Zivilisation hat."
So zitiert die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Papst Benedikt XVI. aus einer Rede während seiner Türkei-Reise:
"Diesmal hat Benedikt ausdrücklich gesagt, daß er mit dem Zitierten übereinstimmt",
schreibt Patrick Bahners - und er zitiert auch den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan nach einem Treffen mit dem Papst:
"Er teilte mit, Benedikt XVI. habe sich ‚zustimmend’ zur Aufnahme der Türkei in die Europäische Union geäußert." Patrick Bahners: "Viel spricht dafür, daß Erdogans Indiskretion keine Überinterpretation ist."
Wir Deutschen haben nicht nur ein abgefeimtes Patenrecht, sondern auch ein ausgefeiltes Urheberrecht, das die Künstler und ihre Werke schützen soll.
"Das Urheberrecht des Architekten hat in Deutschland einen Sieg errungen, die Willkür des Bauherrn erhielt einen Dämpfer",
freut sich die NEUE ZÜRCHER ZEITUNG –
"Gerkan hat keinen Sieg für sich, sondern einen Triumph der öffentlichen Baukultur errungen",
lobt die SÜDDEUTSCHE. Von Gerkan, so viel Zeit muss sein, und Meinhard mit Vornamen, hat in erster Instanz vor dem Berliner Landgericht Recht bekommen in seiner Urheberrechts-Klage gegen die Bahn und ihren Chef Hartmut Mehdorn, weil der beim Bau des neuen Berliner Hauptbahnhofes
"die ursprünglich vorgesehene, architektonisch außerordentlich ehrgeizige Gewölbe-Konstruktion der unterirdischen Bahnsteige", wie in der SÜDDEUTSCHEN Gerhard Matzig meint, ersetzen ließ - "durch eine herkömmliche, letztlich wohl nicht einmal billigere, aber sehr viel banalere, wie angeklebt wirkende Standard-Flachdecke, die den Bahnsteigen den Charme von Tiefgaragen verleiht."
Nun können Reisende über den, wie DIE WELT schreibt, "als Deutschlands schönsten, größten und originellsten Bahnhof gefeierten neuen Hauptbahnhof" ihr eigenes Lied singen. Etwa über Bahnsteige, auf denen die Uhren kaum zu sehen, die Gleisnummerierungen nur schwer zu entziffern und die Wagenstandanzeiger fast nicht zu finden sind. Offenbar spielten die Reisenden beim Bau des schönsten, größten, originellsten Bahnhofs nur eine Nebenrolle und der Bauherr hat nie selber mit schwerem Gepäck und keuchender Zunge den richtigen Zug erreichen müssen.
Für die SÜDDEUTSCHE wird jedenfalls durch das Berliner Urteil – so es denn in den weiteren Instanzen Bestand hat und der Hauptbahnhof umgebaut werden muß – "die öffentliche Baukultur" geschützt,
"die früher einmal das Ergebnis einer gemeinsamen Leistung von Architekt und Bauherr war. Lange her. Inzwischen wird das Bauen gemeinhin als Beton gewordener Abdruck der Dienstleistungsgesellschaft begriffen."
Uhren, Gleisnummerierungen und Wagenstandanzeiger sind von der Dienstleistung ausgeschlossen.