Von Adelheid Wedel

Die "Neue Zürcher Zeitung" schildert Entstehung und Entwicklung der Charta 77 vor 30 Jahren, die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" befasst sich mit der Frage, ob der Sport als Staatsziel ins Grundgesetz gehört, und mehrere Blätter diskutieren weiterhin die Nachfolge von Sabine Christiansen in der ARD.
"Die Charta 77 findet anlässlich des 30. Jahrestages lange vermisste Aufmerksamkeit"

– lautet das Urteil von Alena Wagnerova in der NEUEN ZÜRCHER ZEITUNG. In ihrem detailgenauen Artikel schildert sie die Entstehung und Entwicklung der Charta 77, jenes Dokuments der oppositionellen Kräfte in der Tschechoslowakei,

"das das Regime beim Wort, konkret bei seiner Unterschrift unter den Helsinki-Vertrag und unter das Uno-Abkommen über die Menschenrechte, nahm und deren Erfüllung im Land anmahnte. Dieser positiv formulierte Appell ging freilich an die Substanz der Macht."

Das erklärt die hysterisch-brutale Reaktion, mit der die Regierenden auf die Erklärung der Charta antworteten. Einige der 242 Erstunterzeichner wählten das Exil, andere, darunter Vaclav Havel, blieben in der Tschechoslowakei und nahmen Haftstrafen in Kauf.

"Dieses harte Los ist ihnen als eine Zeit großer innerer Freiheit in Erinnerung geblieben,"

schreibt Alena Wagnerova. Und sie hebt hervor:

"An der Achtung, die man der Charta heute zollt, kann man das Unbehagen der tschechischen Gesellschaft an der politischen Klasse ermessen, welche Politik heute als Kuhhandel betreibt."

Jan Patocka hatte 1977 gesagt:

"Was wir von unserer Charta erwarten können, sind gerade die Dinge, für die es sich zu leben lohnt."

Wir bleiben bei gesamtgesellschaftlichen Belangen und lesen dazu in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG in einem Artikel des Juristen Dieter Grimm:

"Der Sport gehört nicht als Staatsziel ins Grundgesetz."

Anlass für diese Äußerung ist ein Antrag der FDP an den Bundestag, das Grundgesetz um einen neuen Artikel 20 b zu ergänzen mit dem Wortlauf: Der Staat schützt und fördert die Kultur. Im Windschatten dieser Gesetzesinitiative möchte nun auch der Sport ins Grundgesetz segeln. Das soll in dieser Woche im Rechtsausschuss des Bundestages zur Sprache kommen. Grimm hält die Aufnahme von Sport als Staatsziel in die Verfassung für überflüssig und liefert ausführlich Argumente für seine Ansicht. Zum Beispiel:

"Die individuelle sportliche Betätigung genießt den Schutz des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit."

Die Schutzpflicht des Staates komme dem Sport ebenso zugute wie zahlreichen anderen gesellschaftlichen Bereichen, die im Text des Grundgesetzes ebenfalls keine ausdrückliche Erwähnung finden. Grimm schlussfolgert:

"Der Schutz des Sports durch die Verfassung lässt nichts zu wünschen übrig. Die beabsichtigte neue Bestimmung würde ihn weder vergrößern noch verbessern."

Wahrscheinlich wird es um den Punkt noch Diskussionen geben, wie auch im Fall der Nachfolge von Sabine Christiansen beim ARD-Politiktalk. Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG will wissen:

"Es läuft intern auf Anne Will hinaus."

Das sieht Jochen Huber im TAGESSPIEGEL nicht so. Er diskutiert Pro und Kontra für Frank Plasberg, Anne Will und Sandra Maischberger, die alle drei im Rennen sind. In etwa einer Woche wird die Entscheidung erwartet. Huber formuliert noch eine Entscheidungshilfe, die trennt, was üblicherweise immer zusammen gesehen wird:

"Das Erste muss nicht immer das Erste bei den Quoten sein, es kann das Beste beim Angebot sein."

Von einer unwürdigen Angelegenheit berichtet DIE WELT: Es geht um das Erbe der Lyrikerin Hilde Domin. Als sie vor knapp einem Jahr im Alter von 96 Jahren starb, hatte sie ihren literarischen Nachlass dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach vererbt. Zudem sagte sie dem Archiv einen Großteil ihres finanziellen Erbes zu. Das sollte für die wissenschaftliche Erschließung ihres Werkes verwandt werden; von der Einrichtung einer aus ihrem Vermögen bezahlten Personalstelle war die Rede. Die makabre Wende: Von dem Geld ist bisher in Marbach nichts angekommen, denn "ihr Testamentsvollstrecker steht in Köln wegen Betrugs in elf Fällen vor Gericht." Inzwischen hat er seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgegeben und erklärt, er wolle sein Amt abgeben, da er seine Pflichten erfüllt habe.

"Weshalb das Archiv das ihm zugestandene Erbe noch nicht erhalten hat, bleibt indes offen."