Vierter Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet

    Fernsehmikrofone mit den Logos von ARD/BR und ZDF.
    ARD und ZDF sind Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks © dpa/ Peter Kneffel
    23.05.2023
    Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das Regelwerk soll Transparenz, Regeltreue und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken. Mit dem Vertrag würden diesbezüglich hohe Standards für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer. Erforderlich ist noch eine Ratifizierung durch die Landtage, das Vertragswerk soll Anfang 2024 in Kraft treten. Der Medienänderungsstaatsvertrag ist Bestandteil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist unter anderem eine Reaktion auf die Skandale um Vetternwirtschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg. Neben den Sendern von ARD und ZDF gehört auch das Deutschlandradio mit seinen drei Programmen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.