Verlierer auf Zeit
Wer sich hoffnungslos verschuldet hat, kann seit 1999 Privatinsolvenz anmelden - und somit nach sechs mageren Jahren schuldenfrei sein. Das Verfahren ist beliebt: Von rund 3.000 Verbraucherinsolvenzen im Jahr 1999 vervielfachte sich ihre Zahl auf über 105.000 im Jahr 2007.
Noch in den 90er-Jahren gab es für Privatpersonen, die sich hoffnungslos verschuldet hatten, oft keinen Ausweg aus dem Dilemma: Jeder Pfennig über dem Existenzminimum wurde gepfändet, es lohnte sich schlicht nicht mehr zu arbeiten - lebenslang.
Seit 1999 ist das anders: Wer sechs magere Jahre übersteht - die nicht Wohlverhaltensphase genannte werden - kann danach neu anfangen, selbst wenn nur ein kleiner Teil der Schulden bezahlt ist. Vor die Privatinsolvenz hat der Gesetzgeber allerdings Hürden gestellt. Zuallererst muss eine außergerichtliche Einigung gescheitert sein. Danach wird ein Gericht versuchen, die Gläubiger zu einem Kompromiss zu bewegen.
Scheitert auch dies, dann beginnt das Verbraucherinsolvenzverfahren: Das gesamte pfändbare Vermögen wird auf die Gläubiger verteilt, und über einen Zeitraum von sechs Jahren zusätzlich der pfändbare Teil des Einkommens. Der Schuldner lebt knapp über Hartz-IV-Niveau, muss jede zumutbare Arbeit annehmen, jeden Wohnortwechsel melden – und jede sonstige Einnahme abführen, Erbschaften allerdings nur zur Hälfte. Nach sechs Jahren erlässt ein Gericht dem Privatinsolventen den Rest der Verpflichtungen - und die Gläubiger haben kein Recht mehr, zu vollstrecken. Dieser Weg aus den Schulden erfreut sich wachsender Beliebtheit: Von rund 3.000 Verbraucherinsolvenzen im Jahr 1999 vervielfachte sich ihre Zahl auf über 105.000 im Jahr 2007.
Seit 1999 ist das anders: Wer sechs magere Jahre übersteht - die nicht Wohlverhaltensphase genannte werden - kann danach neu anfangen, selbst wenn nur ein kleiner Teil der Schulden bezahlt ist. Vor die Privatinsolvenz hat der Gesetzgeber allerdings Hürden gestellt. Zuallererst muss eine außergerichtliche Einigung gescheitert sein. Danach wird ein Gericht versuchen, die Gläubiger zu einem Kompromiss zu bewegen.
Scheitert auch dies, dann beginnt das Verbraucherinsolvenzverfahren: Das gesamte pfändbare Vermögen wird auf die Gläubiger verteilt, und über einen Zeitraum von sechs Jahren zusätzlich der pfändbare Teil des Einkommens. Der Schuldner lebt knapp über Hartz-IV-Niveau, muss jede zumutbare Arbeit annehmen, jeden Wohnortwechsel melden – und jede sonstige Einnahme abführen, Erbschaften allerdings nur zur Hälfte. Nach sechs Jahren erlässt ein Gericht dem Privatinsolventen den Rest der Verpflichtungen - und die Gläubiger haben kein Recht mehr, zu vollstrecken. Dieser Weg aus den Schulden erfreut sich wachsender Beliebtheit: Von rund 3.000 Verbraucherinsolvenzen im Jahr 1999 vervielfachte sich ihre Zahl auf über 105.000 im Jahr 2007.